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Ausgangsbeschränkung bis 19. April 2020

Der eingeschränkte Betrieb der HM wird voraussichtlich bis 19. April 2020 verlängert
01/04/2020
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Ministerpräsident Markus Söder erklärte am 30. März, dass die, anfangs aufgrund des Coronavirus bis 3. April geplante Ausgangsbeschränkung in Bayern, bis zum 19. April verlängert wird. Damit darf nur aus begründeten Anlässen wie Arztbesuchen, Arbeitswegen oder dringenden Einkäufen der Wohnort verlassen werden. „Denn die Lage ist weiterhin sehr Ernst“, so Söder. „Deswegen müssen die Maßnahmen verlängert werden, aber nicht verschärft.“
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Dies bedeutet für die Hochschule München, dass der eingeschränkte Betrieb der Hochschule, der vorerst bis 5. April geplant war, ebenfalls bis zum 19. April 2020 verlängert wird. Dies bedeutet im Detail wie zuvor:
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- Zutritt nur für Mitarbeitende, die den Notbetrieb sicherstellen. Dies erfolgt nach Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten.
- Alle anderen Mitarbeitenden arbeiten soweit möglich von zu Hause.
- Es findet kein Publikumsverkehr statt. Sprechzeiten von Beratungsstellen, Sekretariaten etc. finden per E-Mail oder telefonisch statt.
- Jegliche Veranstaltungen wie Tagungen und Workshops sind abgesagt. Arbeitstreffen im kleinen Kreis sind auf das Notwendigste zu beschränken.
- Semesterticket: Studierendenausweise mit Validierung für das Wintersemester 19/20 sind weiterhin gültig.
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Die HM informiert regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen zum Umgang mit dem Coronavirus an der HM über folgende Kanäle:
- E-Mail-Posteingang persönliche HM-E-Mail-Adresse
- Webseiten www.hm.edu/corona , bzw. intern intranet.hm.edu/corona
- Webseiten der Fakultäten und Einrichtungen
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Zu dieser Nachricht hat die Hochschule am 1. April 2020 eine E-Mail versendet.