Gute Betreuung
Eine gute Zusammenarbeit von Promovierenden mit Ihren Betreuungspersonen ist wesentlich für den erfolgreichen Abschluss einer Promotion. Die Graduate School unterstützt Promovierende und Betreuungspersonen mit Angeboten.
Im Rahmen von kooperativen Promotionen betreuen Betreuungsperson an der HM in Zusammenarbeit mit einer weiteren Betreuungsperson an einer Universität gemeinsam ihre Promovierenden. Dies erfordert im Interesse ihrer Promovierenden auch gute Absprachen sowohl zwischen den beiden Betreuungspersonen als auch zwischen den Betreuungspersonen mit den Promovierenden. In der Regel wird dieses Verhältnis in einer Betreuungsvereinbarung niedergelegt, die von der Partneruniversität ausgegeben wird.
Informationen zum Promotionsprozess finden Sie hier .
Aufgrund des Bayrischen Hochschulinnovationsgesetzes kann HAWs ein beschränktes eigenständiges Promotionsrecht verliehen werden. Die Bayerischen Hochschulen arbeiten zur Zeit an der Umsetzung dieser Möglichkeit.
Die HM unterstützt Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Forschungsarbeiten.
Gute wissenschaftliche Praxis
Gute wissenschaftliche Praxis ist einer der Garanten für qualitativ hochwertige Forschung. Alle wissenschaftlich Tätigen an der HM belegen daher verpflichtend einen Workshop zur guten wissenschaftlichen Praxis zu Beginn ihrer Tätigkeit.
Zudem erstellt die HM eine Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Weitere Informationen zur guten wissenschaftlichen Praxis finden Sie hier .
Software zur Plagiaterkennung
Eine Software zur Erkennung von Plagiaten wird an vielen Hochschulen eingesetzt. Die HM testet aktuell eine entsprechende Software, die in Kürze standardmäßig eingesetzt werden soll.
Internationalisierung
Die Internationalisierung ist eine wichtige Komponente wissenschaftlicher Karrieren. Betreuungspersonen und Promovierende werden diesbezüglich mit Angeboten unterstützt.
Diese Übersicht dient als Leitfaden für die Anbahnungsphase einer Betreuung von internationalen Promovierenden. Unter „internationalen Promovierenden“ werden hier Promovierende mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und/oder ausländischem Studienabschluss verstanden.
Nach erfolgreicher Einstellung stehen zwei Weg zur Auswahl:
- 1. Promotion an einem Promotionszentrum: Promovierende(r) registriert sich am entsprechenden Promotionszentrum
- 2. Kooperative Promotion: Suche nach einem Erstbetreuer/einer Erstbetreuerin einer kooperierenden Universität und Prüfung der dortigen Zulassungsvoraussetzungen; Registrierung an der HM Graduate School und der kooperierenden Universität
Diese Übersicht dient als Leitfaden für die Anbahnung von Gastaufenthalten internationaler Promovierender (visiting doctoral candidates) an der HM.
Wohnungssuche: Die Graduate School kann bei der Wohnungssuche nicht unterstützen. Das International Office bietet eine Broschüre mit Tipps für die Wohnungssuche an. Kontakt: International Office
Beratung: Die Graduate School berät sowohl Betreuende als auch (internationale) Promovierende.
Dr. Cordula Burtscher (Internationales)
Dr. Christiane Hamacher (Promotionszentren, Promotionsordnung)
Dr. Marcus Müller-Ostermaier (Leitung)
Visum: Informationen stellen der DAAD und das Auswärtige Amt zur Verfügung.
Gast-Account und Zugangskarte: Beantragung eines Gast-Accounts und einer Zugangskarte durch das zuständige Sekretariat der FK.
Vergabe von Qualifikationsstellen
Die Hochschule München kann Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliche MitarbeiterInnen (TVL E13) vergeben, die den Fakultäten befristet und anhand eines transparenten Verfahrens zugeordnet werden.
Hier finden Sie die Unterlagen für die aktuelle Ausschreibung (Frist 15.10.2024).
Postdoc-Programm
Auch nach Abschluss der Promotion können Sie Ihren Promovierten eine Perspektive bieten. Zum Beispiel als Postdoc .
Kontakt
Details zu den Ansprechpersonen der HM Graduate School, finden Sie hier .
Downloads
Satzungen, Ordnungen, Gesetze
• Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: Hochschule München - Gute wissenschaftliche Praxis
• Teilzeit und Befristungsgesetz: TzBfG - Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
• Wissenschaftszeitvertragsgesetz: WissZeitVG - Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft