Die Nachwuchsprofessur an der HM
Sie möchten Professorin bzw. Professor an der HM werden, erfüllen aber noch nicht alle Voraussetzungen für eine Berufung da Ihnen die abgeschlossene Promotion oder die erforderliche Berufserfahrung noch fehlt? Dann ist die Nachwuchsprofessur der ideale nächste Schritt für Ihre Karriere!
Karriereweg Nachwuchsprofessur mit Tenure-Track
Mit der Nachwuchsprofessur (W1) sammeln Sie erste Erfahrungen als Professorin bzw. Professor an der Hochschule, bringen Ihre Expertise in Lehre, Forschung und Transfer ein und erwerben zugleich die Ihnen jeweils noch fehlende Einstellungsvoraussetzung für die reguläre HAW-Professur.
An der HM ist jede Nachwuchsprofessur mit einem Tenure-Track ausgestattet. Dies bedeutet nach positiver Evaluation erfolgt die Überführung auf eine unbefristete Regelprofessur (W2). Damit bietet die HM aufstrebenden Talenten eine planbare Karriere und eine langfristige berufliche Perspektive.
Mit dem Promotions-Track und dem Praxis-Track stehen zwei unterschiedliche Qualifizierungspfade zur Auswahl:
Praxis-Track oder Promotions-Track
Im Praxis-Track erwerben promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die gesetzlich vorgeschriebene Berufserfahrung für eine reguläre HAW-Professur durch gleichzeitige Anstellung bei einem Praxispartner. Zielgruppe des Praxis-Tracks sind herausragende Postdocs aller Wissenschaftseinrichtungen (HAW, Universitäten, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen etc.).
Im Promotions-Track erwerben Personen mit exzellentem Hochschulabschluss und mindestens fünf Jahren Berufserfahrung die für eine reguläre HAW-Professur erforderliche wissenschaftliche Qualifikation im Rahmen einer Promotion. Zielgruppe des Promotions-Tracks sind berufserfahrene Fachkräfte.
Ablauf der Nachwuchsprofessur
Die Nachwuchsprofessur dauert in der Regel zwischen 3 und 6 Jahren. Die genaue Vertragslänge wird dabei im Berufungsgespräch individuell festgelegt.
Zu Beginn der Nachwuchsprofessur ist die Tätigkeit zweigeteilt: Eine Hälfte der Arbeitszeit ist für Aufgaben in Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie Weiterbildung vorgesehen. Mit der anderen Hälfte der Arbeitszeit wird im Promotions-Track die Promotion absolviert bzw. im Praxis-Track die Berufserfahrung bei einem Praxispartner gesammelt. Nach Abschluss der Promotion bzw. Erwerb der Berufserfahrung wird die Qualifizierung auf die Professur gegebenenfalls noch durch die Erfüllung weiterer Entwicklungsziele abgeschlossen.
Frühestens drei Jahre nach Arbeitsbeginn ist die Überführung der Nachwuchsprofessur auf eine unbefristete Regelprofessur (W2) möglich (sog. Tenure-Track). Hierzu werden die Leistungen und Erfolge der Nachwuchsprofessorin bzw. des Nachwuchsprofessors evaluiert. Die Tenure-Evaluation basiert dabei auf zu Beginn der Nachwuchsprofessur individuell vereinbarten Anforderungen und Entwicklungszielen.
Vorteile einer Nachwuchsprofessur an der HM
FAQ
Gemäß Art. 57 Abs. 3 BayHIG und Art. 64. BayHIG benötigen interessierte Bewerberinnen und Bewerber für eine Nachwuchsprofessur folgende Voraussetzungen:
- 1. Abgeschlossenes Hochschulstudium
- 2. Pädagogische Eignung
Sowie eine der folgenden Voraussetzungen
- 3. Im Promotions-Track: Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; Zeiten als Referendarin oder Referendar oder als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter können insgesamt nur bis zu zwei Jahren angerechnet werden; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
- 4. Im Praxis-Track: Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Zwischen dem Datum der Promotionsurkunde und dem Ende der Ausschreibungsfrist dürfen nicht mehr als vier Jahre (im Bereich der Medizin oder klinischen Psychologie nicht mehr als sieben Jahre) liegen. Dieser Zeitraum verlängert sich bei Betreuung eines Kindes oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren und bei Pflege eines oder mehrerer pflegebedürftiger Angehörigen um bis zu zwei Jahre je Kind oder Pflegefall.
Werden zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits beide Voraussetzungen (Nr. 3 und Nr. 4) erfüllt, kann keine Einstellung auf eine Nachwuchsprofessur erfolgen.
Im Berufungsverfahren für Nachwuchsprofessuren wird besonders auf das fachliche und pädagogische Entwicklungspotenzial der Kandidatinnen und Kandidaten geachtet.
Nähere Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter Fragen und Antworten zum Berufungsverfahren .
Jede Nachwuchsprofessur wird für eine Dauer von mindestens drei und maximal sechs Jahren eingerichtet. Die exakte Dauer wird in der Zielvereinbarung festgelegt und orientiert sich an den individuellen Anforderungen und Entwicklungszielen, die zur Überführung auf die unbefristete Regelprofessur (W2) zu erfüllen sind.
Vor Ruferteilung wird eine Zielvereinbarung zwischen der Kandidatin bzw. dem Kandidaten und der Hochschule München abgeschlossen. In dieser werden insbesondere die Rahmenbedingungen (Dauer, Umfang der Lehrverpflichtung, finanzielle Unterstützung etc.) der Nachwuchsprofessur sowie, sofern vorhanden, die Tenure-Kriterien zur Überführung auf die unbefristete Regelprofessur (W2) festgehalten.
In der Zielvereinbarung können zusätzliche Entwicklungsziele (= Tenure-Kriterien) definiert werden, die als Voraussetzung zur Überführung auf eine unbefristete Regelprofessur (W2) erfüllt werden müssen. Die Tenure-Kriterien haben die Aufgabe, die Entwicklung der Nachwuchsprofessorin bzw. des Nachwuchsprofessors auf die Zielstelle zu unterstützen und zur individuellen Profilbildung beizutragen. Die Auswahl der Tenure-Kriterien orientiert sich an den fach- und stellenspezifischen Erfordernissen sowie an den individuellen Vorerfahrungen der jeweils zu berufenen Personen. Jede Anpassung der Entwicklungsziele während der Dauer der Nachwuchsprofessur bedarf der Zustimmung der Nachwuchsprofessorin bzw. des Nachwuchsprofessors.
Die Regellehrverpflichtung für Nachwuchsprofessorinnen und Nachwuchsprofessoren beträgt zwischen sechs und neun Semesterwochenstunden. Die genaue Höhe wird in der Zielvereinbarung festgelegt.
Nachwuchsprofessorinnen und Nachwuchsprofessoren im Promotions-Track absolvieren verpflichtend die Promotion. DiePromotion kann dabei entweder an einem Promotionszentrum der HM, als kooperative Promotion zwischen der HM und einer Universität oder an einer Universität oder Hochschule mit Promotionsrecht ohne Verbindung zur HM durchgeführt werden. Auf der Seite der Graduate School finden Sie weitere Informationen zum Promovieren an der HM.
Es gilt zu beachten, dass bei Abschluss der Zielvereinbarung die individuellen Promotionsvoraussetzungen erfüllt werden müssen. In der Regel ist vor Ruferteilung die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand an der promotionsberechtigen Einrichtung erfolgt und entsprechend nachzuweisen.
Nachwuchsprofessorinnen und Nachwuchsprofessoren im Praxis-Track erwerben die ihnen noch fehlende Berufserfahrung bei einem externen Praxispartner. Wurde die Nachwuchsprofessur nicht bereits mit einem festen Praxispartner ausgeschrieben, muss spätestens bis zur Ruferteilung ein geeigneter Praxispartner identifiziert und ein unterschriebener Arbeitsvertrag vorgelegt werden. Die Hochschule München unterstützt die angehenden Nachwuchsprofessorinnen und Nachwuchsprofessoren bei der Suche nach geeigneten Praxispartnern.
Nachwuchsprofessorinnen und Nachwuchsprofessoren werden in ihrer Entwicklung durch jährliche Statusgespräche aktiv unterstützt. Zusätzlich steht ein attraktives Weiterbildungsangebot bereit, um weitere notwendige Kompetenzen für die Professur zu vertiefen und zu erweitern.
Für die Überführung einer Nachwuchsprofessur (W1) in eine unbefristete Regelprofessur (W2) ist eine positive Tenure-Evaluation erforderlich. Bei der Tenure-Evaluation handelt es sich um ein zweites, vereinfachtes Berufungsverfahren, bei dem überprüft wird, ob die in der Zielvereinbarung festgelegten Anforderungen und Entwicklungsziele erreicht wurden. Hierzu gehören insbesondere der erfolgreiche Abschluss der Promotion bzw. der erfolgreiche Erwerb der Berufserfahrung, die Bestätigung der pädagogischen Eignung sowie die Erfüllung der individuell vereinbarten Tenure-Kriterien. Das Verfahren ist in der Richtlinie für Nachwuchsprofessuren geregelt. Die Richtlinie ist auf Anfrage erhältlich.
Weitere Informationen und Erfahrungsberichte
Hier finden Sie weitere Informationen und Erfahrungsberichte zur Nachwuchsprofessur.
Fördermittelgeber
Die Nachwuchsprofessur an der HM ist ein Teilprojekt von attract2HM (Förderkennzeichen: 03FHP130A), das u.a. vom BMFTR gefördert wird.