Was kann ich tun, wenn ich sexuelle Belästigung selbst erlebt habe?
Wenn Sie sexuelle Belästigung an der HM erlebt haben, können Sie eine Beratung unserer Erstanlaufstelle für Antidiskriminierung in Anspruch nehmen. In einer vertraulichen Beratung, bei der sich die Beratungsperson parteilich für die betroffene Person einsetzt, können Sie in einem geschützten Rahmen Ihr Erleben und Ihr Anliegen schildern sowie das weitere Vorgehen besprechen.
Wir sind uns bewusst, dass es sehr belastend sein kann, wenn Menschen sexuell belästigt werden. Wir möchten Sie ermutigen, sich an uns zu wenden, damit wir Sie unterstützen können. Alle Informationen werden vertraulich behandelt und nur mit Ihrem Einverständnis werden weitere Schritte unternommen.
Wie Sie sich am besten auf ein Beratungsgespräch vorbereiten und welche Handlungs- und Beratungsmöglichkeiten es außerdem gibt, finden Sie unter „erste Schritte“
Erstanlaufstelle für Antidiskriminierung
Erste Schritte
Wenn Sie sexuelle Belästigung erlebt haben, sollten Sie den Vorfall in Form eines Gedächtnisprotokolls zunächst dokumentieren. Außerdem sollten Sie mögliche Beweise wie z. B. Textnachrichten oder Aussagen von Zeug:innen sammeln.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, das Beratungsangebot der Erstanlaufstelle für Antidiskriminierung der HM in Anspruch zu nehmen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten, ist eine detaillierte Beschreibung der Situation wichtig. Potenzielle Beweise können eine Argumentation unterstützen, sind aber keine Voraussetzung.
Kontakt
Der Ablauf bei Fällen von Diskriminierung und sexueller Belästigung kann sehr unterschiedlich sein, je nachdem, worum es geht. Wenn Sie Diskriminierung oder sexuelle Belästigung erlebt haben, können Sie sich an die Erstanlaufstelle für Antidiskriminierung wenden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, zunächst jede Person Ihres Vertrauens anzusprechen und sich auch von dieser Person weiter begleiten lassen, wenn diese zeitlichen Ressourcen dazu hat. In jedem Fall ist es wichtig, die Erstanlaufstelle Antidiskriminierung mit einzubeziehen. Diese kann unterstützen. Sie sammelt aber auch alle Fälle von Diskriminierung und sexueller Belästigung zur Dokumentation.
Vertrauliche und parteiliche Beratung
Die Erstanlaufstelle Antidiskriminierung hört Personen, die Diskriminierung oder sexuelle Belästigung erfahren haben, zu und bespricht gemeinsam mit ihnen das weitere Vorgehen. Alle Gespräche bleiben vertraulich. Die Erstanlaufstelle berät die betroffene Person parteilich und zeigt mögliche Handlungsoptionen auf, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt hierbei ausschließlich bei der betroffenen Person.
Ablauf eines moderierten Gesprächs
Da die Fälle sehr unterschiedlich sein können, wird hier nur beispielhaft der Verfahrensablauf für den Fall dargestellt, dass die betroffene Person die mit der beschuldigten Person in den direkten Austausch gehen möchte. In diesem Fall leitet die Erstanlaufstelle die Organisation dieses Moderationsgesprächs ein. Hierbei werden neutrale Moderator:innen hinzugezogen. Diese nehmen Kontakt mit den beschuldigten Personen auf und bereiten das Gespräch vor. Die Erstanlaufstelle bleibt parteilich für die betroffene Person, begleitet und unterstützt diese in dem Gespräch und kann, falls gewünscht, als deren Stellvertretung auftreten.
Diese Moderationsgespräche können mehrmals stattfinden, falls der Ausgang des Gesprächs nicht zufriedenstellend ist. Die Entscheidung darüber liebt bei der betroffenen Person. Ist die betroffene Person mit dem Ergebnis des Gesprächsprozesses zufrieden kümmert sich die Erstanlaufstelle um die Dokumentation des Falles und leitet die vereinbarten Maßnahmen ein.
Im Falle einer offiziellen Beschwerde unterstützt die Erstanlaufstelle bei der internen Untersuchung und der Dokumentation.
Während des ganzen Prozesses hält die Erstanlaufstelle den Kontakt mit der betroffenen Person, informiert sie über die laufenden Vorgänge und holt sich für alle weiteren Schritte deren Einverständnis ein.
Sexuelle Belästigung ist für die Betroffenen oft mit herausfordernden Gefühlen verbunden – bleiben Sie mit diesen Gefühlen nicht allein und suchen Sie sich Unterstützung.
Neben internen und externen Beratungsangeboten sollten Sie in jedem Fall mit Vertrauenspersonen oder Freund:innen über das Erlebte sprechen. Deren emotionaler Beistand und mentale Unterstützung können dazu beitragen, die eigenen Gefühle und Gedanken besser zu sortieren. Wenn Betroffene Diskriminierung erleben, kann das Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit haben. Selbstfürsorge kann in solchen Fällen von entscheidender Bedeutung sein.
Selbstfürsorge ist individuell und kann unterschiedliche Formen annehmen. Finden Sie heraus, was für Sie am besten funktioniert und passen Sie entsprechende Praktiken an Ihre Bedürfnisse und Umstände an. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele.
Empowerment durch Gemeinschaft: Sich mit Gleichgesinnten zu verbinden und Unterstützung in Gemeinschaften zu suchen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, kann hilfreich sein und stärken. Das kann bedeuten, sich mit Menschen aus der eigenen Community auszutauschen, sich in Unterstützungsgruppen einzubringen oder nach Ressourcen und Organisationen zu suchen, die Unterstützung anbieten.
Grenzen setzen: Es ist wichtig, Grenzen zu setzen und sich unter Umständen vor weiterer Diskriminierung zu schützen. Das kann beispielsweise bedeuten, sich von belastenden Menschen oder Umgebungen fernzuhalten oder nein zu sagen, wenn Sie sich unwohl fühlen.
Selbstbildung: Sich über Diskriminierung und die eigenen Rechte zu informieren, kann helfen, sich besser zu schützen und mit Diskriminierung umzugehen. Informieren Sie sich über relevante Gesetze, Vorschriften, Geschichte und Kultur, um Ihr Wissen zu erweitern.
Beratung durch die Erstanlaufstelle
Wenn Sie Diskriminierung oder sexuelle Belästigung erfahren haben, bietet die Erstanlaufstelle Antidiskriminierung vertrauliche & parteiliche Beratung an.
Das Team der Erstanlaufstelle, wird durch moderierende Personen unterstützt.
Im Zuge der Prozessbegleitung durch die Erstanlaufstelle können Moderationsgespräche geführt werden. Diese sollen dazu beitragen, unerwünschtes Verhalten einzustellen und Diskriminierungen zu reduzieren.
Diese Gespräche werden in einem neutralen Rahmen durchgeführt und von internen Personen moderiert.
Externe Beratungsangebote
Nicht alle Personen, die diskriminierendes Verhalten erlebt haben, möchten das Beratungsangebot der Erstanlaufstelle für Antidiskriminierung der Hochschule München in Anspruch nehmen. Für Betroffene kann es hierfür unterschiedliche Gründe geben. Dennoch sollte der Vorfall bestenfalls nicht verschwiegen werden.
Im Folgenden finden Sie verschiedene Beratungsangebote außerhalb der Hochschule.
Im Folgenden finden Sie verschiedene Beratungsangebote außerhalb der Hochschule.