Erstanlaufstelle für Antidiskriminierung
Sie wurden aufgrund rassistischer Zuschreibungen (Hautfarbe, Kopftuch etc.) oder körperlicher Eigenschaften beleidigt oder unfair behandelt? In einem Seminar wurden rassistische oder sexistische Lerninhalte verwendet? Ihnen wurden aufgrund Ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung oder aufgrund Ihrer Religionszugehörigkeit negative Eigenschaften zugeschrieben? Sie wurden sexuell belästigt, z. B. durch sexualisierte Sprüche, unerwünschte Berührungen oder anzügliche Blicke? Sie haben anderweitig Diskriminierung erfahren?
Diskriminierung und sexuelle Belästigung sind keine Phänomene, die nur außerhalb des Hochschulkontextes stattfinden. Auch Angehörige der Hochschule sind leider immer wieder davon betroffen. Diskriminierungen jeglicher Art sind inakzeptabel und werden an der Hochschule München nicht toleriert.
Kontakt
Erstanlaufstelle für Antidiskriminierung
Wenn Sie Diskriminierung oder sexuelle Belästigung erlebt oder beobachtet haben oder wenn Sie sich selbst diskriminierend verhalten haben, finden Sie hier erste Hinweise und Handlungsmöglichkeiten.
Die Erstanlaufstelle für Antidiskriminierung der Hochschule München bietet Unterstützung und Beratung für Personen, die Diskriminierung oder sexuelle Belästigung erfahren haben. Sie arbeitet vertraulich im Sinne der betroffenen Person und setzt sich parteilich für ihre Belange ein. Sie ist angesiedelt bei der Referentin für Gender und Diversity.
Wer ist die Erstanlaufstelle
Die Erstanlaufstelle für Antidiskriminierung arbeitet außerdem eng zusammen mit den Frauenbeauftragten in den jeweiligen Fakultäten, den Hochschulfrauenbeauftragten, den Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung und den Beauftragten für behinderte und chronisch erkrankte Studierende.
Unterstützung bei Diskriminierung
Diskriminierung meint die Ungleichbehandlung von Personen oder Personengruppen aufgrund bestimmter zugeschriebener Merkmale wie Geschlecht, Herkunft, Klasse, Alter, Abstammung, Religion, sexuelle Orientierung oder körperlicher Fähigkeiten.
Auch im Hochschulkontext kann Diskriminierung bewusst und offensiv auftreten, aber auch unbewusst und subtil. Dies kann dazu führen, dass diskriminierendes Verhalten nicht unmittelbar erkannt wird.
Diskriminierung kann sich auch in unterschiedlichen Situationen oder Weisen manifestieren, wie zum Beispiel durch Einschränkungen des Zugangs zu Ressourcen für bestimmte Personengruppen, durch abfällige Bemerkungen oder stereotype Annahmen über eine bestimmte Personengruppe, durch Lerninhalte, die bestimmte Gruppen von Studierenden aufgrund zugeschriebener Merkmale negativ darstellen oder ausschließen.
Unterstützung bei sexueller Belästigung
Sexuelle Belästigung ist eine Form der Diskriminierung. Oft wird synonym von sexualisierter Gewalt gesprochen, um die Bedeutung der Ausübung von Macht und Kontrolle mit sexuellen Mitteln hervorzuheben.
Sexuelle Belästigung meint unerwünschtes, einseitiges, sexualisiertes Verhalten, welches eine Person in unangemessener Weise belästigt, einschüchtert, demütigt oder herabsetzt.
Sexuelle Belästigung kann bewusst und offensiv auftreten, aber auch unbewusst und subtil. Das kann dazu führen, dass sexuelle Belästigung nicht unmittelbar erkannt wird. Was Menschen als belästigend erleben, ist unterschiedlich, kontextabhängig und immer subjektiv. Relevant ist, wie die Betroffenen das Verhalten erleben. Sexuelle Belästigung kann sich in unterschiedlichen Situationen und Weisen manifestieren und umfasst verbale, nonverbale oder physische Handlungen, die die Würde eines Menschen verletzen. Beispielsweise können dies sein: anzügliche Bemerkungen von Lehrenden, unerwünschte Berührungen von Studierenden, sexuelle Witze, hinterher pfeifen, obszöne Gesten, unerwünschtes Zusenden von Fotos mit sexuellem Bezug, aufdringliche Annäherungsversuche (auch in sozialen Netzwerken) oder Aufforderungen zu sexuellen Handlungen.
Beschwerdestelle der HM nach AGG
Neben der Erstanlaufstelle für Antidiskriminierung haben von Diskriminierung Betroffene die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle der HM einzulegen. Die Erstanlaufstelle für Antidiskriminierung und die Beschwerdestelle der HM haben unterschiedliche Zwecke und Funktionen im Kontext der Bekämpfung von Diskriminierung an der Hochschule.
Die Erstanlaufstelle für Antidiskriminierung ist, wie der Name schon sagt, die erste Anlaufstelle für Personen die Diskriminierung erfahren haben. Sie berät vertraulich und unterstützt Betroffene parteilich in einem geschützten Rahmen. Daher empfehlen wir von Diskriminierung Betroffenen, sich zunächst an die Erstanlaufstelle für Antidiskriminierung zu wenden.
Mit der Beschwerdestelle erfüllt die HM ihre Pflichten aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Beschwerdestelle nimmt Beschwerden hinsichtlich Diskriminierung und Belästigung, einschließlich sexueller Belästigung auf, führt ein formelles Beschwerdeverfahren durch und prüft die Beschwerde.
Im Gegensatz zur Erstanlaufstelle ist die Beschwerdestelle zur Neutralität verpflichtet. Darüber hinaus arbeitet sie nach den Grundsätzen eines fairen Verfahrens und ohne Ansehen der Person. Zugunsten belasteter Personen gilt die Unschuldsvermutung. Die Beschwerdestelle wird sich außerdem um größtmögliche Vertraulichkeit bemühen, kann diese aber nicht in jedem Fall garantieren.
Das Beschwerdeverfahren steht allen Mitgliedern der Hochschule München offen, einschließlich ihrer Studierenden.
Das Verfahren beginnt mit der Einreichung der Beschwerde. Dies kann sowohl schriftlich (z.B. per E-Mail) als auch mündlich erfolgen. In der Beschwerde muss die als diskriminierend empfundene Situation so genau wie möglich beschrieben werden. Dazu sollen Zeugen und Zeuginnen sowie Beweismittel, wie z.B. E-Mails oder Chatmessages, die die als diskriminierend empfundene Situation belegen können, beigefügt oder benannt werden.
Die Beschwerdestelle hat dann die Aufgabe, den Sachverhalt zeitnah aufzuklären. Sie soll also herausfinden, was passiert ist. Dazu unterrichtet sie die von der Beschwerde belastete Person von der Beschwerde, spricht mit allen Beteiligten, befragt Zeuginnen und Zeugen, sichtet weitere Beweise und dokumentiert dies. Alle Beteiligten können sich dabei von einer Person ihres Vertrauens oder einem Rechtsbeistand begleiten lassen.
Am Ende der Sachverhaltsermittlung erstellt die Beschwerdestelle einen Abschlussbericht, den sie an die Stabsabteilung Recht und Compliance übergibt. Diese prüft den Abschlussbericht juristisch, verfasst eine Stellungnahme mit Empfehlungen und übergibt den Vorgang zur Entscheidung an den Disziplinarvorgesetzten oder die Disziplinarvorgesetzte, also an Präsident bzw. Präsidentin oder Kanzerl bzw. Kanzlerin. Diese entscheiden dann über die weiteren Maßnahmen, einschließlich etwaiger Disziplinarmaßnahmen.
Die Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung an der Hochschule München finden Sie hier
Sie können die Beschwerdestelle unter folgender E-Mailadresse erreichen: beschwerdestelle@hm.edu