Erasmus+ Auslandsmobilität für Studierende mit geringeren Chancen
Erasmus+ Auslandsmobilität mit Kind
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund wird Studierenden und Mitarbeitende aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für Studierende mit Kind während des Auslandsaufenthaltes) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Sie studieren mit Kind(ern) und möchten gerne ein Auslandssemester in Ihr Studium einbauen?
Studierende, die ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt nehmen, können Sondermittel als Pauschale erhalten.
Unabhängig von der Anzahl der Kindern können zusätzlich monatlich 200 EUR als Pauschale gewährt werden.
Der Antrag auf Sondermittel soll bis 2 Monate vor Beginn des Erasmus+ Aufenthalts beim zuständigen Koordinator im International Office gestellt werden (s. Bewerbungsunterlagen Erasmus+ )
Da es sich um eine pauschale Sonderförderung handelt, entfallen Belege über die Kosten vor Ort. Allerdings sind Nachweise vorzulegen, die die Mitnahme des Kindes/der Kinder ins Ausland belegen (z. B. Reiseunterlagen oder Betreuungsnachweise vor Ort).
Im Erfahrungsbericht (Anlage F) soll auf die besonderen Aspekte des Erasmus+ Aufenthalts mit Kind/Kindern eingegangen werden.
Nutzen Sie auch die eigens zu dieser Thematik erstellten Website mit vielen Erfahrungsberichten, Tipps, weiteren Fördermöglichkeiten etc: www.auslandsstudium-mit-kind.de, sowie die Website des DAAD: Förderung von Studierenden mit Kind
Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet als das für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.