Soziale Teilhabe und Chancengleichheit im Erasmus+ Programm
Erasmus+ Auslandsmobilität mit geringeren Chancen
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund wird Studierenden und Mitarbeitende aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Als Teilnehmende mit geringeren Chancen sind in Deutschland im Erasmus+ Programm folgende Zielgruppen definiert:
- Erwerbstätige Studierende
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker
- Studierende, die ihre Mobilität mit Kind/ern antreten
- Studierende mit einer chronischen Erkrankung
- Studierende mit einer Behinderung (GdB 20 oder mehr)
Erasmus+ bietet konkrete Maßnahmen, die auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen. Zur regulären Erasmus+ Förderung gibt es daher eine Zusatzförderung in Form eines Aufstockungsbetrages (Top Up) von 250 € pro Monat.
Das Top up für Studierende mit geringen Chancen wird nur einmal ausgezahlt, auch wenn mehrere der nachfolgenden Kriterien vorliegen.
Bei besonders hohen Kosten kann die Beantragung eines Zuschusses mithilfe eines sog. Realkostenantrags statt finden.
Die Beantragung des Top Ups erfolgt mit Abgabe der Anlage D.3 - Geringere Chancen .
- Als Erwerbstätig gelten Studierende, die erwerbstätig sind, um sich damit den Lebensunterhalt bzw. das Studium zu finanzieren.
- Erwerbstätige Studierende müssen für die Durchführung des Auslandsaufenthalts eine Arbeit aufgeben, in der sie im Zeitraum von 12 Monaten vor Antritt des Auslandssemesters mindestens durchgängig 6 Monate gearbeitet und monatlich zwischen 450€ und 850 € netto durchschnittlich verdient haben.
- Eine Kündigung ist keine Voraussetzung für den Erhalt des Top Ups, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
- Die Tätigkeit wird während des Auslandsaufenthalts nicht weitergeführt, keine Vergütung während des Auslandsaufenthalts bei dual Studierenden.
- Von der Erwerbstätigkeit ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden, Pflichtpraktika und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
- Der Nachweis erfolgt durch die Ehrenwörtliche Erklärung D.3 - Zusatzförderung , dem Zusatzblatt "Erwerbstätige Studierende" zusammen mit den Gehaltsabrechnungen.
- Studierende, deren beide Elternteile oder ein alleinerziehendes Elternteil keinen Abschuss einer (Fach-)Hochschule oder einen vergleichbaren Abschluss (beispielsweise von einer Berufsakademie) haben/hat, können das Top up beantragen.
- Ob ein Abschluss als akademischer Abschluss gilt, kann in der Regel auf der Webseite Hochschulkompass der HRK sowie auf der Webseite der Stiftung Akkreditierungsrat nachgeschlagen werden.
- Bei ausländischen Abschlüssen müssen Studierende nachweisen, dass diese nicht als akademischer Abschluss gewertet werden.
- Studierende, die ihre Mobilität mit Kind/ern antreten und mindestens ein Kind während des gesamten Aufenthaltes mitnehmen, können unabhängig von der Anzahl der Kinder ein Top up erhalten.
- Wenn beide Elternteile einen Auslandsaufenthalt antreten, ist eine Doppelförderung eines Kindes ausgeschlossen. Sollten beide Elternteile zwei oder mehr Kinder mitnehmen, können beide einen Zuschuss erhalten.
- Im Erfahrungsbericht (Anlage F) soll auf die besonderen Aspekte des Aufenthalts mit Kind/ern eingegangen werden.
- Studierende mit einer chronischen Erkrankung können das Top up beantragen, wenn ihnen aufgrund einer chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
- Studierende mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht, können ebenfalls das Top up beantragen, wenn ihnen aufgrund der Behinderung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
- Der Nachweis erfolgt durch eine Ehrenwörtliche Erklärung – D.3 (Zusatzförderung) und dem Schwerbehindertenausweis bzw. entsprechendem Nachweis.
- Im Erfahrungsbericht (Anlage F) soll auf die besonderen Aspekte des Aufenthalts mit Behinderung eingegangen werden.
Benötigen Sie eine barrierefreie Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien, eine Begleitperson, etc.?
Studierende können durch zusätzliche Mittel gemäß Realkostenantrag unterstützt werden, wenn sie....
• Einen Grad der Behinderung von mindestens 20 vorweisen können
• Eine chronische Erkrankung haben, aufgrund derer sie einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland vorweisen können
• Ihre Mobilität mit Kind/ern antreten
Die maximale Höhe der zusätzlichen Mittel liegt bei 15.000 €/ pro Semester und 30.000 €/pro Jahr.
Nähere Infos zum Antrag auf finanzielle Zusatzförderung (Realkostenantrag)
Da es sich je nach individueller Situation um ein recht umfangreiches Verfahren handeln kann, ist es wichtig Voraussetzungen und die notwendigen Nachweise zum Erhalt der Mittel frühzeitig mit der Erasmus+ Hochschulkoordinatorin im International Office abzustimmen und zu klären.
Sofern Studierende berechtigt sind, einen Antrag auf finanzielle Zusatzförderung zu stellen, können sie gemeinsam mit Ihrer Hochschule den Vergleichs- beziehungsweise Kostenrechner ausfüllen. Wichtig zu beachten ist, dass Nachweise über die Höhe der Kosten und gegebenenfalls eine Erklärung über die Notwenigkeit der beantragten Positionen vorliegen müssen. Die Nachweise sollten in einem Dokument (siehe Vorlage für Anlagen) gebündelt werden und zur Vorabprüfung seitens der Erasmus+ Koordinatorin oder des Koordinators online bei der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit eingereicht werden.
Der fertige Antrag muss 2 Monate vor Beginn der Mobilität über die Hochschule bei der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit postalisch eingereicht werden.
Die Förderung über Top ups und Realkostenantrag ist kombinierbar, sofern zwei unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Top ups und den Erhalt von Realkosten vorliegen (zum Beispiel Top up für erwerbstätige Studierende und zusätzlich Realkosten für Studierende mit einer Behinderung) oder sofern beim Vorliegen nur eines Merkmals ausgeschlossen werden kann, dass dieselben Kosten durch Top up beziehungsweise Realkostenantrag gedeckt werden.
Weiterführende Informationen
An der Hochschule München steht Ihnen außerdem die Studienberatung und der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bei Fragen zum Studium zur Seite.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des DAAD.
Werfen Sie auch einen Blick auf MappED!, eine vom Erasmus Student Network (ESN) entwickelte Online-Plattform, in der Hochschuleinrichtungen ihre Zugangsmöglichkeiten beschreiben können. Das toolkit wurde von Studierenden für Studierende entwickelt und enthält Tipps und Hinweise zur Unterstützung Ihrer Vorbereitung auf einen Erasmus+ Aufenthalt.
Datenschutz
Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet als das für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.