Praktikum im Ausland - Erasmus+
Bewerbungsablauf und -unterlagen für ein Auslandspraktikum im Rahmen von Erasmus+
Entdecken Sie Europa!
Erasmus+ ist das Programm der Europäischen Union für Mobilität im Bildungssektor. Unter anderem können damit Auslandsaufenthalte realisiert werden.
Bewerbungsablauf Erasmus+ Praktikum
Schritt | beginnen bis |
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- Nur bei Pflichtpraktika: Infoveranstaltung der Fakultät / des Studiengangs besuchen - Praktikumsplatz suchen - Nur bei Pflichtpraktika: Praktikumsvertrag dem Praktikumsbeauftragten vorlegen - ggf. Hochschul-externe Förderanträge stellen | 6-8 Monate vor dem Praktikum |
- ggf. bereits Antrag auf Auslands-BAföG stellen | 6 Monate vor dem Praktikum |
- ggf. Visumsantrag stellen (nur bei EU-Ausländern) | 4-5 Monate vor dem Praktikum |
- ggf. Hochschul-interne
Förderanträge stellen - Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung beantragen, darauf achten, dass das Zielland abgedeckt ist | 2-3 Monate vor dem Praktikum |
Schritt | durchzuführen |
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- Vordrucke für Praktikantenverträge in verschiedenen Sprachen hier
- Praxisbeauftragte/r der FK muss Pflichtpraktika vorab genehmigen - Vertrag an HM, Arbeitgeber, Studierende/r - Aufgaben im Praktikum so genau wie möglich beschreiben - praxisbegleitende Lehrveranstaltungen abklären: z.B. Videokonferenz, Blockseminar, Belegung im folgenden Semester | vor dem Praktikum |
- Tipp: Führen Sie ein Praktikumsjournal - Schreiben Sie jeden Tag auf, welche Aufgaben zu welchem Zeitpunkt Ihnen übertragen wurden - die mitgeschriebenen Aufgaben können später als Vorlage bzw. Vorschlag für das Praktikumszeugnis dienen. | während des Praktikums |
Pflichtpraktika:
- sobald Sie eine Praktikumsstelle gefunden haben, legen Sie bitte Ihren Praktikumsvertrag zur fachlichen Genehmigung dem/r Praxisbeauftragten Ihres Studienganges vor.
- eine Kopie des bereits genehmigten Vertrages leiten Sie dann bitte an Ihre/n Sachbearbeiter/in im Bereich Prüfung und Praktikum und an das International Office weiter.
- für die fachliche Anerkennung der ordnungsgemäßen Ableistung Ihres Auslandspraktikums sind im Fall von Pflichtpraktika Ihre Fakultät bzw. der Bereich Prüfung und Praktikum zuständig.
Freiwillige Praktika:
- freiwillige Praktika brauchen nicht von Ihrer Fakultät oder dem Bereich Prüfung und Praktikum genehmigt werden
- die Genehmigung von ERASMUS+ Mobilitätszuschüssen und Reisekostenzuschüssen obliegt allein der Zuständigkeit des International Office
- auch die Anerkennung der ordnungsgemäßen Ableistung Ihres freiwilligen Praktikums liegt in der Zuständigkeit des International Office
- ERASMUS+ geförderte Praktikanten haben Anspruch auf ein ordentliches Praktikumszeugnis
Unterlagen | einzureichen bis |
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Diese und weitere Unterlagen finden Sie im Abschnitt Bewerbungsunterlagen. | spätestens 1 Monat vor dem Praktikum |
nur bei freiwilligen Praktika: ggfs. Beurlaubungsantrag bei Prüfung und Praktikum einreichen | Beginn des betreffenden Semesters |
Nach vorläufiger Antragsannahme: Nach Erhalt und positiver Prüfung aller Antragsunterlagen im International Office und der Freigabe durch das EU-Sprachenportal (OLS-Portal).
Auszahlung der 1. Rate des Erasmus+ Praktikumszuschusses in Höhe von 80% des Gesamtbetrags.
Nach Beendigung des Auslandspraktikums: Nach Erhalt und positiver Prüfung aller Antragsunterlagen im International Office und den Freigaben durch EU-Sprachenportal und EU-Online-Evaluierungsportal.
Auszahlung der 2. Rate des Erasmus+ Praktikumszuschusses in Höhe von 20% des Gesamtbetrags.
Bei einer Änderung der Praktikumsdauer erfolgt die Auszahlung des, nach Abzug der ersten Rate verbliebenen, Restbetrags.
* Achtung: Auslandspraktika in der Schweiz und im Vereinigten Königreich können nicht mehr mit einem Erasmus+ Praktikumszuschuss gefördert werden!
Bewerbungsunterlagen Erasmus+ Praktikum
Benötigte Unterlagen | |
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Anlage A - Erasmus+ Praktikumszuschuss - Online Bewerbung | Im HM Erasmus+ Portal Bewerbungsformular ausfüllen und zusammen mit den restlichen Dokumenten per E-Mail ans International Office |
Anlage B - Erasmus+ Learning Agreement for Traineeship INFO: Bei Pflichtpraktika (Praxissemester) muss Ihr Praxisbeauftragter als "Responsible Person at the Sending Institution" unterzeichnen. Bei freiwilligen Praktika unterzeichnet das International Office. Supervisor at the Receiving Institution ist immer der künftige Arbeitgeber. Bitte alle erforderlichen Unterschrift einzuholen. Eine Ausfüllhilfe für das Learning Agreement finden Sie hier. | Praktikumsinhalte mit Arbeitgeber abklären Dokument zusammen mit den restlichen Dokumenten per E-Mail ans International Office |
- aktuelle Notenbestätigung - aktuelle Immatrikulationsbescheinigung | Download aus PRIMUSS per E-Mail ans International Office |
Anlage C - Erasmus+ Versicherungserklärung Reichen Sie diese zusammen mit Nachweisen Ihrer Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung beim International Office ein. | Versicherung abklären per E-Mail ans International Office |
Anlage D - Erasmus+ Grant Agreement Im Original (keine Kopien oder Scans!) im International Office abgeben. | finanziellen Zuschuss vereinbaren per E-Mail ans International Office |
Anlage D.2 - Ehrenwörtliche Erklärung (Grünes Reisen) | Zusammen mit Anlage D.1 nur bei nachhaltiger Reise (Grünes Reisen) |
Anlage D.3 - Ehrenwörtliche Erklärung (Zusatzförderung Geringere Chancen) | zusammen mit Anlage D.1 nur wenn eine Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen beantragt wird Bitte Voraussetzungen für die Zusatzförderung Geringere Chancen beachten! |
Praktikumsvertrag | unterschrieben von allen Parteien per E-Mail ans International Office |
Freiwillig: Online Linguistic Support (OLS) - EU-Online-Sprachkurs | ggfs. Online-Sprachkurs abschließen |
Benötigte Unterlagen | |
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Lassen Sie sich eventuelle Änderungen Ihres Praktikumsinhalts und Ablaufs in der Anlage B - Learning Agreement for Traineeship bestätigen und sprechen Sie diese im Fall von Pflichtpraktika unbedingt mit Ihrem Praktikumsbeauftragten ab. | Änderungen während des Praktikums unbedingt festhalten |
Anlage E - Letter of Confirmation Alternativ dazu eine Kopie Ihres Praktikumszeugnisses senden. | kurz vor Ende des Praktikums bestätigen lassen und zusammen mit den restlichen Unterlagen nach Aufenthalt per E-Mail an das International Office senden. |
Benötigte Unterlagen | |
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Freiwillig: OLS Sprachtest | Das EU-Sprachenportal (OLS-Portal) versendet erneut Zugangsdaten zu einem Online Sprachtest, der wieder innerhalb einer Frist zu absolvieren ist. Auch dieser Online-Sprachtest nach Beendigung Ihres Praktikums ist verpflichtend. |
EU Survey | Nach Beendigung werden Ihnen Zugangsdaten zu einer Umfrage zugeschickt. Der Abschluss dieser Online-Evaluierung ist ebenfalls verpflichtend. |
Anlage E - Letter of Confirmation | Beim International Office per E-Mail einreichen. Alternativ dazu eine Kopie Ihres Praktikumszeugnisses senden. |
Anlage F - Erfahrungsbericht | Beim International Office einreichen. Bericht muss in digitaler Form als Text-Dokument (z.B. Word oder OpenOffice) sowie mit Deckblatt (dieses als pdf oder in Papierform) per E-Mail gesendet werden. |
Bewerbungsvoraussetzungen Erasmus+ Praktikum
Die Hochschule München vermittelt keine Stellen.
Als aufnehmende Einrichtungen für Praktika können alle Unternehmen fungieren. „Unternehmen“ im Sinne des Ratsbeschlusses sind im öffentlichen oder privaten Sektor wirtschaftlich tätige Unternehmungen, unabhängig von Größe, Rechtsform oder Wirtschaftsbereich, einschließlich der Sozialwirtschaft.
Folgende Organisationen können nicht Einrichtungen für Erasmus+ geförderte Praktika sein:
- Europäische Institutionen und Einrichtungen
- Einrichtungen und Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-Programme) verwalten
- Nationale diplomatische Vertretungen (Botschaften etc.) des Herkunftslandes des Studierenden im Gastland
Es können sowohl freiwillige, als auch Pflichtpraktika mit einem Erasmus+ Praktikumszuschuss gefördert werden. Die Praktika müssen immer einen fachlichen Bezug zum Studium an der Hochschule München haben und dem Studienziel förderlich sein.
Vergessen Sie nicht sich rückzumelden! Sie können sich für ein Praxissemester nicht beurlauben lassen. In einem Urlaubssemester können keine Studienleistungen erbracht und keine ECTS angerechnet werden. Praxissemester sind jedoch obligatorische Bestandteile Ihres Studiums.
Falls Sie während Ihres Auslandspraktikums Ihr Studium an der Hochschule München erfolgreich abschließen, und auf Grund dessen exmatrikuliert werden, muss Ihr Praktikum für eine Förderung bis zum Praktikumsende (als Graduiertenpraktikum) noch eine Restdauer von mindestens 60 Tagen haben.
Falls Sie vorhaben nach Ihrem Abschluss z.B. zwischen Ihrem Bachelor- und Ihrem Masterstudium ein Praktikum zu absolvieren, dann können Sie auch als bereits exmatrikulierter Absolvent mit Erasmus+ Mitteln gefördert werden, solange der Antrag auf einen Erasmus+ Praktikumszuschuss vor Ihrer Exmatrikulation gestellt wird. Dann können Sie bis zu 12 Monate nach Exmatrikulation noch Erasmus+ Praktikumszuschüsse bekommen. Die Förderung endet automatisch mit Einschreibung an einer anderen Hochschule, da dann die neue Hochschule für Ihre Förderung zuständig ist.
Ein Erasmus+ Praktikum ist möglich in allen Ländern der Europäischen Union und allen EU-Überseegebieten (z.B. Grönland, Französisch Polynesien, St. Maarten, etc. und außerhalb Europas gelegene jedoch rechtlich komplett zum jeweiligen Mutterland gehörende Gebiete wie z.B. Französisch Guyane, La Reunion, etc.) sowie Norwegen, Island, Mazedonien (FYROM) und der Türkei.
Die Mindestdauer eines Auslandspraktikums beträgt 2 Monate (60 Tage).
Unabhängig von Art und Anzahl der Erasmus+ Auslandsaufenthalte können Sie insgesamt bis zu 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor/Master) gefördert werden:
- 12 Monate im ersten Studienzyklus (Bachelor oder gleichwertig) einschließlich
Graduiertenpraktika - 12 Monate im zweiten Studienzyklus (Master oder gleichwertig) einschließlich
Graduiertenpraktika - für einzügige Studiengänge (z. B. "alte" Diplomstudiengänge) gilt eine
Gesamtdauer der Erasmus+ Förderung von 24 Monaten
Sie sind nicht über die Hochschule München auslandskrankenversichert.
Für die einfache Notfallversorgung reicht in der EU die European Health Insurance Card (EHIC), die Sie von Ihrer Krankenkasse bekommen.
Für darüber hinausgehende Gesundheitsversorgungsleistungen wie beispielsweise einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland benötigen Sie unbedingt eine Auslandskrankenversicherung.
Im Erasmus+ Programm ist die Absicherung des Praktikanten durch eine Auslandskrankenversicherung und eine das Zielland abdeckende Unfall- und Haftpflichtversicherung verpflichtend. Ein Erasmus+ Praktikumszuschuss kann ohne Absicherung durch diese drei Versicherungsarten nicht gewährt werden.
Kontaktieren Sie bitte hierzu den für Sie zuständigen Praktikumsbeauftragten. Dieser kann Ihnen genauere Informationen geben. Häufig wird die Lehrveranstaltung bei einem Auslandspraktikum in einem Block angeboten oder Sie besuchen diese im Folgesemester.