Praktikum im Ausland - Erasmus+
Bewerbungsablauf und -unterlagen für ein Auslandspraktikum im Rahmen von Erasmus+
Bewerbungsablauf Erasmus+ Praktikum
Schritt | beginnen bis |
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- Nur bei Pflichtpraktika: Infoveranstaltung der Fakultät / des Studiengangs besuchen - Praktikumsplatz suchen - Nur bei Pflichtpraktika: Praktikumsvertrag dem Praktikumsbeauftragten vorlegen - ggf. Hochschul-externe Förderanträge stellen | 6-8 Monate vor dem Praktikum |
- ggf. bereits Antrag auf Auslands-BAföG stellen | 6 Monate vor dem Praktikum |
- ggf. Visumsantrag stellen (nur bei EU-Ausländern) | 4-5 Monate vor dem Praktikum |
- ggf. Hochschul-interne
Förderanträge stellen - Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung beantragen, darauf achten, dass das Zielland abgedeckt ist | 2-3 Monate vor dem Praktikum |
Schritt | durchzuführen |
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- Vordrucke für Praktikantenverträge in verschiedenen Sprachen hier
- Praxisbeauftragte/r der FK muss Pflichtpraktika vorab genehmigen - Vertrag an HM, Arbeitgeber, Studierende/r - Aufgaben im Praktikum so genau wie möglich beschreiben - praxisbegleitende Lehrveranstaltungen abklären: z.B. Videokonferenz, Blockseminar, Belegung im folgenden Semester | vor dem Praktikum |
- Tipp: Führen Sie ein Praktikumsjournal - Schreiben Sie jeden Tag auf, welche Aufgaben zu welchem Zeitpunkt Ihnen übertragen wurden - die mitgeschriebenen Aufgaben können später als Vorlage bzw. Vorschlag für das Praktikumszeugnis dienen. | während des Praktikums |
Pflichtpraktika:
- Sobald Sie eine Praktikumsstelle gefunden haben, legen Sie bitte Ihren Praktikumsvertrag dem/r Praxisbeauftragten Ihres Studienganges zur fachlichen Genehmigung vor.
- Eine Kopie des bereits genehmigten Vertrages leiten Sie dann bitte an Ihre/n Sachbearbeiter/in im Bereich Prüfung und Praktikum und an das International Office weiter.
- für die fachliche Anerkennung der ordnungsgemäßen Ableistung Ihres Auslandspraktikums sind im Fall von Pflichtpraktika Ihre Fakultät bzw. der Bereich Prüfung und Praktikum zuständig.
Freiwillige Praktika:
- freiwillige Praktika brauchen nicht von Ihrer Fakultät oder dem Bereich Prüfung und Praktikum genehmigt werden
- die Genehmigung von Erasmus+ Mobilitätszuschüssen und Reisekostenzuschüssen liegt in der Zuständigkeit des International Office
- auch die Anerkennung der ordnungsgemäßen Ableistung Ihres freiwilligen Praktikums liegt in der Zuständigkeit des International Office
- ERASMUS+ geförderte Praktikanten haben Anspruch auf ein ordentliches Praktikumszeugnis
- Details zur Berechnung Ihrer Erasmus+ Förderung finden Sie unter Finanzierungsmöglichkeiten/Erasmus+ Förderung.
Vor dem Praktikum:
Wenn die Erasmus+ Bewerbung komplett im International Office eingegangen ist, werden die Unterlagen im International Office geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Erasmus+ Förderung in zwei Raten ausgezahlt.
Die erste Rate beträgt 80% der gesamten Erasmus+ Förderung. Bis der Betrag auf dem Konto eingeht, kann es einige Wochen dauern. Deshalb wird empfohlen, zu Beginn des Praktikums einen finanziellen Puffer einzuplanen.
Am Ende des Praktikums:
Die restlichen 20% der Erasmus+ Förderung werden ausbezahlt, sobald die Unterlagen zum Praktikumsende vollständig eingegangen sind. Bis der Betrag auf dem Konto eingeht, kann es wiederum einige Wochen dauern.Bei einer Änderung der Praktikumsdauer erfolgt die Auszahlung des, nach Abzug der ersten Rate verbliebenen, Restbetrags.
Die vollständige Erasmus+ Bewerbung sollte bis spätestens einen Monat vor dem Praktikum eingegangen sein. Wenn die Frist nicht eingehalten werden kann, bitte die Mitarbeitenden des International Office unter E-Mail kontaktieren.
Eine rückwirkende Erasmus+ Förderung nach Praktikumsbeginn ist nicht möglich.
Bewerbungsunterlagen Erasmus+ Praktikum
Benötigte Unterlagen | |
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Anlage A - Erasmus+ Praktikum - Online Bewerbung | Im HM Erasmus+ Portal Bewerbungsformular ausfüllen und zusammen mit den restlichen Dokumenten per E-Mail an das International Office |
Praktikumsvertrag | unterschrieben von allen Parteien per E-Mail an das International Office |
Anlage B - Erasmus+ Learning Agreement for Traineeship INFO: Bei Pflichtpraktika (Praxissemester) muss Ihr/e Praxisbeauftragte/r als "Responsible Person at the Sending Institution" unterzeichnen. Bei freiwilligen Praktika unterzeichnen die Mitarbeitenden des International Office. Supervisor at the Receiving Institution ist immer die Ansprechperson bei der arbeitgebenden Institution. Bitte alle erforderlichen Unterschrift einholen. Eine Ausfüllhilfe für das Learning Agreement finden Sie hier. | Praktikumsinhalte mit Ansprechperson bei arbeitgebender Institution abklären und Dokument unterschreiben lassen. Dokument zusammen mit den restlichen Dokumenten per E-Mail an das International Office |
aktuelle Notenbestätigung aktuelle Immatrikulationsbescheinigung | Download aus PRIMUSS per E-Mail an das International Office |
Anlage C - Erasmus+ Versicherungserklärung | Versicherung abklären per E-Mail an das International Office |
Anlage D - Erasmus+ Grant Agreement | Stipendienvertrag (Höhe der Erasmus+ Förderung) per E-Mail an das International Office |
Anlage D.2 - Ehrenwörtliche Erklärung (Grünes Reisen) | Zusammen mit Anlage D.1 nur bei nachhaltiger Reise (Grünes Reisen) |
Anlage D.3 - Ehrenwörtliche Erklärung (Zusatzförderung Geringere Chancen) | zusammen mit Anlage D.1 nur wenn eine Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen beantragt wird Bitte Voraussetzungen für die Zusatzförderung Geringere Chancen beachten! |
Freiwillig: Online Linguistic Support (OLS) - EU-Online-Sprachkurs |
Benötigte Unterlagen | |
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Lassen Sie sich eventuelle Änderungen Ihres Praktikumsinhalts und Ablaufs in der Anlage B - Learning Agreement for Traineeship bestätigen und sprechen Sie diese im Fall von Pflichtpraktika unbedingt mit Ihrem Praktikumsbeauftragten ab. | Änderungen während des Praktikums unbedingt festhalten |
Anlage E - Letter of Confirmation Alternativ dazu eine Kopie Ihres Praktikumszeugnisses senden. | kurz vor Ende des Praktikums bestätigen lassen und zusammen mit den restlichen Unterlagen nach Aufenthalt per E-Mail an das International Office senden. |
Benötigte Unterlagen | |
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Freiwillig: OLS Sprachtest | Das EU-Sprachenportal (OLS-Portal) versendet erneut Zugangsdaten zu einem Online Sprachtest, der wieder innerhalb einer Frist zu absolvieren ist. |
EU Survey | Nach Beendigung werden Ihnen Zugangsdaten zu einer Umfrage zugeschickt. Der Abschluss dieser Online-Evaluierung ist ebenfalls verpflichtend. |
Anlage E - Letter of Confirmation | Beim International Office per E-Mail einreichen. Alternativ dazu eine Kopie Ihres Praktikumszeugnisses senden. |
Anlage F - Erfahrungsbericht | Beim International Office einreichen. Bericht muss in digitaler Form als Text-Dokument (z.B. Word oder OpenOffice) sowie mit Deckblatt (dieses als pdf oder in Papierform) per E-Mail gesendet werden. |
Bewerbungsvoraussetzungen Erasmus+ Praktikum
Die Hochschule München vermittelt keine Stellen.
Als aufnehmende Einrichtungen für Praktika können alle Unternehmen fungieren. „Unternehmen“ sind im öffentlichen oder privaten Sektor wirtschaftlich tätige Unternehmungen, unabhängig von Größe, Rechtsform oder Wirtschaftsbereich, einschließlich der Sozialwirtschaft.
Folgende Organisationen können nicht Einrichtungen für Erasmus+ geförderte Praktika sein:
- Europäische Institutionen und Einrichtungen
- Einrichtungen und Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-Programme) verwalten
- Nationale diplomatische Vertretungen (Botschaften etc.) des Herkunftslandes des Studierenden im Gastland
Es können sowohl freiwillige, als auch Pflichtpraktika mit einem Erasmus+ Praktikumszuschuss gefördert werden. Die Praktika müssen immer einen fachlichen Bezug zum Studium an der Hochschule München haben und dem Studienziel förderlich sein.
Vergessen Sie nicht sich rückzumelden! Sie können sich für ein Praxissemester nicht beurlauben lassen. In einem Urlaubssemester können keine Studienleistungen erbracht und keine ECTS angerechnet werden. Praxissemester sind jedoch obligatorische Bestandteile Ihres Studiums.
Falls Sie während Ihres Auslandspraktikums Ihr Studium an der Hochschule München erfolgreich abschließen, und auf Grund dessen exmatrikuliert werden, muss Ihr Praktikum für eine Förderung bis zum Praktikumsende (als Graduiertenpraktikum) noch eine Restdauer von mindestens 60 Tagen haben.
Falls Sie vorhaben nach Ihrem Abschluss z.B. zwischen Ihrem Bachelor- und Ihrem Masterstudium ein Praktikum zu absolvieren, dann können Sie auch als bereits exmatrikulierter Absolvent mit Erasmus+ Mitteln gefördert werden, solange der Antrag auf einen Erasmus+ Praktikumszuschuss vor Ihrer Exmatrikulation gestellt wird. Dann können Sie bis zu 12 Monate nach Exmatrikulation noch Erasmus+ Praktikumszuschüsse bekommen. Die Förderung endet automatisch mit Einschreibung an einer anderen Hochschule, da dann die neue Hochschule für Ihre Förderung zuständig ist.
Ein Erasmus+ Praktikum kann in allen Ländern der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und der Türkei stattfinden.
Anders als bei Erasmus+ Auslandssemestern, können Praktika auch in den Erasmus+ Partnerländern weltweit durchgeführt werden.
Die Mindestdauer eines Auslandspraktikums beträgt 2 Monate (60 Tage).
Unabhängig von Art und Anzahl der Erasmus+ Auslandsaufenthalte können Sie insgesamt bis zu 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor/Master) gefördert werden:
- 12 Monate im ersten Studienzyklus (Bachelor oder gleichwertig) einschließlich
Graduiertenpraktika - 12 Monate im zweiten Studienzyklus (Master oder gleichwertig) einschließlich
Graduiertenpraktika - für einzügige Studiengänge (z. B. "alte" Diplomstudiengänge) gilt eine
Gesamtdauer der Erasmus+ Förderung von 24 Monaten
Sie sind nicht über die Hochschule München auslandskrankenversichert.
Für die einfache Notfallversorgung reicht in der EU die European Health Insurance Card (EHIC), die Sie von Ihrer Krankenkasse bekommen.
Für darüber hinausgehende Gesundheitsversorgungsleistungen wie beispielsweise einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland benötigen Sie unbedingt eine Auslandskrankenversicherung.
Im Erasmus+ Programm ist die Absicherung des Praktikanten durch eine Auslandskrankenversicherung und eine das Zielland abdeckende Unfall- und Haftpflichtversicherung verpflichtend. Ein Erasmus+ Praktikumszuschuss kann ohne Absicherung durch diese drei Versicherungsarten nicht gewährt werden.
Kontaktieren Sie bitte hierzu den für Sie zuständigen Praktikumsbeauftragten. Dieser kann Ihnen genauere Informationen geben. Häufig wird die Lehrveranstaltung bei einem Auslandspraktikum in einem Block angeboten oder Sie besuchen diese im Folgesemester.
Entdecken Sie Europa!

Erasmus+ ist das Programm der Europäischen Union für Mobilität im Bildungssektor. Unter anderem können damit Auslandsaufenthalte realisiert werden.