Finanzierungsmöglichkeiten
Erasmus+ Förderung
Die Erasmus+ Förderung ist eine finanzielle Unterstützung Ihres Erasmus+ Aufenthaltes, die aus EU-Mitteln stammt.
Diese müssen Sie nicht zurückzahlen, sofern alle Vereinbarungen des Erasmus+ Programms eingehalten werden.
Alle Teilnehmenden am Erasmus+ Programm, erhalten die Erasmus+ Förderung. Die maximale Förderdauer für Studien- und Praktikumsaufenthalte beträgt 360 Tage (12 Monate) pro Studienzyklus (Bachelor/Master).
- Sie müssen während Ihres Erasmus+Aufenthalts an der Hochschule München immatrikuliert sein und daher eine fristgerechte Rückmeldung durchführen.
- Sie erhalten Erasmus+ Förderung für maximal 360 Tage (12 Monate) pro Studienzyklus (BA/MA). Dabei können Auslandssemester und -praktikum kombiniert werden (z. B. ein Auslandssemester plus ein Praktikum oder zwei Auslandssemester oder zwei Praktika), solange die 360 Tage pro Studienzyklus nicht überschritten werden.
- Erasmus+ Semester: Sie erwerben mindestens 15 ECTS Punkte. Diese müssen nicht fachgebunden sein oder an der Hochschule München zwingend anerkannt werden.
- Erasmus+ Praktika: Für Auslandspraktika gibt es keine Mindestanzahl an ECTS. Hier benötigen Sie einen gültigen Praktikumsvertrag.
| Ländergruppe | Länder |
|---|---|
| Ländergruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Norwegen, Schweden |
| Ländergruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
| Ländergruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
| Weltweit Region 14 Partnerländer Region 14 | Vereinigtes Königreich |
Die Erasmus Förderung für den Auslandsaufenthalt ist nach Ländern gestaffelt. Die Monatsraten können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel erhalten Studierende der HM eine finanzielle Förderung für bis zu max. 120 Tagen.
Bleiben Sie über 120 Tage im Ausland, erhalten Sie für die restlichen Tage keine finanzielle Förderung (Zero-Grant), Sie profitieren jedoch weiterhin von allen anderen Erasmus+ Vorteilen (siehe auch Zero-Grant).
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Ein Monat hat nach EU Vorgaben immer 30 Tage. Beispiel: Der Oktober wird nur mit 30 Tagen statt mit 31 Tagen berechnet.
| Gruppe | Monatsraten (SMS) (ab SoSe 2025) |
|---|---|
| Ländergruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten | 600 € pro Monat (30 Tage)/ 20 € pro Tag |
| Ländergruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten | 540 € pro Monat (30 Tage)/ 18 € pro Tag |
| Ländergruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten | 540 € pro Monat (30 Tage)/ 18 € pro Tag |
| Weltweit Region 14 Partnerländer Region 14 | 600 € pro Monat (30 Tage)/ 20 € pro Tag |
| Stand 10/2024, Änderungen möglich! |
Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt in einem Land der Gruppe 1 absolvieren, kalkulieren Sie mit ein, dass die Lebenshaltungskosten höher sind als in Deutschland. Dies gilt insbesondere für Metropolregionen z.B. Paris und Rom
Für ein Auslandspraktikum gibt es zusätzlich zur monatlichen Förderrate für ein Auslandssemester ein Top Up von 150 €. Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel erhalten Studierende der HM eine finanzielle Förderung für bis zu max. 120 Tagen.
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Ein Monat hat nach EU Vorgaben immer 30 Tage. Beispiel: Der Oktober wird nur mit 30 Tagen statt mit 31 Tagen berechnet.
| Gruppe | Monatsraten (SMP) (ab WiSe 2024/25) |
|---|---|
| Gruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten | 750 € pro Monat (25€ pro Tag) |
| Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten | 690 € pro Monat (23 € pro Tag) |
| Gruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten | 690 € pro Monat (23 € pro Tag) |
| Weltweit Region 14 Partnerländer Region 14 | 750 € pro Monat / 25 € pro Tag |
| Weltweit | 700 € pro Monat / 23,33 € pro Tag |
| Stand 10/2024, Änderungen möglich! |
* Förderung für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich war aufgrund des Brexit regulär bis einschließlich WS 2022/23 möglich. Weitere Informationen finden Sie hier
auf unserer allgemeinen Erasmus+ Webseite beim Unterpunkt "Vereinigtes Königreich".
SMP Bewerbungen für UK müssen aufgrund der neuen Vorlaufszeiten für Visum etc. mind. 4 Monate vor Praktikumsbeginn dem International Office gemeldet werden.
Zusätzlich zur allgemeinen Erasmus+ Förderung erhalten Sie automatisch eine Reisekostenpauschale. Die Höhe ist abhängig von der Distanz zur Partnerhochschule / Praktikumsstelle und ob die Hin- und Rückreise emissionsarm erfolgt (siehe Green Travel). Bei der Berechnung der Distanz gilt München als Start- und der Ort Ihrer Partnerhochschule / Praktikumsstelle als Zielort.
| Distanz Berechnung mit dem Distance Calculator der EU |
Reisekostenpauschale ohne Green Travel |
Reisekostenpauschale mit Green Travel |
|---|---|---|
| 0 bis 99 km | 28 € | 56 € |
| 100 bis 499 km | 211 € | 285 € |
| 500 bis 1.999 km | 309 € | 417 € |
| 2.000 bis 2.999 km | 395 € | 535 € |
| 3.000 bis 3.999 km | 580 € | 785 € |
| 4.000 bis 7.999 km | 1.188 € | 1.188 € |
| ab 8.000 km | 1.735 € | 1.735 € |
Reisetage
Für die Hin- und Rückreise erhalten Sie ggf. zusätzliche Reisetage. Der Tagessatz pro Reisetag entspricht dem Tagessatz Ihrer allgemeinen Erasmus+ Förderung.
Bitte beachten:
- keine zusätzlichen Reisetage unter 500 km Distanz zwischen München und Ort der Partnerhochschule / Praktikumsstelle
- 2 Reisetage ab 500 km Distanz
- mehr als 2 bis max. 6 Reisetage nur bei Green Travel (siehe unten)
Das Erasmus+ Programm unterstützt die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel für die Hin- und Rückreise zu einem Auslandsaufenthalt.
Als emissionsarme und damit nachhaltige Verkehrsmittel gelten:
- Bahn
- Fernbus
- Auto bei gemeinsamer Nutzung mit anderen Studierenden (Fahrgemeinschaften).
Als nicht nachhaltig gelten Flüge und Reisen mit einer Fähre (auch nicht bei einer CO₂ Kompensation).
Zuschüsse für Grünes Reisen (Green Travel):
Zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderung erhalten Sie bei längerer Reisedauer gegenüber einem nicht-nachhaltigen Verkehrsmittel eine Förderung in Höhe des regulären Tagessatzes für maximal sechs zusätzliche Reisetage.
Der Antrag auf Zusatzförderung für "Grünes Reisen" erfolgt durch Abgabe des Grant Agreement zusammen mit der Ehrenwörtliche Erklärung zu den allgemeinen Abgabefristen.
Auslandssemester: Wenn Sie für einen Austauschplatz (SMS) an einer Partnerhochschule ausgewählt wurden, bekommen Sie die Erasmus+ Förderung automatisch. Zum Erhalt der Gelder müssen Sie alle notwendigen Unterlagen insbesondere das Grant Agreement fristgerecht einreichen. Alle Informationen erhalten Sie bei erfolgreicher Bewerbung nach der Bewerbungsfrist.
Auslandspraktikum: Für die Förderung eines Praktikums (SMP) bewerben Sie sich direkt im International Office nach Zusage Ihres Praktikumsplatzes durch das Unternehmen.
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Bitte beachten Sie die Abgabefristen zur Beantragung der Förderung.
Eine spätere Antragstellung, insbesondere nach Antritt des Auslandsaufenthalts, ist nicht mehr möglich.
Nein, die Förderung ist ein Mobilitätszuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Falls Sie jedoch die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, Unterlagen nicht fristgerecht einreichen oder Sie einen höhere Förderung erhalten haben, als Ihnen zusteht (z.B. durch vorzeitige Beendigung des Aufenthalts), muss die Förderung ganz oder zum Teil zurückgezahlt werden.
SMS - Studienaufenthalt:
Sie erhalten die Förderung nach Antritt des Erasmus+ Aufenthalts. Dazu müssen Sie alle nötigen Dokumente fristgerecht beim International Office eingereicht haben.
Auszahlung 1. Rate (70%): August/ September (WiSe) bzw. Januar/ Februar (SoSe)
Auszahlung 2. Rate (30%): Nach fristgerechter Einreichung aller Dokumente nach dem Auslandsaufenthalt
SMP - Praktikumsaufenthalt:
Auszahlung 1. Rate (80%): Nach Bearbeitung und erfolgreicher Annahme Ihrer Bewerbung.
Auszahlung 2. Rate (20%): Nach fristgerechter Einreichung aller Dokumente nach dem Auslandsaufenthalt
Hinweis zur Auszahlung:
Studierende erhalten eine Mail-Benachrichtigung bei Auszahlung der Raten.
Bitte beachten Sie, dass es bis zu 6 Wochen dauern kann, bis die Erasmus+ Förderung auf Ihrem Bankkonto eingeht.
Zero-Grant-Tage sind Tage Ihres Erasmus+ Studienaufenthaltes, für welche Sie keine finanziellen Förderung erhalten, d.h. Tage, die über 120 Aufenthaltstage hinaus gehen.
Bitte beachten Sie: Zero-Grant Zeiträume zählen zur Ihrem Erasmus+ Aufenthalt dazu und werden auf Ihren insgesamt verfügbaren Erasmus-Zeitraum von 12 Monaten pro Studienphase angerechnet.
Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund wird Studierenden und Mitarbeitende aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Als Teilnehmende mit geringeren Chancen sind in Deutschland im Erasmus+ Programm unten stehende Zielgruppen definiert.
Erasmus+ bietet konkrete Maßnahmen, die auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen. Zur regulären Erasmus+ Förderung gibt es daher eine Zusatzförderung in Form eines Aufstockungsbetrages (Top Up) von 250 € pro Monat.
Die Beantragung des Top Ups erfolgt zusammen mit dem Grant Agreement. Alle Informationen zum Grant Agreement erhalten Sie bei erfolgreicher Bewerbung nach der Bewerbungsfrist.
Das Top up für Studierende mit geringen Chancen wird nur einmal ausgezahlt, auch wenn mehrere der nachfolgenden Kriterien vorliegen.
Bei besonders hohen Kosten kann die Beantragung eines Zuschusses mithilfe eines sog. Realkostenantrags statt finden (siehe unten).
- Als Erwerbstätig gelten Studierende, die erwerbstätig sind, um sich damit den Lebensunterhalt bzw. das Studium zu finanzieren.
- Erwerbstätige Studierende müssen für die Durchführung des Auslandsaufenthalts eine Arbeit aufgeben, in der sie im Zeitraum von 12 Monaten vor Antritt des Auslandssemesters mindestens durchgängig 6 Monate gearbeitet und monatlich zwischen 450€ und 850 € netto durchschnittlich verdient haben.
- Eine Kündigung ist keine Voraussetzung für den Erhalt des Top Ups, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
- Die Tätigkeit wird während des Auslandsaufenthalts nicht weitergeführt, keine Vergütung während des Auslandsaufenthalts bei dual Studierenden.
- Von der Erwerbstätigkeit ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden, Pflichtpraktika und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
- Der Nachweis erfolgt durch die Ehrenwörtliche Erklärung D.3 - Zusatzförderung , dem Zusatzblatt "Erwerbstätige Studierende" zusammen mit den Gehaltsabrechnungen.
- Studierende, deren beide Elternteile oder ein alleinerziehendes Elternteil keinen Abschuss einer (Fach-)Hochschule oder einen vergleichbaren Abschluss (beispielsweise von einer Berufsakademie) haben/hat, können das Top up beantragen.
- Ob ein Abschluss als akademischer Abschluss gilt, kann in der Regel auf der Webseite Hochschulkompass der HRK sowie auf der Webseite der Stiftung Akkreditierungsrat nachgeschlagen werden.
- Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden, gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf die Zusatzförderung besteht.
- Studierende, die ihre Mobilität mit Kind/ern antreten und mindestens ein Kind während des gesamten Aufenthaltes mitnehmen, können unabhängig von der Anzahl der Kinder ein Top up erhalten.
- Wenn beide Elternteile einen Auslandsaufenthalt antreten, ist eine Doppelförderung eines Kindes ausgeschlossen. Sollten beide Elternteile zwei oder mehr Kinder mitnehmen, können beide einen Zuschuss erhalten.
- Im Erfahrungsbericht (Anlage F) soll auf die besonderen Aspekte des Aufenthalts mit Kind/ern eingegangen werden.
Studierende mit einer chronischen Erkrankung können das Top up beantragen, wenn ihnen aufgrund einer chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
- Studierende mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht, können ebenfalls das Top up beantragen, wenn ihnen aufgrund der Behinderung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
- Der Nachweis erfolgt durch eine Ehrenwörtliche Erklärung (Zusatzförderung) zusammen mit dem Grant Agreement und dem Schwerbehindertenausweis bzw. entsprechendem Nachweis.
- Im Erfahrungsbericht (Anlage F) soll auf die besonderen Aspekte des Aufenthalts mit Behinderung eingegangen werden.
Benötigen Sie eine barrierefreie Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien, eine Begleitperson, etc.?
Studierende können durch zusätzliche Mittel gemäß Realkostenantrag unterstützt werden, wenn sie....
• Einen Grad der Behinderung von mindestens 20 vorweisen können
• Eine chronische Erkrankung haben, aufgrund derer sie einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland vorweisen können
• Ihre Mobilität mit Kind/ern antreten
Die maximale Höhe der zusätzlichen Mittel liegt bei 15.000 €/ pro Semester und 30.000 €/pro Jahr.
Nähere Infos zum Antrag auf finanzielle Zusatzförderung (Realkostenantrag)
Da es sich je nach individueller Situation um ein recht umfangreiches Verfahren handeln kann, ist es wichtig Voraussetzungen und die notwendigen Nachweise zum Erhalt der Mittel frühzeitig mit derErasmus+ Hochschulkoordinatorin im International Office abzustimmen und zu klären.
Sofern Studierende berechtigt sind, einen Antrag auf finanzielle Zusatzförderung zu stellen, können sie gemeinsam mit Ihrer Hochschule den Vergleichs- beziehungsweise Kostenrechner ausfüllen. Wichtig zu beachten ist, dass Nachweise über die Höhe der Kosten und gegebenenfalls eine Erklärung über die Notwenigkeit der beantragten Positionen vorliegen müssen. Die Nachweise sollten in einem Dokument (siehe Vorlage für Anlagen) gebündelt werden und zur Vorabprüfung seitens der Erasmus+ Koordinatorin oder des Koordinators online bei der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit eingereicht werden.
Der fertige Antrag muss 2 Monate vor Beginn der Mobilität über die Hochschule bei der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit postalisch eingereicht werden.
Die Förderung über Top ups und Realkostenantrag ist kombinierbar, sofern zwei unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Top ups und den Erhalt von Realkosten vorliegen (zum Beispiel Top up für erwerbstätige Studierende und zusätzlich Realkosten für Studierende mit einer Behinderung) oder sofern beim Vorliegen nur eines Merkmals ausgeschlossen werden kann, dass dieselben Kosten durch Top up beziehungsweise Realkostenantrag gedeckt werden.
An der Hochschule München steht Ihnen außerdem die Studienberatung und der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bei Fragen zum Studium zur Seite.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des DAAD.
Werfen Sie auch einen Blick auf MappED!, eine vom Erasmus Student Network (ESN) entwickelte Online-Plattform, in der Hochschuleinrichtungen ihre Zugangsmöglichkeiten beschreiben können. Das toolkit wurde von Studierenden für Studierende entwickelt und enthält Tipps und Hinweise zur Unterstützung Ihrer Vorbereitung auf einen Erasmus+ Aufenthalt.
Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet als das für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.