Finanzierungsmöglichkeiten
Erasmus+ Förderung
Die Erasmus+ Förderung ist eine finanzielle Unterstützung Ihres Erasmus+ Aufenthaltes, die aus EU-Mitteln stammt.
Diese müssen Sie nicht zurückzahlen, sofern alle Vereinbarungen des Erasmus+ Programms eingehalten werden.
Alle Teilnehmenden am Erasmus+ Programm, erhalten die Erasmus+ Förderung. Die maximale Förderdauer für Studien- und Praktikumsaufenthalte beträgt 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor/Master).
Bitte die maximalen Fördertage bei Erasmus+ Studienaufenthalten über die Hochschule München im nächsten Abschnitt beachten.
- Sie müssen während Ihres Erasmus+Aufenthalts an der Hochschule München immatrikuliert sein und daher eine fristgerechte Rückmeldung durchführen.
- Sie haben bisher keine Erasmus+Förderung für einen oder mehrere Erasmus+Auslandsaufenthalte im jeweiligen Studienzyklus (Bachelor/Master) erhalten oder der maximale Förderzeitraum von 12 Monaten wurde nicht ausgeschöpft. Dies schließt die Förderung von sowohl Studien- als auch Praktikaaufenthalten ein.
- Sie erwerben im Erasmus+ Semester mind. 15 ECTS Punkte. Diese müssen nicht fachgebunden sein oder an der Hochschule München zwingend anerkannt werden. Für Auslandspraktika gibt es keine Mindestanzahl an ECTS.
Die Erasmus Förderung für den Auslandsaufenthalt ist nach Ländern gestaffelt. Die Monatsraten können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel erhalten Studierende der HM eine finanzielle Förderung für bis zu max. 130 Tagen.
Bleiben Sie über 130 Tage im Ausland, erhalten Sie für die restlichen Tage keine finanzielle Förderung (Zero-Grant), Sie profitieren jedoch weiterhin von allen anderen Erasmus+ Vorteilen (siehe auch Zero-Grant).
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Ein Monat hat nach EU Vorgaben immer 30 Tage. Beispiel: Der Oktober wird nur mit 30 Tagen statt mit 31 Tagen berechnet.
Gruppe | Länder | Monatsraten (SMS) (ab SoSe 2025) |
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Ländergruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Norwegen, Schweden | 600 € pro Monat (30 Tage)/ 20 € pro Tag |
Ländergruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 540 € pro Monat (30 Tage)/ 18 € pro Tag |
Ländergruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540 € pro Monat (30 Tage)/ 18 € pro Tag |
Weltweit Region 14 Partnerländer Region 14 | Vereinigtes Königreich | 600 € pro Monat (30 Tage)/ 20 € pro Tag |
Stand 10/2024, Änderungen möglich! |
Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt in einem Land der Gruppe 1 absolvieren, kalkulieren Sie mit ein, dass die Lebenshaltungskosten höher sind als in Deutschland. Dies gilt insbesondere für Metropolregionen z.B. Paris, Rom und Madrid.
Für ein Auslandspraktikum gibt es zusätzlich zur monatlichen Förderrate für ein Auslandssemester ein Top Up von 150 €. Das Auslandspraktikum wird nur für die Dauer von bis zu 120 Tagen gefördert.
Gruppe | Länder | Monatsraten (SMP) (ab WiSe 2024/25) |
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Gruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 750 € pro Monat (25€ pro Tag) |
Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 690 € pro Monat (23 € pro Tag) |
Gruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 690 € pro Monat (23 € pro Tag) |
Weltweit Region 14 Partnerländer Region 14 | Schweiz, Vereinigtes Königreich | 750 € pro Monat / 25 € pro Tag |
Weltweit | andere Erasmus+Partnerländer außerhalb der EU | 700 € pro Monat / 23,33 € pro Tag |
Stand 10/2024, Änderungen möglich! |
* Förderung für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich war aufgrund des Brexit regulär bis einschließlich WS 2022/23 möglich. Weitere Informationen finden Sie hier
auf unserer allgemeinen Erasmus+ Webseite beim Unterpunkt "Vereinigtes Königreich".
SMP Bewerbungen für UK müssen aufgrund der neuen Vorlaufszeiten für Visum etc. mind. 4 Monate vor Praktikumsbeginn dem International Office gemeldet werden.
Das Erasmus+ Programm unterstützt die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel für die Hin- und Rückreise zu einem Auslandsaufenthalt.
Als emissionsarme und damit nachhaltige Verkehrsmittel gelten:
Bahn, Fernbus, Auto bei gemeinsamer Nutzung (Fahrgemeinschaften).
Als nicht nachhaltig gelten Flüge (auch nicht bei einer CO2 Kompensation).
Zuschüsse für Grünes Reisen (Green Travel) - kombinierbar:
Zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderung bei längerer Reisedauer gegenüber einem nicht-nachhaltigen Verkehrsmittel eine Förderung in Höhe des regulären Tagessatzes für maximal sechs zusätzliche Reisetage.
Dies bedeutet: maximal 6x18 € oder 6x20 €
= insgesamt max. 108 € bis 120 € mehr für „Grünes Reisen“ (Rechenbeispiel mit Fördersätzen für das Auslandssemester).
Der Antrag auf Zusatzförderung für "Grünes Reisen" erfolgt durch Abgabe der Anlage D.1 - Grant Agreement zusammen mit der Anlage D.2 - Ehrenwörtliche Erklärung zu den allgemeinen Abgabefristen.
Eine nachhaltige An- und Rückreise mit dem Zug kann z.B. mit Hilfe des studentischen Projekts "Erasmus by Train" geplant werden. Hier gelangen Sie zur Webseite von erasmusbytrain.eu (Dies stellt lediglich eine Information dar, keine Empfehlung von Seiten des IO).
Soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit sind Leitthemen der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Durch den Abbau potenzieller Hürden sollen die Zugangsbedingungen für Menschen mit geringeren Chancen (fewer opportunities) verbessert und ein gleichberechtigter Zugang geschaffen werden. Hierzu bietet Erasmus+ konkrete Maßnahmen, die auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen. Weitere Informationen zur Chancengerechtigkeit finden Sie auf diesen Seiten .
Zur regulären Erasmus+ Förderung gibt es daher eine Zusatzförderung in Höhe von 250 € pro Monat für:
- Erwerbstätige Studierende
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker
- Studierende, die ihre Mobilität mit Kind/ern antreten
- Studierende mit einer chronischen Erkrankung
- Studierende mit einer Behinderung (GdB 20 oder mehr)
Die zu erfüllenden Kriterien zur Zuordnung zu Geringeren Chancen finden Sie in den nachfolgenden Punkten.
Weitere Informationen zu den Zielgruppen geringere Chancen und Informationen zum Realkostenantrag bei erhöhten Mehrkosten finden Sie hier.
Kombinierbarkeit:
Die Zusatzförderungen können nicht kumuliert werden. Die Zusatzförderung von 250 € kann nur einmal gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien erfüllt werden (z. B. Erstakademiker und chronische Erkrankung). Nur eine Kombination mit dem Zuschuss für Grünes Reisen (Green Travel) ist möglich.
Die maximale Erasmus+Förderung besteht aus der regulären monatlichen Rate für das Gastland plus zusätzliche Reisetage für Grünes Reisen plus Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen in Höhe von 250 € pro Monat.
Dauer der Zusatzförderung:
Die Zusatzförderung wird - wie die reguläre Erasmus+ Förderung - für die nachgewiesene Aufenthaltsdauer für einen derzeit maximalen Zeitraum von 130 Tage für Auslandssemester bzw. 120 Tage für Auslandspraktika gewährt.
Antragstellung:
Bitte beantragen Sie die Zusatzförderung spätestens zur Abgabefrist der Anlage D.1 - Grant Agreement zusammen mit der Anlage D.3 - Ehrenwörtliche Erklärung (Zusatzförderung) und den erforderlichen Nachweisen. Eine spätere Antragstellung, insbesondere nach Antritt des Auslandsaufenthalts, ist in der Regel nicht möglich.
- Als Erwerbstätig gelten Studierende, die erwerbstätig sind, um sich damit den Lebensunterhalt bzw. das Studium zu finanzieren.
- Erwerbstätige Studierende müssen für die Durchführung des Auslandsaufenthalts eine Arbeit aufgeben, in der sie im Zeitraum von 12 Monaten vor Antritt des Auslandssemesters mindestens durchgängig 6 Monate gearbeitet und monatlich zwischen 450€ und 850 € netto durchschnittlich verdient haben.
- Eine Kündigung ist keine Voraussetzung für den Erhalt des Top Ups, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
- Die Tätigkeit wird während des Auslandsaufenthalts nicht weitergeführt, keine Vergütung während des Auslandsaufenthalts bei dual Studierenden.
- Von der Erwerbstätigkeit ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden, Pflichtpraktika und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
- Der Nachweis erfolgt durch die Ehrenwörtliche Erklärung D.3 - Zusatzförderung , dem Zusatzblatt "Erwerbstätige Studierende" zusammen mit den Gehaltsabrechnungen.
- Studierende, deren beide Elternteile oder ein alleinerziehendes Elternteil keinen Abschuss einer (Fach-)Hochschule oder einen vergleichbaren Abschluss (beispielsweise von einer Berufsakademie) haben/hat, können das Top up beantragen.
- Ob ein Abschluss als akademischer Abschluss gilt, kann in der Regel auf der Webseite Hochschulkompass der HRK sowie auf der Webseite der Stiftung Akkreditierungsrat nachgeschlagen werden.
- Bei ausländischen Abschlüssen müssen Studierende nachweisen, dass diese nicht als akademischer Abschluss gewertet werden.
- Studierende, die ihre Mobilität mit Kind/ern antreten und mindestens ein Kind während des gesamten Aufenthaltes mitnehmen, können unabhängig von der Anzahl der Kinder ein Top up erhalten.
- Wenn beide Elternteile einen Auslandsaufenthalt antreten, ist eine Doppelförderung eines Kindes ausgeschlossen. Sollten beide Elternteile zwei oder mehr Kinder mitnehmen, können beide einen Zuschuss erhalten.
- Im Erfahrungsbericht (Anlage F) soll auf die besonderen Aspekte des Aufenthalts mit Kind/ern eingegangen werden.
- Studierende mit einer chronischen Erkrankung können das Top up beantragen, wenn ihnen aufgrund einer chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
- Studierende mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht, können ebenfalls das Top up beantragen, wenn ihnen aufgrund der Behinderung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
- Der Nachweis erfolgt durch eine Ehrenwörtliche Erklärung – D.3 (Zusatzförderung) und dem Schwerbehindertenausweis bzw. entsprechendem Nachweis.
- Im Erfahrungsbericht (Anlage F) soll auf die besonderen Aspekte des Aufenthalts mit Behinderung eingegangen werden.
Wenn Sie für einen Austauschplatz (SMS) an einer Partnerhochschule ausgewählt wurden, dann bekommen Sie automatisch die Erasmus+ Förderung - sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Zum Erhalt der Gelder müssen Sie fristgerecht alle notwendigen Bewerbungsunterlagen einreichen.
Für die Förderung für Praktikum (SMP) bewerben Sie sich direkt im International Office nach Zusage Ihres Praktikumsplatzes durch das Unternehmen.
Bitte beachten Sie die Abgabefristen zur Beantragung der Förderung (Abgabefrist D.1, D.2 und D.3).
Eine spätere Antragstellung, insbesondere nach Antritt des Auslandsaufenthalts, ist nicht mehr möglich.
Nein, die Förderung ist ein Mobilitätszuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Falls Sie jedoch die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, Unterlagen nicht fristgerecht einreichen oder Sie einen höhere Förderung erhalten haben, als Ihnen zusteht (z.B. durch vorzeitige Beendigung des Aufenthalts), muss die Förderung ganz oder zum Teil zurückgezahlt werden.
Die Förderung erhalten Sie nach Antritt des Erasmus+ Aufenthalts. Dazu müssen Sie alle nötigen Dokumente beim International Office eingereicht haben.
Die 1. Rate der Erasmus+ Förderung in Höhe von 70 % wird bei einem Auslandssemester im August/ September (WiSe) sowie Januar/ Februar (SoSe) ausbezahlt, sofern alle Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden.
Studierende erhalten eine Benachrichtigung bei Auszahlung der Raten.
Bitte beachten Sie, dass es bis zu 6 Wochen dauern kann, bis die Erasmus+ Förderung auf Ihrem Bankkonto eingeht.
Wenn nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes alle Dokumente fristgerecht eingereicht wurden, werden die restlichen 30 % der Erasmus+ Förderung überwiesen.
Zero-Grant-Tage sind Tage Ihres Erasmus+ Studienaufenthaltes, für welche Sie keine finanziellen Förderung erhalten, d.h. Tage, die über 130 Aufenthaltstage hinaus gehen.
Bitte beachten Sie: Zero-Grant Zeiträume zählen zur Ihrem Erasmus+ Aufenthalt dazu und werden auf Ihren insgesamt verfügbaren Erasmus-Zeitraum von 12 Monaten pro Studienphase angerechnet.
Ländergruppe | Länder |
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Ländergruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Norwegen, Schweden |
Ländergruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
Ländergruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
Weltweit Region 14 Partnerländer Region 14 | Vereinigtes Königreich |