Studium im Ausland EU - Bewerbungsablauf
Beachten Sie:
Bei FK 09 (Wirtschaftsingenieurwesen), FK 10 (Betriebswirtschaftslehre) und FK 14 (Tourismus) gibt es abweichende Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen und Unterschiede im Bewerbungsablauf für ein Erasmus+ Semester. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Fakultätswebsites.
Für Austauschstudierende in die Schweiz erfolgt der Bewerbungsablauf analog zur Erasmus+ Bewerbung.
Für die Vergabe der Erasmus+ Plätze und Schweizer Plätze an unseren Partnerhochschulen sind die Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät zuständig.
Die Auslandsbeauftragten sind Professorinnen, Professoren oder Mitarbeitende an Ihrer Fakultät, welche die Kooperation mit einer oder mehreren Partnerhochschulen betreuen. Sie stehen Ihnen außerdem für die Klärung akademischer Fragen (z.B. zur Kurswahl) zur Verfügung. Die jeweiligen Auslandsbeauftragten finden Sie in der Übersicht der Partnerhochschulen .
Erst wenn die Auslandsbeauftragte oder der Auslandsbeauftragte die Bewerbungsunterlagen Anlage A und B unterschrieben hat, können Sie diese zusammen mit Anlage C beim International Office abgeben.
Im internationalen Kontext wird die Auslandsbeauftragte oder der Auslandsbeauftragte "Departmental Coordinator" genannt. An der Partnerhochschule gibt es ebenfalls einen Departmental Coordinator, der Ihr Ansprechpartner für akademische Fragen vor/während Ihres Auslandssemesters ist.
Bewerbungsunterlagen und Abgabefristen |
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Ihre Unterlagen reichen Sie bitte bis auf Weiteres digital per E-Mail an international-office@hm.edu ein. Bis auf Weiteres werden digitale Unterschriften akzeptiert. Aufenthalt im WS: 01. April (Achtung: ggf. frühere Fristen für WS unter 'Partnerhochschulen') Aufenthalt im SS: 01. August Alle Unterlagen und Bearbeitungshinweise finden Sie unter BEWERBUNGSUNTERLAGEN >> |
Anlage A |
Anlage B.1 - Learning Agreement before studies |
Anlage C - Motivationsschreiben |
ggf. Anlage I - Sprachnachweis Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Partnerhochschule, ob ein Sprachnachweis gefordert wird. Nicht alle Partnerhochschulen verlangen einen Nachweis. Häufig sind auch das Abiturzeugnis, das OLS Testergebnis oder eine Sprachkursbestätigungen ausreichend. Sollte der OLS Sprachtest als Nachweis verlangt werden, kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Erasmus+ Betreuer im International Office. |
1. SCHRITT |
Anfang April bzw. Anfang Oktober erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung. Wir nominieren Sie dann an der Partnerhochschule. |
2. SCHRITT |
Sie erhalten weitere Informationen über den Bewerbungsprozess an der Partnerhochschule per Email. |
3. SCHRITT |
Sie füllen die Bewerbungsunterlagen der Partnerhochschule aus und reichen die Anlage B - Learning Agreement und ggf. zusätzlich geforderte Dokumente (z.B. Sprachnachweis, Transcript of Records von PRIMUSS) ein. |
4. SCHRITT |
Mitte April bzw. Mitte Oktober nehmen Sie an der verpflichtenden Informationsveranstaltung für alle nominierten Erasmus+ Outgoing Studierende teil. In dieser wird der weitere Ablauf des Semesters besprochen. |
5. SCHRITT |
Sie erhalten einen Annahmebescheid/Letter of Acceptance von der Partnerhochschule. Dann reichen Sie bis zum 01.08. bzw. 01.12. das Learning Agreement und Grant Agreement im IO ein. |