BAföG Richtlinien
BAföG Richtlinien und Informationen zur Weitergewährung von BAföG nach dem 4. Fachsemester
Weitergewährung
Wann brauche ich einen Nachweis zur Weitergewährung?
Nach dem 4. Fachsemester verlangt § 48 BAföG einen Nachweis zur Weitergewährung von BAföG (Leistungsnachweis).
Welche Leistungen muss ich zur Weitergewährung erfüllen?
Diejenigen Leistungen, die üblicherweise bis zum Ende des 4. Fachsemesters in den einzelnen Studiengängen zu erbringen sind, finden Sie nachfolgend für die einzelnen Fakultäten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die/den zuständige/n Ansprechpartner:in im Bereich Prüfung und Praktikum
Architektur
Regelstudienzeit: 6 Semester
Praktikum: 8-wöchiges Vorpraktikum bis zum Ende des zweiten Fachsemesters
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 4. Fachsemesters das 8-wöchige Vorpraktikum erfolgreich abgeleistet wurde und mindestens 90 ECTS-Punkte erworben wurden
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. Fachsemesters das 8-wöchige Vorpraktikum erfolgreich abgeleistet wurde und mindestens 120 ECTS-Punkte erworben wurden
Bauingenieurwesen
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Studiensemester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 4. Fachsemesters die Prüfungen des Grundstudiums (1. + 2. Studiensemester) vollständig bestanden und das Vorpraktikum erfolgreich abgeleistet wurde
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. + 6. Fachsemesters die Prüfungen des Grundstudiums (1. + 2. Studiensemester) vollständig bestanden und das Vorpraktikum erfolgreich abgeleistet wurde sowie in den Fächern des Hauptstudiums Prüfungen im Umfang von mindestens 20 ECTS-Punkten bestanden wurden
Fahrzeugtechnik/Luft- und Raumfahrttechnik/Maschinenbau
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Studiensemester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 4. Fachsemesters mindestens 68 ECTS-Punkte erbracht wurden
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. Fachsemesters mindestens 68 ECTS-Punkte erbracht wurden und die praktische Ausbildung des praktischen Studiensemesters vollständig abgeleistet wurde
Elektro- und Informationstechnik/Regenerative Energien – Energietechnik/Elektrotechnik –Elektromobilität
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Studiensemester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 4. Fachsemesters mindestens 70 ECTS-Punkte aus den ersten vier Studiensemestern erbracht wurden
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. Fachsemesters mindestens 95 ECTS-Punkte aus den ersten vier Studiensemestern erbracht wurden bzw. bis zum Ende des 6. Fachsemesters mindestens 120 ECTS-Punkte erbracht sowie die praktische Ausbildung des praktischen Studiensemesters komplett abgeleistet wurden
Energie- und Gebäudetechnik/Verpackungs- und Verfahrenstechnik Papier/Druck- und Medientechnik
Regelstudienzeit: 7 Semester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 4. Fachsemesters alle Prüfungen des 1. und 2. Studiensemesters (60 ECTS-Punkte) sowie 20 ECTS-Punkte des 3. oder 4. Studiensemesters erbracht wurden
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. Fachsemesters alle Prüfungen des 1. und 2. Studiensemesters (60 ECTS-Punkte) sowie 30 ECTS-Punkte des 3. oder 4. Studiensemesters erbracht wurden bzw. bis zum Ende des 6. Fachsemesters alle Prüfungen des 1. bis 4. Studiensemesters (120 ECTS-Punkte) erbracht wurden
Technische Redaktion und Kommunikation
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Semester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 4. Fachsemesters alle Prüfungen des 1. bis 2. Studiensemesters sowie Prüfungen im Umfang von mindestens 40 ECTS-Punkten des 3. und 4. Studiensemesters bestanden sind
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. Fachsemesters alle Prüfungen des 1. bis 2. Studiensemesters sowie Prüfungen im Umfang von mindestens 50 ECTS-Punkten des 3. und 4. Studiensemesters bestanden sind bzw. bis zum Ende des 6. Fachsemesters alle Prüfungen des 1. bis 2. Studiensemesters sowie Prüfungen im Umfang von mindestens 50 ECTS-Punkten des 3. und 4. Studiensemesters bestanden sind und das praktische Studiensemester abgeleistet worden ist
Augenoptik|Optometrie/Bioingenieurwesen/Chemische Technik/Mechatronik/Physikalische Technik/Produktion und A
Regelstudienzeit: 7 Semester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 4. Fachsemesters alle Prüfungen des 1. und 2. Studiensemesters (60 ECTS) sowie 16 ECTS-Punkte des 3. oder 4. Studiensemesters erbracht sind.
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. Fachsemesters alle Prüfungen des 1. und 2. Studiensemesters (60 ECTS) sowie 30 ECTS-Punkte des 3. oder 4. Studiensemesters erbracht sind bzw. bis zum Ende des 6. Fachsemesters alle Prüfungen vom 1. bis 4. Studiensemesters im Umfang von 120 ECTS-Punkte erbracht sind.
Informatik/Wirtschaftsinformatik/Scientific Computing
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Studiensemester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 4. Fachsemesters mindestens 68 ECTS-Punkte erbracht wurden.
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. Fachsemesters mindestens 68 ECTS-Punkte erbracht wurden und die praktische Ausbildung des praktischen Studiensemesters vollständig abgeleistet wurden.
Kartographie|Geomedientechnik/Angewandte Geodäsie und Geoinformatik/Geoinformatik und Navigation
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Studiensemester
Angewandte Geodäsie und Geoinformatik: Praktikum im 6. Studiensemester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 4. Fachsemesters mindestens die Module des ersten und zweiten sowie zwei Prüfungen aus dem dritten und vierten Studiensemester bestanden sind.
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. Fachsemesters mindestens die Module des ersten und zweiten sowie vier Prüfungen aus dem dritten und vierten Studiensemester bestanden sind.
Wirtschaftsingenieurwesen/Wirtschaftsingenieurwesen Automobilindustrie/Wirtschaftsingenieurwesen Logistik
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 6. Studiensemester
Wirtschaftsingenieurwesen Logistik: Praktikum im 5. Studiensemester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 4. Fachsemesters mindestens 70 ECTS-Punkte erbracht wurden.
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. Fachsemesters mindestens 100 ECTS-Punkte erbracht wurden bzw. bis zum Ende des 6. Fachsemesters mindestens 120 ECTS-Punkte erbracht wurden.
Betriebswirtschaft
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 4. Studiensemester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 4. Fachsemesters Prüfungen im Umfang von 75 ECTS-Punkten aus den ersten drei Studiensemestern bestanden sind.
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. Fachsemesters Prüfungen im Umfang von 90 ECTS-Punkten aus den ersten drei Studiensemestern bestanden sind bzw. bis zum Ende des 6. Fachsemesters Prüfungen im Umfang von 120 ECTS-Punkten aus den ersten vier Studiensemestern bestanden sind (einschl. praktischem Studiensemester) und weitere 15 ECTS-Punkte erbracht wurden, insgesamt 135 ECTS-Punkte.
Soziale Arbeit
Regelstudienzeit: 7 Semester
Erster Abschnitt: 1. bis 4. Studiensemester
Zweiter Abschnitt: 5. bis 7. Studiensemester
Praktikum: 5. Studiensemester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 3. oder 4. Fachsemesters mindestens 90 ECTS-Punkte erbracht wurden.
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. Fachsemesters mindestens 120 ECTS-Punkte erbracht wurden bzw. bis zum Ende des 6. Fachsemesters mindestens 150 ECTS-Punkte erbracht wurden.
Bildung und Erziehung im Kindesalter - BEKI
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5 Wochen Blockpraktikum zwischen dem 6. und 7. Studiensemester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 4. Fachsemesters mindestens 20 ECTS-Punkte aus den Modulen des 4. Studiensemesters erzielt wurden.
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. oder 6. Fachsemesters alle Module des 4. Studiensemesters bestanden und 50 ECTS-Punkte aus dem Modulen des 4.,5. und 6. Semesters erbracht wurden.
Management Sozialer Innovationen
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Semester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 3. oder 4. Fachsemesters mindestens 90 ECTS-Punkte erbracht wurden.
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. Fachsemesters mindestens 120 ECTS-Punkte erbracht wurden bzw. bis zum Ende des 6. Fachsemesters mindestens 150 ECTS-Punkte erbracht wurden.
Soziale Arbeit (basa-online)
Berufsbegleitendes Teilzeitstudium
Regelstudienzeit: 8 Semester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 3. oder 4. Fachsemesters mindestens 70 ECTS-Punkte erbracht wurden.
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. Fachsemesters mindestens 95 ECTS-Punkte erbracht wurden bzw. bis zum Ende des 6. Fachsemesters mindestens 115 ECTS-Punkte erbracht wurden.
Pflege (dual)
Regelstudienzeit: 9 Semester
1. bis 4. Studiensemester: Teilzeit
5. bis 9. Studiensemester: Vollzeit
Praktikum: 5. und 6. Studiensemester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 6. Fachsemesters mindestens 100 ECTS-Punkte erbracht wurden.
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 7. Fachsemesters mindestens 120 ECTS-Punkte erbracht wurden bzw. bis zum Ende des 8. Fachsemesters mindestens 150 ECTS-Punkte erbracht wurden.
Design
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Studiensemester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 4. Fachsemesters mindestens 88 ECTS-Punkte erbracht wurden, darunter 1 Projektmodul und 1 Erweiterungs- und Vertiefungsfach.
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. Fachsemesters mindestens 96 ECTS-Punkte erbracht wurden bzw. bis zum Ende des 6. Fachsemesters dass das betriebliche Praktikum mit 18 Wochen absolviert wurde.
An der Fakultät 13 gibt es keine Studiengänge, für die BAföG beantragt werden kann.
Tourismus-Management
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 4. Studiensemester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 4. Fachsemesters mindestens 70 ECTS-Punkte erbracht wurden
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. oder 6. Fachsemesters mindestens 120 ECTS-Punkte erbracht wurden
Informatik und Design/Digital Engineering
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Studiensemester
- Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 4. Fachsemesters mindestens 68 ECTS-Punkte erbracht wurden.
- Aufholen nach Wegfall der Förderung:
Bescheinigung nach § 48 BAföG über die Eignung nach § 9 BAföG wird erteilt, wenn bis zum Ende des 5. Fachsemesters mindestens 68 ECTS-Punkte erbracht wurden und die praktische Ausbildung des praktischen Studiensemesters vollständig abgeleistet wurden.
Leistungsnachweis
Wie und wo kann ich einen Leistungsnachweis beantragen? Das Formblatt 5 können Sie über PRIMUSS Online-Services beantragen. Das Formblatt 5 wird von der/dem entsprechenden Sachbarbeiter:in vervollständigt und i. d. R. an das Studierendenwerk München Oberbayern weitergeleitet.
Antrag stellen über PRIMUSS Online-Services
Muss ich nach Abgabe des Formblatts noch etwas tun?
Nein. Nach Bearbeitung wird die Bescheinigung durch den Bereich Prüfung und Praktikum direkt an das Studierendenwerk München Oberbayern weitergeleitet.