Unfallmeldung
Sie hatten einen (Wege-)Unfall? Erfahren Sie, was zu tun ist.
Studierende sind während der theoretischen Studiensemester bei der Bayerischen Landesunfallkasse (gesetzliche Unfallversicherung) gegen Unfall versichert.
Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich nur auf Unfälle, die sich auf dem Schulgrundstück oder auf angemeldeten Exkursionen, auf dem Wege zur Schule oder von dort zur Unterkunft ereignen.
Unfälle müssen über entsprechende Formulare (Antrag stellen) gemeldet werden.
Antrag Stellen über PRIMUSS Online-Services
Während der praktischen Studiensemester sind Studierende kraft Gesetzes bei der für den Ausbildungsbetrieb bzw. die Ausbildungseinrichtung zuständigen Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfall versichert.
Im Versicherungsfall ist die Unfallanzeige durch die Ausbildungsstelle zu erstellen. Ein Abdruck der Unfallanzeige muß der Hochschule München übermittelt werden.