Praktisches Studiensemester
Informationen zum Praxissemester
Weiterführende Informationen zum praktischen Studiensemester finden Sie auf den Seiten Ihrer Fakultät bzw. Ihres Studienganges.
Zulassung zum Praktikum
Sie sind zur Ableistung des Praktischen Studiensemesters zugelassen, sobald Sie die in der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben.
Vertragsgenehmigung
Sobald Sie eine Ausbildungsstelle gefunden haben, legen Sie bitte Ihren Ausbildungsvertrag zur fachlichen Genehmigung der Praktikantenbetreuerin oder dem Praktikantenbetreuer Ihres Studienganges vor.
Bitte melden Sie Ihr Praktikum ab sofort ausschließlich über PRIMUSS Online-Services > Services > Praktikumsverwaltung an.
Status während des Praktikums
Während des praktischen Studiensemesters bleiben Sie Mitglied der Hochschule München mit den Rechten und Pflichten nach Maßgabe der Grundordnung. In Bezug auf die Ausbildungsstelle sind Sie verpflichtet, den zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlichen Anordnungen derselben und der von ihr beauftragten Personen nachzukommen und die für die Ausbildungsstelle geltenden Ordnungen (insbesondere Arbeitsordnungen, Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht) zu beachten.
Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen
Die Ausbildungsstelle ist verpflichtet, Ihnen die Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen und den dazugehörigen Prüfungen zu ermöglichen. Es besteht keine Verpflichtung für die Ausbildungsstelle, Sie für eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen aus theoretischen Studiensemestern freizustellen.
Arbeitszeit im Praktikum, Fehltage
Die tägliche Arbeitszeit entspricht der tariflich geregelten Arbeitszeit der Ausbildungsstelle. Da die praktische Ausbildung Bestandteil des Studiums ist, steht Ihnen ein Urlaub nicht zu. Seitens der Ausbildungsstelle kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewährt werden. Während der unterrichtsfreien Zeit sind Sie verpflichtet, die praktische Ausbildung an 5 Tagen in der Woche abzuleisten. Unterbrechungen der praktischen Ausbildung sind grundsätzlich nachzuholen. Es wird deshalb empfohlen, auftretende Fehlzeiten (Krankheit, Betriebsurlaub, persönliche Freistellung) sofort nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit nachzuleisten bzw. im Vorhinein den Ausbildungsvertrag länger abzuschließen. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann bei kurzfristiger Unterbrechung von der Nachholung abgesehen werden. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an den Bereich Prüfung und Praktikum bzw. Ihre Praktikantenbeauftragte/Ihren Praktikantenbeauftragten.
Praktikantenzeugnis
Wenn Sie Ihr Praktikum beendet haben, muss Ihnen die Ausbildungsstelle ein Praktikantenzeugnis ausstellen.
Bitte stellen Sie Ihr Praktikumszeugnis ab sofort ausschließlich über PRIMUSS Online-Services > Services > Praktikumsverwaltung bereit
HINWEIS
Ihre Zeugnisse über nachgeholte Vorpraktika können Sie über PRIMUSS Online-Services > Services > Anträge und Nachrichten > Antrag/Formular auswählen > Praktikum bereit und wählen entsprechend: Abgabe Vorpraktikumszeugnis übermitteln.
Sozialversicherung
Durch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 17.12.1980 (Az.: 12 RK 10/79) steht rechtskräftig fest, dass Sie im praktischen Studiensemester nicht der Versicherungspflicht nach den für abhängig Beschäftigte geltenden Regeln unterliegen.
Somit sind Sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungs- und beitragsfrei; in der Krankenversicherung der Studierenden unterliegen Sie der Bestimmung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 Sozialgesetzbuch V.
Demnach besteht keine Beitragspflicht zur Krankenversicherung für abhängig Beschäftigte.
Haftpflichtversicherung
Auf Verlangen der Ausbildungsstelle müssen Studierende eine der Dauer und dem Inhalt des Ausbildungsvertrages angepasste Haftpflichtversicherung abschließen.
Arbeitsunfall
Während der praktischen Ausbildung sind Sie kraft Gesetzes über die für die Ausbildungsstelle zuständige Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfall versichert. Dieser Versicherungsschutz besteht jedoch nicht, wenn die praktische Ausbildung im Ausland abgeleistet wird.
Berufspraktische Zeiten vor dem Studium können unter bestimmten Voraussetzungen ggf. vollständig oder teilweise für das Praxissemester angerechnet werden.
Informationen zur Antragsstellung unter www.hm.edu/anrechnung
Verträge |
Zeugnisse |
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Bitte beachten Sie bei einer Verwendung des Mustervertrages unbedingt auch die in Ihrem Studiengang ggf. geltenden eigenen Regelungen zur Ableistung des praktischen Studiensemesters auf den Internetseiten Ihrer Fakultät. | |
Praktikumsvertrag (Deutsch) | Zeugnis (Deutsch) |
Praktikumsvertrag (Englisch) | Zeugnis (Englisch) |