9. Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Welche Leistungen können anerkannt bzw. angerechnet werden?
Grundsätzlich können bereits vor dem Studium erbrachte Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt oder außerhochschulische Leistungen angerechnet werden.
Hochschulische Leistungen
Grundsätzlich können bereits vor dem Studium erbrachte
- Studienzeiten,
- Studien- und Prüfungsleistungen
anerkannt werden.
Diese dürfen keine wesentlichen Unterschiede auf das anzuerkennende Modul aufweisen.
Außerhochschulische Kompetenzen
Es können außerhochschulische Kompetenzen, wie
- Berufsausbildungen,
- praktische berufliche Tätigkeiten
angerechnet werden.
Diese müssen gleichwertig mit dem anzurechnenden Modul sein.
Zudem dürfen die außerhochschulischen Kompetenzen höchstens die Hälfte der nachzuweisenden Kompetenzen ersetzen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden.
Im Ausland erbrachte hochschulische Leistungen
Grundsätzlich können auch ausländische hochschulische
- Studienzeiten,
- Studien- und Prüfungsleistungen
anerkannt werden.
Diese dürfen keine wesentlichen Unterschiede auf das anzuerkennende Modul aufweisen.
Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungen erfolgt stets über die Prüfungskommissionsvorsitzende/den Prüfungskommissionsvorsitzenden an der jeweiligen Fakultät.
Die Anerkennung für Studierende der Fakultät 10 (Betriebswirtschaft) und Fakultät 14 (Tourismus) erfolgt mit über International Relations FK 10 bzw. International Office FK 14. Bitte wenden Sie sich direkt an International Relations FK 10 oder International Office FK 14 bei Fragen zur Anrecnung an der FK 10 und FK 14.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des International Office.
Was sind die wichtigsten Schritte?
1. Information
Informieren Sie sich an Ihrer Fakultät oder über die Fakultätshomepage zur genauen Vorgehensweise und zu den Zuständigkeiten über das Thema Anerkennung bzw. Anrechnung.
2. Antragstellung
Wann und wo?
Bei einer Bewerbung in ein höheres Semester muss der Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung mit dem Antrag auf Immatrikulation eingereicht werden. Zum Antragsformular unter "Allgemeine Informationen"
In allen anderen Fällen ist der Antrag zu Semesterbeginn bzw. in den ersten vier Wochen des Semesters schriftlich einzureichen (Die Anerkennung bzw. Anrechnung beantragen Sie über PRIMUSS Online-Services > Services > Anträge und Nachrichten > Antrag stellen. Wählen Sie in Schritt 1 den entsprechenden Antrag aus. In Schritt 2 erhalten Sie das entsprechende Antragsformular und weitere Erläuterungen).
Welche Dokumente?
Folgende Nachweise sind dem Antrag beizufügen:
- Notenbestätigungen
- Modulbeschreibungen
- Zeugnis einer Berufsausbildung oder Weiterbildung
- Praktikumszeugnisse
3. Antragsbearbeitung
Die Prüfungskommission des jeweiligen Studiengangs und/oder das Prüfungsamt prüfen den Antrag auf Vollständigkeit und fordern ggf. Unterlagen nach.
4. Antragsprüfung und Entscheidung
Die/Der Prüfungskommissionsvorsitzende entscheidet in Absprache mit den zuständigen Modulverantwortlichen über den Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung.
Es werden nur maximal die in der Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Fächer und Module vergebenen ECTS-Punkte anerkannt/angerechnet.
Achtung: Es kommt hierbei aber auch ggf. zur Anerkennung von Studienzeiten. D. h., falls ausreichend anerkennbare Leistungen für eine Einstufung in ein höheres Semester vorliegen, wird diese Einstufung auch vorgenommen. Sollte das Semester, in welches die Einstufung erfolgt ist, zulassungsbeschränkt und hier kein Platz frei sein, kann es nachträglich zu einer Rücknahme der Immatrikulation kommen. Bitte informieren Sie sich deswegen vor einem Antrag auf Anerkennung im Bereich Prüfung und Praktikum über mögliche Konsequenzen eines Anerkennungsantrags bzw. bewerben Sie sich gleich auf ein höheres Semester, wenn Sie umfangreichere Leistungen haben, die Sie anerkennen lassen möchten.
5. Anrechungs-/Ablehnungsbescheid
Der Bereich Prüfung und Praktikum verschickt den Bescheid an Sie und es erfolgt im Falle einer Anerkennung bzw. Anrechnung ein Eintrag der Entscheidung im Notenblatt (PRIMUSS).
Im Falle eines Ablehnungsbescheids erhalten Sie eine schriftliche Begründung für die Ablehnung. Sollten Sie dennoch Gründe dafür sehen, dass die Entscheidung über den Antrag positiv hätte ausfallen sollen, können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.