Rückmeldung
Studierende der Hochschule München werden gebeten, ihre Anliegen bezüglich Rückmeldung vorrangig über das PRIMUSS-Portal > Services > Anträge und Nachrichten > Nachricht schreiben > Empfänger: Rückmeldung / E-Payment / Gebühren einzureichen. Dies stellt sicher, dass ihre Anfrage korrekt zugeordnet und zügig bearbeitet werden kann.
Was bedeutet Rückmeldung?
Durch Zahlung der fälligen Semestergebühren bestätigen Sie, dass Sie auch im folgenden Semester Ihr Studium an der Hochschule München fortsetzen möchten.
Wann muss ich mich rückmelden?
Den Rückmeldezeitraum für das kommende Semester finden Sie unter Fristen und Termine in der Übersicht zum aktuellen Semester unter dem Begriff Rückmeldung.
Wie melde ich mich zurück?
Durch Zahlung des Gesamtbetrags per ePayment über PRIMUSS Online Services.
Wie kann ich bezahlen?
Die Bezahlung wird über PRIMUSS Online Services und dem ePayServiceBayern des Landesamts für Finanzen (LfF) abgewickelt.
Sie können via Kreditkarte (Mastercard, VISA) sowie PayPal bezahlen.
Sollten Ihnen diese Optionen nicht ausreichen und benötigen Sie die Bankverbindung für eine Überweisung, wenden Sie sich bitte an den Bereich Prüfung und Praktikum.
Muss ich mich auch zurückmelden, wenn ich beurlaubt bin?
Auch beurlaubte Studierende müssen sich zu jedem Semester rückmelden.
Was ist zu Beginn eines neuen Semesters noch zu tun?
Die Validierungsgeräte zum Aufdrucken des neuen Gültigkeitsdatums Ihres Studierendenausweises funktionieren nach erfolgter Rückmeldung ca. eine Woche vor Semesterbeginn.
Werden die Studienbeiträge bei Studienabschluss erstattet?
Wenn Studierende die Bachelorprüfung bzw. Masterprüfung bis zum Semesterende erfolgreich abgelegt haben, sich aber für das kommende Semester rückgemeldet haben, werden ihnen innerhalb von etwas zwei Monaten nach Semesterbeginn die Studienbeiträge automatisch erstattet.