FAQ zum dualen Studium und Studium mit Praxispartner
Hier finden Sie alle grundlegenden Informationen zum dualen Studium und Studium mit Praxispartner. Und wenn noch Fragen offen geblieben sind, dann wenden Sie sich gerne an die Zentrale Studienberatung . Eine Terminvereinbarung für einen persönlichen Beratungstermin ist telefonisch über die Studieninformation oder online möglich.
FAQ
Im dualen Studium steht der Theorie-Praxis-Transfer von Lehrinhalten besonders im Fokus. Kommt es zu einer intensiven und systematischen Verzahnung zwischen Theorie und Praxis dann spricht man von einem dualen Studium. Die betreffenden Studiengänge sind aufgrund ihrer engen Theorie-Praxis-Verzahnung von Akkreditierungsrat als „dual“ akkreditiert.
Im Studium mit Praxispartner steht ebenfalls der Theorie-Praxis-Transfer im Fokus. Allerdings ist die Verzahnung hier im Vergleich zum dualen Studium weniger vorhanden. Auch diese Studiengänge sind grundsätzlich akkreditiert, nicht jedoch für das Profilmerkmal dual.
Es gibt eine Reihe von Vorteilen, die für beide Studienformen (duales Studium und Studium mit Praxispartner) gelten. Sie sind ausführlich auf den Webseiten des Dachverbandes hochschule dual beschrieben.
Sowohl im dualen Studium als auch im Studium mit Praxispartner (zwei Studienformen) gibt es die beiden Studienmodelle Verbundstudium (Koppelung des Studiums mit einer Ausbildung) und Studium mit vertiefter Praxis. Bei Masterstudiengängen ist nur ein Studium mit vertiefter Praxis möglich.
Alle grundlegenden Informationen zum Verbundstudium finden Sie auf den Webseiten des Dachverbandes hochschule dual.
Bitte beachten Sie, dass es an der Hochschule München im Bereich Bauingenieurwesen abweichende Modelle des Verbundstudiums gibt. Weiteführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Fakultät.
Alle grundlegenden Informationen zum Studium mit vertiefter Praxis finden Sie auf den Webseiten des Dachverbandes hochschule dual.
Eine Übersicht unseres derzeitigen Studienangebotes finden Sie hier .
Nein. Sie müssen sich selbst um eine Stelle bei einem Unternehmen kümmern. Die HM bietet hier keine Vermittlung an.
Eine Übersicht von Unternehmen, die bereits mit der HM kooperieren finden Sie in der Datenbank vom Dachverband hochschule dual.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Unternehmen neu Kooperationspartner der HM wird. Weitere Informationen hierzu gibt es hier .
Die Bewerbung bei Unternehmen kann jeweils unterschiedlich ablaufen. Es ist zu empfehlen, dass man sich bei einem Unternehmen, das z.B. über die Seiten des Dachverbandes hochschule dual gefunden wurde, zuerst mittels eines Telefonats meldet,um im Gespräch u.a. auch die notwendige Bewerbungsmodalität zu besprechen (online oder per Post) Auch die Bewerbungszeiten können variieren. Optimal wäre es, dass Sie sich bei einem Verbundstudium bereits ein Jahr vor Beginn der Ausbildung beim Unternehmen bewerben. Beim Studium mit vertiefter Praxis ist, sofern noch freie Plätze vorhanden sind, auch eine kurzfristige Bewerbung möglich. Bei diesem Studienmodell sollte man spätestens bis zum Ende des 3. Semesters einen Praxispartner gefunden haben.
Sie erhalten nicht automatisch einen Studienplatz an der HM, sondern müssen sich gesondert auf einen Studienplatz bewerben und die Voraussetzungen für eine Aufnahme ins Studium erfüllen.
Die Bewerbung an der Hochschule München erfolgt beim Studium mit vertiefter Praxis zu dem Semester, zu dem Sie das Studium beginnen möchten.
Beim Verbundstudium sollten Sie sich für das Wintersemester extra an der Hochschule München bewerben, in dem Sie die Berufsausbildung (in der Regel im Herbst) beginnen.
Beachten Sie dabei unbedingt folgenden Hinweis:
Sollten Sie z.B. im Jahr 2026/27 mit der Berufsausbildung beginnen, so bewerben Sie sich bereits vom 02.05. - 15.07.2026 um einen Studienplatz. Falls Sie einen Studienplatz erhalten, so können Sie den Studienplatz zwar nicht antreten, dafür haben Sie aber im Bewerbungsverfahren 2027/2028 den Anspruch, bevorzugt zugelassen zu werden. In zulassungsbeschränkten Studiengängen beantragen Sie die Rückstellung im Benutzerkonto von Hochschulstart.de. Die Vorwegzulassung erfolgt nur an der Hochschule, von der Sie den Zulassungsbescheid erhalten haben. Um einen Anspruch auf bevorzugte Zulassung zu verwirklichen, müssen Sie sich vom 02.05.-15.07.2027 erneut mit allen Unterlagen form- und fristgerecht an der Hochschule München bewerben. Zu diesem Antrag müssen zusätzlich der Berufsausbildungsvertrag UND ergänzendem Bildungsvertrag zum Verbundstudium und der frühere Zulassungs- bzw. Rückstellungsbescheid hochgeladen werden. Der Rückstellungsbescheid ist ein Jahr gültig. (Er ist generell nur möglich für ein Verbundstudium, FSJ, Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst). Durch dieses Vorgehen können Sie und das Unternehmen bei einer erfolgten Zulassung sicher sein, dass Sie nach dem ersten Jahr der Berufsausbildung auch sicher ins Studium starten können.
Bei zulassungsfreien Studiengängen heben Sie bitte den Zulassungsbescheid auf, es gibt hier keine Möglichkeit für einen Rückstellungsbescheid. Auch hier müssen Sie sich erneut mit allen Unterlagen form- und fristgerecht an der Hochschule München bewerben.
Alle wichtigen Informationen zur Bewerbung an der Hochschule München finden Sie hier .
Die Hochschule München schließt mit den kooperierenden Unternehmen einen Kooperationsvertrag ab. Die Studierenden müssen zusätzlich mit dem Unternehmen noch einen extra Bildungsvertrag abschließen. Ein Muster für diesen Bildungsvertrag finden Sie für ein Verbundstudium hier und für ein Studium mit vertiefter Praxis hier.
Beim Verbundstudium ist auch ein Berufsausbildungsvertrag notwendig, den das Unternehmen mit der/dem Auszubildende/n abschließt und bei der jeweiligen Kammer einreicht und dort registriert wird. (Industrie- und Handelskammer (IHK) und Handwerkskammer (HWK) der jeweils zuständigen Bezirke, Steuerberaterkammer)
Bei einem Verbundstudium soll der „Berufsausbildungsvertrag UND ergänzender Bildungsvertrag“ mit der Bewerbung eingereicht werden.
Bei einem Studium mit vertiefter Praxis kann ein „Bildungsvertrag (vertiefte Praxis)“ noch bis maximal zum Ende des 3. Semesters abgeschlossen werden, damit die praktische Zeit in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 3. und 4. Semester spätestens beginnen kann. Die Erfüllung der notwendigen praktischen Zeiten (mindestens 50% mehr wie im klassischen Studium) können auch so noch zeitlich gewährleistet sein.
Die Hochschule München benötigt nicht den Kooperationsvertrag (Unternehmen mit der Hochschule) für Ihre Bewerbung an der Hochschule München.
Eine Übersicht der Studiengänge die grundsätzlich ein Vorpraktikum benötigen finden Sie hier.
Bei einem Verbundstudium ist nie ein Vorpraktikum notwendig, da die Berufsausbildung in der Regel ein Jahr vor dem Studium beginnt.
Bei einem Studium mit vertiefter Praxis ggf. schon. Wenn ein Vorpraktikum erforderlich ist, möchte das Unternehmen in aller Regel, dass vor Studienbeginn bereits eine bestimmte Praxiszeit im Unternehmen stattfindet. Manchmal entsteht dadurch erst ein Bildungsvertrag. Dieser kann spätestens bis zur Immatrikulation eines Jahres nachgereicht werden, wenn er noch für das Wintersemester gelten soll, für das die Bewerbung an der HM getätigt wurde. (Die Nachreichfrist für ein Sommersemester gilt auch bis zur Immatrikulation) Diese Praxiszeit kann als Vorpraktikum angerechnet werden, sofern die geforderten Inhalte für das Vorpraktikum damit abgedeckt werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Webseiten des Dachverbandes hochschule dual.