Finanzierung der Promotion
Für die Finanzierung eines Promotionsprojektes kommen grundsätzlich drei Modelle infrage: eine sozialversicherungspflichtige Anstellung an der Hochschule, die finanzielle Förderung durch ein Stipendium, oder ein externer Arbeitsvertrag.
Die drei Modelle zur Finanzierung Ihrer Promotion
Sozialversicherungspflichtige Anstellung an der Hochschule
Die Finanzierung der Promotion über eine sozialversicherungspflichtige Anstellung an der Hochschule ist entweder über eine Drittmittelstelle, was der Regelfall an der HM ist, oder über eine Qualifikationsstelle möglich. Bei einer Drittmittelstelle sind Sie über ein Drittmittelprojekt als wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter an der HM angestellt. Ob und inwiefern innerhalb dieser Anstellung neben der Arbeit im Forschungsprojekt Zeit für die eigene Promotion bleibt, ist individuell zu klären. Der Königsweg besteht darin, eine möglichst große Deckungsgleichheit zwischen Drittmittelprojekt und Promotionsvorhaben zu erreichen. Bei einer Qualifikationsstelle sind Sie zu keinen zusätzlichen Aufgaben in einem Forschungsprojekt o.ä. verpflichtet. Von diesen Stellen stehen der HM sehr wenige zur Verfügung. Sie werden unregelmäßig intern ausgeschrieben. Antragsberechtigt sind die Professorinnen und Professoren.
In beiden Fällen (Drittmittel- und Qualifikationsstelle) erfolgt die Vergütung bei Vorliegen eines Masterabschlusses nach TV-L E 13. Übergangsweise kann bei fehlendem Nachweis bereits eine Anstellung in TV-L E 12 erfolgen.
In der heutigen Förderlandschaft sind Forschungsprojekte mit einer Laufzeit von über drei Jahren selten. Somit genügt in der Regel für die Promotionszeit die Anstellung in einem einzigen Forschungsprojekt nicht. Man muss mit zwei bis drei Arbeitsverträgen rechnen.
Beachten Sie bitte auch die Dauer Ihrer befristeten Anstellungen in Summe. Da Sie als Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) angestellt sind, gilt hier eine Höchstdauer der Befristungsmöglichkeit von sechs Jahren bis zur Promotion. Hier werden unter Umständen auch Anstellungen nach Ihrem Bachelorabschluss mit hinzugezählt.
Sollten Sie im Zuge Ihrer Anstellung an der HM Interesse an der Sammlung von Lehrerfahrung haben, sprechen Sie bitte mit Ihren Betreuenden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Finanzielle Förderung durch ein Stipendium
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung an der HM sowie einem externen Arbeitsvertrag bietet das Stipendium eine insbesondere außerhalb der MINT-Fächer verbreitete Finanzierungsmöglichkeit für die Promotion.
Folgende Informationen orientieren sich an der Broschüre „Finanzierung der Promotion“ der Goethe Research Academy for Early Career Researchers der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Bei Stipendien handelt es sich um eine nicht weisungsgebundene und steuerfreie finanzielle Unterstützung, die über einen vorab definierten Zeitraum regelmäßig ausgezahlt wird, um den Lebensunterhalt zu sichern. Zusätzlich gewähren viele Stipendiengeber Zuschüsse für Auslandsaufenthalte, Publikationen sowie für Labor-, Forschungs- oder Druckkosten. Auch ein Kinder- und Familienzuschuss kann meist auf Antrag gewährt werden. Da einige Stipendien nur kurze Zeiträume oder einmalige Leistungen umfassen, ist grundlegend zwischen einer Voll- und einer Teilfinanzierung zu unterscheiden.
Während die vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) finanzierten Begabtenförderwerke volle Stipendien zur Bestreitung des Lebensunterhalts vergeben, existiert darüber hinaus eine Vielzahl privater und unternehmensgebundener Stiftungen, die oftmals nur kleinere Beträge als Forschungspreise ausschreiben oder auf Antrag die Übernahme von Sach-, Labor- oder Druckkosten anbieten.
Der Vorteil eines Stipendiums besteht darin, dass es die volle Konzentration auf Ihr Promotionsvorhaben ermöglicht, d.h. der Zeitanteil, der auf die wissenschaftliche Tätigkeit verwendet werden kann, ist am höchsten im Vergleich zu anderen Finanzierungen. Außerdem herrscht weitgehende Ortsunabhängigkeit, während Sie bei einer Anstellung an den Standort des Arbeitsgebers gebunden sind.
Da Bewerbende einen umfangreichen Auswahlprozess durchlaufen müssen, stellt ein Stipendium auch eine gewisse Auszeichnung dar. Für die Bewerbung benötigen Sie in der Regel ein Exposé, einen Zeit- und Arbeitsplan, mehrere Gutachten, einen Lebenslauf, Zeugniskopien und den Nachweis der Aufnahme an einer Hochschule mit Promotionsrecht. Je nach Förderinstitution wird neben der finanziellen Unterstützung auch eine ideelle Förderung angeboten, z. B. durch Fortbildungsprogramme oder Tagungen.
Ein Nachteil von Promotionsstipendien ist es, dass sie nicht als Beschäftigungsverhältnis gelten; gesetzlich anfallende Beiträge, wie z. B. zur Krankenkasse, müssen selbst übernommen werden. Als Stipendiat oder Stipendiatin zahlen Sie zudem nicht in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung ein, wodurch nach Auslaufen des Stipendiums kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Allgemein gilt: Wenn Sie mithilfe einer Förderung promovieren, sollten Sie sich bemühen, Ihr Dissertationsprojekt gut zu planen und zügig zu einem erfolgreichen Ende zu bringen, denn die meisten Fördermöglichkeiten decken nur einen auf maximal drei Jahre begrenzten Zeitraum ab.
Wer gefördert promovieren möchte, sollte ein gewisses Maß an Flexibilität mitbringen. Wenngleich viele Stiftungen in Reaktion auf biographische Ereignisse – wie etwa eine Schwangerschaft – Verlängerungen der Förderdauer ermöglichen, so ist es keine Seltenheit, dass Promotionsprojekte durch eine zeitlich definierte Mischfinanzierung bewerkstelligt werden müssen. Dies schließt auch Zeiten ohne ein festes finanzielles Einkommen ein. Oft wird übersehen, dass auch die Phase der Stipendienbewerbung während oder nach dem Studium irgendwie finanziert werden muss.
Die dreizehn Begabtenförderungswerke in Deutschland unterstützen Promovierende durch volle Stipendien, die sowohl materielle als auch ideelle Förderangebote umfassen. Die vom BMFTR finanzierten Förderungswerke vergeben die meisten Stipendien in Deutschland. Einen Überblick hierzu finden Sie auf den Seiten des BMFTR sowie unter www.stipendiumplus.de.
Die Förderungswerke sind formal unabhängig, stehen aber zumeist einer politischen Partei, einer Glaubensgemeinschaft oder Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden nahe. Da mit dem Begleitprogramm eine Prägung der Stipendiengeber beabsichtigt ist, werden reine Abschlussfinanzierungen mit kurzer Laufzeit nicht gewährt.
Wenn in diesem Zusammenhang von Begabung die Rede ist, sind damit nicht nur gute Studienleistungen als Förderkriterium gemeint. Die Stiftungen legen ebenso großen Wert auf zivilgesellschaftliches, soziales, gewerkschaftliches oder politisches Engagement.
Neben den Begabtenförderungswerken bieten private Stiftungen Stipendien an. Orientierung kann hier die Datenbank des deutschen Stifterverbands bieten.
Informieren Sie sich eigenständig auf den jeweiligen Webseiten der Stiftungen, Förderungswerke und anderer Stipendiengeber über die aktuellen Förderbedingungen. Sie sollten vor allem überlegen, zu welcher Förderinstitution Sie in fachlicher, biographischer und gegebenenfalls auch in politischer oder religiöser Hinsicht passen. Da es viele Stiftungen gibt, die sich an sehr spezifische Zielgruppen richten und nur unregelmäßig Förderpreise oder Stipendien ausschreiben, sollten Sie selbstständig nach aktuellen Ausschreibungen recherchieren.
Parallel laufende Bewerbungen bei verschiedenen Stiftungen sind möglich, aber weltanschaulich widersprüchliche Kombinationen sollten vermieden werden.
Externer Arbeitsvertrag
Auch ein externer Arbeitsvertrag, z.B. bei einer externen Forschungseinrichtung oder bei einem Wirtschaftsunternehmen kann zur Finanzierung einer Promotion infrage kommen.
Beachten Sie hierzu die Empfehlungen zur Qualitätssicherung für externe Promotionen, wo auch die unterschiedlichen Modi der Einbeziehung des Arbeitsgebers vorgestellt werden.
Kontakt
Sie haben Fragen zur Finanzierung der Promotion? Sprechen Sie die Beratungspersonen der Graduate School an.