Personalrat der HM
Die Interessensvertretung für unsere Beschäftigten
Der Personalrat ist die Interessensvertretung der Beschäftigten (Angestellte, Beamte, Auszubildende) einer Dienststelle in der öffentlichen Verwaltung. Grundlage für die Arbeit des Personalrats ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG).
Die Vertretung des Personalrats richtet sich nach Art. 4 BayPVG an die Belange der nicht-wissenschaftlichen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, der Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie Studentischen Hilfskräfte der HM. Die Beteiligung der Personalvertretung in Personalangelegenheiten bei wissenschaftlichen MitarbeiterInnen sowie Lehrkräften für besondere Aufgaben ist jedoch nach Art. 78 Abs. 1 f BayPVG eingeschränkt.
Der Personalrat kann bei Fragen oder Problemen, die Ihr Arbeitsumfeld betreffen, nur helfen, wenn er diese kennt. Sollten Sie Hilfe oder Auskünfte benötigen, haben Sie als MitarbeiterIn jederzeit das Recht sich mit uns in Verbindung zu setzen. Selbstverständlich sind die Personalratsmitglieder zu absolutem Stillschweigen verpflichtet (Art. 10 BayPVG). Der Personalrat kann und darf jedoch keine Rechtsberatung leisten.
Weitere Informationen zu aktuellen Themen sowie der Arbeit des Personalrats finden Sie als Beschäftigte/r der HM im Intranet .