Hochschulleitung
Das Präsidium führt die Hochschule München und ist für die Steuerung und Entwicklung der Hochschule verantwortlich. Es setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, drei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten und dem Kanzler.
Mit dem bayerischen Hochschulgesetz wird das Präsidium zur Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat beauftragt.
Wahl / Amtszeit
Die Präsidentin oder der Präsident wird vom Hochschulrat gewählt und vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bestellt. Die Vizepräsidentinnen und -präsidenten werden vom Hochschulrat auf Vorschlag des Präsidenten oder der Präsidentin gewählt. Die Amtsperiode der gewählten Mitglieder des Präsidiums beträgt sechs Jahre. Der Kanzler ist hauptamtliches Mitglied der Hochschulleitung.
Weitere Informationen zur Hochschulleitung finden Sie im Bayerischen Hochschulgesetz.