Auslandsaufenthalt - Beurlaubung
Informationen zur Beurlaubung während eines Auslandaufenthaltes
Beurlaubung
Für ein Auslandssemester müssen Sie weiterhin an der HM immatrikuliert bleiben. Bitte melden Sie sich daher für das Semester, welches Sie im Ausland verbringen, ordnungsgemäß durch Anmeldung zum Lastschriftverfahren oder Überweisung von Studentenwerksbeitrag und Solidarbeitrag für das Semesterticket (auch wenn Sie es kaum nutzen werden), zurück.
Sie können sich für das Auslandssemester beurlauben lassen. Ob eine Beurlaubung für Sie nötig ist, liegt in Ihrem Ermessen. Ein Beurlaubung ist nicht möglich, wenn es es sich um ein Pflicht-Auslandssemester handelt.
Bitte beachten Sie die Beurlaubungsfristen! Den Beurlaubungsantrag stellen Sie im Prüfungsamt .
Rückmeldung ohne Beurlaubung | Rückmeldung mit Beurlaubung |
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Rückmeldung muss erfolgen. | Rückmeldung muss erfolgen. |
Antrag auf Beurlaubung muss gestellt werden. | |
Das Fachsemester läuft weiter. | Das Fachsemester wird im beurlaubten Semester angehalten. |
Prüfungen an der Hochschule München können mitgeschrieben werden, sofern Sie sich im Prüfungsanmeldungszeitraum dafür angemeldet haben. | Prüfungen an der Hochschule München können im beurlaubten Semester nicht mitgeschrieben werden. (Ausnahme: Wiederholungsprüfungen müssen geschrieben werden). |
Kurse aus dem Auslandssemester können angerechnet werden. | Kurse aus dem Auslandssemester können angerechnet werden. |