Auslandsaufenthalt – Beurlaubung

Für ein Auslandssemester müssen Sie weiterhin an der HM immatrikuliert bleiben. Bitte melden Sie sich daher für das Semester, welches Sie im Ausland verbringen, ordnungsgemäß zurück. Informationen finden Sie unter Rückmeldung .

Sie können sich für das Auslandssemester beurlauben lassen. Ob eine Beurlaubung für Sie nötig ist, liegt in Ihrem Ermessen. Ein Beurlaubung ist nicht möglich, wenn es es sich um ein Pflicht-Auslandssemester handelt.

Bitte beachten Sie die Beurlaubungsfristen! Weitere Informationen zur Beurlaubung und zum Antrag finden Sie hier .

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