Anerkennung
Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
Leistungen, die Sie im Auslandssemester erbringen, können sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen, anerkannt werden. Dies bedeutet, dass Sie die Kurse der Hochschule München durch ausländische Kurse ersetzen können und diese nicht mehr an der Hochschule München nachholen müssen.
Es gilt §4 der Rahmenprüfungsordnung für Bayerische Fachhochschulen (RaPO)
Die Anerkennung für Studierende der Fakultät 10 - Betriebswirtschaft und Fakultät 14 - Tourismus erfolgt über die Fakultät. Bitte wenden Sie sich direkt an International Relations FK10 bzw. das International Office der FK14.
Zeitpunkt | Schritte |
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vor dem Aufenthalt | 1. Informationen einholen Studierende informieren sich über Möglichkeiten der Anerkennung (z.B. Beratung an der Fakultät durch Auslandsbeauftragten, Prüfungskommissionsvorsitzenden und/oder Modulverantwortlichen, im International Office, Erfahrungsberichte auf Website des International Office oder der Fakultäten). 2. Aufüllen des Learning Agreements (Erasmus+) / Anerkennungsformulars (Non-EU) Studierende listen im digitalen Learning Agreement (Erasmus+) / Study Plan und im Anerkennungsformular (Anlage H) (NON-EU) alle Module auf, die sie an der ausländischen Hochschule besuchen möchten. Studierende reichen die Modulbeschreibungen der aufgelisteten Kurse beim Prüfungskommissionsvorsitzenden ihres Studienganges ein und lassen das Learning Agreement (Erasmus+)/ Anerkennungsformular (NON-EU) genehmigen bzw. unterschreiben. |
während des Aufenthalts | 3. Überprüfung und ggfs. Änderung der Kurse Bei Änderung der Kurse: Studierende füllen digitalen Learning Agreement (Erasmus+) / Anerkennungsformular (Anlage H) (NON-EU) erneut aus und schicken es mit neuen Modulbeschreibungen an Prüfungskommissionsvorsitzende zur Unterschrift. |
nach dem Aufenthalt | 4. Abgabe des Learning Agreements (ERASMUS+)/Anerkennungsformulars (NON-EU) und Transcript of Records Studierende erhalten nach Bestehen der Kurse an der ausländischen Hochschule Transcript of Records und reichen Unterlagen (Learning Agreement/ Anerkennungsformular und Transcript of Records) bei Prüfungskommissionsvorsitzenden ihres Studienganges ein. 5. Eintrag der Anerkennung in Notenblatt Prüfungskommission leitet Unterlagen an Bereich Prüfung und Praktikum und informiert über Anerkennung. Prüfung und Praktikum trägt Anerkennung in Notenblatt (PRIMUSS)ein. |