Alumni-Service
Erfahren Sie hier mehr über Rentenbescheinigungen, verlorene Abschlussdokumente
Alumni
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Auch nach Ihrem Studium an der Hochschule München, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Das Alumni-Team gibt Ihnen hier Antworten, an wen Sie sich an der HM richten können, bei verlorenen Abschlusszeugnissen, benötigten Studierendennachweisen für die Rentenversicherung, nicht auffindbaren Exmatrikulationsbescheinigungen oder Beglaubigung von Dokumenten u.v.m.
Rentenbescheinigung
Sie haben an der Hochschule München studiert und müssen Ihre Studienzeiten nun gegenüber dem Rentenversicherungsträger nachweisen? Bei der Exmatrikulation erhalten Sie an der Hochschule München eine zusätzliche Bescheinigung. Dieses Formular, aus der Beginn, die Dauer und der Abschluss bzw. die Exmatrikulation hervorgehen, dient als Nachweis gegenüber dem Rentenversicherungsträger.
Wenn Sie eine erneute Bescheinigung benötigen, können wir Sie gerne unterstützen. Von der Rentenversicherung haben Sie ggfs. das Formular V0510 zugeschickt bekommen. Falls nicht, finden Sie dieses auch hier. Bitte füllen Sie mindestens den ersten Abschnitt des Formulars V0510 (Angaben zur Person) selbstständig aus. Das vorausgefüllte Formular können Sie dem Kollegen Thomas Krenn per Post oder per e-mail zusenden:
Hochschule München
Thomas Krenn
Lothstraße 34
80335 München
E-mail
Wir werden das Formular V0510 für Sie vollständig ausfüllen und Ihnen per Post zurückschicken. Das Ausstellen einer Studienzeitbescheinigung ist für Sie kostenfrei. Die Bearbeitung wird in etwa eine Wochen in Anspruch nehmen.
Exmatrikulationsbescheinigung nach Studienende
Sie sind keine Studierende bzw. kein Studierender der Hochschule München mehr und finden Ihre Exmatrikulationsbescheinigung/Studienverlaufsbescheinigung nicht mehr? Bitte wenden Sie sich per E-Mail an den Studierendenservice und teilen Sie folgendes mit:
- Ihren Namen (ggfs. Geburtsnamen)
- Geburtsdatum
- Studiengang
- Studienabschluss- und Studienabschlussjahr
- Ihre aktuelle Adresse
Die Zweitschrift des Exmatrikulationsbescheinigung wird Ihnen per E-Mail zugeschickt. Die Ausstellung ist für Sie kostenfrei. Die Bearbeitung wird in etwa eine Wochen in Anspruch nehmen.
Für eine sofortige Ausstellung des Exmatrikulationsbescheinigung können Sie auch zu den Öffnungszeiten des Studierendenservice persönlich vorbeikommen.
Beglaubigung Abschlusszeugnis und Abschlussurkunde
Beglaubigungen von Abschlusszeugnissen und Abschlussurkunden können die Bürgerbüros in München bzw. die jeweilige Gemeinden (Rathäuser) machen. Auch der Studierendenservice der Hochschule München (HM) kann an der HM gefertigte Zeugnisse und Urkunden gegen eine Gebühr beglaubigen. Hierzu müssen Sie das Original und wenn möglich, eine Kopie mitbringen.
Mehr Informationen finden Sie hier .
Verlorenes Abschlusszeugnis und Abschlussurkunde
Sie haben Ihr Abschlusszeugnis verlegt? Ihre Abschlussurkunde ist unauffindbar? Gerne stellt die Hochschule München für Sie eine Zweitschrift des Zeugnisses oder Ihrer Urkunde aus. Dieser Service ist gebührenpflichtig . Neben einer Überweisung der Gebühr wird auch eine schriftliche Eidesstaatliche Erklärung per Post oder per E-Mail sowie Ihre aktuelle Adresse benötigt.
Ansprechpersonen sind Frau Vogl und Herr Meyer-Babl .
Weitere Informationen bekommen Sie auch hier .
Umrechnung von Noten
Wenn Sie sich im Ausland bewerben möchten, kann es sein, dass eine Anerkennung des Hochschulabschlusses und die Umrechnung der Zeugnisnoten für das jeweilige Notensystem des ausländischen Landes benötigt werden. Hierfür wurde Ihnen von der Hochschule München das Diploma Supplement zum Studienabschluss ausgestellt. Sollte dies nicht ausreichen, können wir Ihnen hier bedauerlicherweise nicht weiterhelfen. Die Anforderungen unterscheiden sich in jedem Land und teilweise für jede Tätigkeit. Sie müssen leider selbstständig recherchieren.
Mögliche Anlaufstellen sind beispielsweise:
- Das Auswärtige Amt
- Nationale Informationsstellen für die Anerkennung
- EU - Vergleichsmöglichkeit unterschiedlicher nationaler Qualifikationen
- Hinweise zur Umrechnung von Noten für die USA
Die Auflistung der erfassten Links erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr.
Anerkennung vom Studienabschluss
Wenn Sie im Ausland arbeiten möchten, kann es passieren, dass Sie eine offizielle Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses benötigen. Beispielsweise wird Ihnen auferlegt, dass alle Ihre Abschlussdokumente von der Hochschule München beglaubigt direkt an eine Bescheinigungsstelle geschickt werden müssen. Eine solche Bescheinigungsstelle kann z.B. WES sein.
Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständigen Ansprechpersonen im Bereich Prüfung und Praktikum .
Alte Modulhandbücher
Sie benötigen bspw. für die Bewerbung auf einen Masterstudiengang an einer anderen Hochschule alte Modulhandbücher? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre jeweilige ehemalige Fakultät. Dort liegen u.U. noch alte Modulhandbücher vor.
Bei Diplomstudiengängen für die es noch Rahmenstudienordnungen gab, können Interessierte zur ausgewiesenen Servicezeiten der Bibliothek der Hochschule München Ordner mit Prüfungsordnungen einsehen, die der Bibliothek vom Studentenamt zugeschickt worden sind. Die Originale können vor Ort selbständig kopiert oder eingescannt werden, ein Zusenden per Post oder E-Mail ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Nachträgliche Ausstellung Transcript of Records
Zusammen mit Ihrem Abschlusszeugnis und Ihrer Abschlussurkunde erhalten Sie auch ein Diploma Supplement mit einer einheitliche Beschreibung von Hochschulabschlüssen, Erläuterungen des Studiengangs, des Studieninhaltes, des Prüfungsgesamtergebnisses und einer relativen Note in englischer Sprache.
Benötigen Sie jedoch, z.B. für die Bewerbung auf einen Masterstudiengang im Ausland, ein sog. Transcript of Records, kontaktieren Sie bitte die jeweils für Ihren Studiengang zuständige Ansprechperson im Bereich Prüfung und Praktikum
.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ausstellung eines solchen Transcripts an der HM nicht möglich ist. In diesem Fall müssten Sie Ihr Abschlusszeugnis selbständig staatlich anerkannt übersetzen lassen!
Ihr Anliegen ist hier nicht aufgelistet? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.