Formelles - Exmatrikulation
Erfahren Sie hier alles zum Thema Exmatrikulation an der HM
Alumni
Begriff - Exmatrikulation
Exmatrikulation bedeutet das Abmelden einer Person als Studierende bzw. Studierender beim Verlassen der Hochschule.
Die Exmatrikulation kann auf Antrag einer/eines Studierenden oder von Amts wegen erfolgen. Gebühren und Beiträge, die für das Semester, in dem die Exmatrikulation wirksam wird, schon bezahlt wurden, können nicht zurückerstattet werden.
Exmatrikulation auf Antrag
Studierende können die Exmatrikulation jederzeit selbst beantragen. Hierbei kann der/die Studierende entscheiden, ob er/sie mit Wirkung zum Ende des laufenden Semesters oder mit sofortiger Wirkung exmatrikuliert werden möchte. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich, sondern frühestens zu diesem Tag, an dem der Antrag auf Exmatrikulation bei der Hochschule eingegangen ist.
Exmatrikulation erfolgt über PRIMUSS Online-Services
Die Bearbeitung Ihrer Exmatrikulation dauert ca. eine Woche. Der Exmatrikulationsbescheid wird dann im PRIMUSS Portal zum Download bereit gestellt.
Eine spätere Fortsetzung des Studiums ist nach der Exmatrikulation u.a. nur möglich, wenn Sie sich erneut auf einen Studienplatz bewerben.
Exmatrikulation nach bestandener Abschlussprüfung
Wenn Studierende Ihre Abschlussprüfung bestanden haben, werden Sie von der Hochschule München immer zum Ende des Semesters, in dem die Abschlussprüfung bestanden wurde, exmatrikuliert. Die Exmatrikulation aufgrund bestandener Abschlussprüfung erfolgt damit nicht mit Abgabe der Bachelor bzw. Masterarbeit oder der Erbringung einer anderen Prüfungsleistung.
Exmatrikulation aufgrund endgültigen Nichtbestehen
Sie werden von der Hochschule München exmatrikuliert, wenn Sie eine nach der gültigen Prüfungsordnung erforderliche Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben oder Sie aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, die Voraussetzungen für die Teilnahme einer dieser Prüfungen endgültig nicht mehr erfüllen (können).
Die Exmatrikulation ist Folge des endgültigen Nichtbestehens und wird gleichzeitig mit dem diesbezüglichen Prüfungsbescheid ausgesprochen.
Sollte diese Form der Exmatrikulation drohen bzw. durchgeführt worden sein, können Sie gerne ein Beratungsgespräch bei der Studienberatung vereinbaren.
Exmatrikulation mangels fristgerechter Rückmeldung
Studierende werden von der Hochschule München exmatrikuliert, wenn sie sich nicht fristgerecht rückgemeldet haben. Die Exmatrikulation erfolgt noch zum Ende des Semesters, indem Sie als Studierende bzw. Studierender gemeldet sind und damit vor dem Semester, für das die fristgerechte Rückmeldung nicht eingegangen ist.
Folgen einer Exmatrikulation
Eine Exmatrikulation bringt gewisse Folgen mit sich. Was es hier ins Besondere zu beachten gibt, finden Sie auf unserer Informationsseite .