FAQ Studiengangwechsel Bachelor

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  • Was gebe ich bei der Bewerbung im Bereich Vorstudium als Studienende an, wenn ich aktuell noch studiere?

    Als Studienende zählt das Ende des derzeitigen Semesters.

  • Kann ich mir Prüfungsleistungen aus meinem derzeitigen Studiengang im neuen Studiengang anerkennen lassen?

    Für bereits erbrachte Prüfungsleistungen kann nach erfolgter Immatrikulation im neuen Studiengang ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Weitere Informationen . ACHTUNG: es kommt hierbei aber ggf. auch zur Anerkennung von Studienzeiten. D.h. falls ausreichend anerkennbare Leistungen für eine Einstufung in ein höheres Semester vorliegen, wird diese Einstufung auch vorgenommen. Sollte das Semester, in welches die Einstufung erfolgt ist, zulassungsbeschränkt und hier kein Platz frei sein, kann es nachträglich zu einer Rücknahme der Immatrikulation kommen. Bitte informieren Sie sich deswegen vor einem Antrag auf Anerkennung im Bereich Prüfung und Praktikum über mögliche Konsequenzen eines Anerkennungsantrages bzw. bewerben Sie sich gleich auf ein höheres Semester, wenn sie umfangreichere Leistungen haben, die Sie anerkennen lassen möchten.

  • Wenn ich einen ausländischen Schulabschluss und eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von UniAssist von meiner ersten Bewerbung vorliegen habe, kann ich diese nochmal verwenden?

    Ja, der Bescheid von UniAssist kann nochmal verwendet werden, sofern die Erstausstellung der VPD explizit für eine Bewerbung an der Hochschule München erfolgt ist.

  • Behalte ich meine Matrikelnummer, Studierendenausweis und E-Mail-Adresse?

    Matrikelnummer, Studierendenausweis und auch die HM-E-Mail-Adresse bleiben bei einem Studiengangwechsel erhalten.

  • Muss ich mich ganz normal bewerben, wenn ich schon an der HM studiere und meinen Studiengang wechseln möchte?

    Ja, es ist eine ganz normale form- und fristgerechte Bewerbung mit allen geforderten Unterlagen innerhalb des Bewerbungszeitraumes über dasBewerbungsportal PRIMUSS notwendig.Weitere Informationen zur Bewerbung und den Bewerbungszeiträumen gibt es hier .

  • Muss ich mir für die Bewerbung einen neuen Account anlegen?

    Ja, es muss ein neuer Account angelegt werden. Bewerbungs-Accounts werden nach Abschluss der jeweiligen Bewerbungsphase gelöscht. Bei einer Bewerbung auf zulassungsbeschränkte Studiengänge können bereits vorhandene BID und BAN wiederverwendet werden, sofern diese nicht älter als ein Jahr sind und noch Zugriff auf den Account bei Hochschulstart besteht.

  • Muss ich mich aus meinem derzeitigen Studiengang für die Bewerbung exmatrikulieren?

    Für die Bewerbung ist noch keine Exmatrikulation aus dem derzeitigen Studiengang notwendig.

  • Muss ich mich für die Immatrikulation im neuen Studiengang exmatrikulieren?

    Wenn eine Rückmeldung im derzeitigen Studiengang erfolgt ist, dann ist für die Immatrikulation im neuen Studiengang eine Exmatrikulation notwendig, andernfalls kann keine Neuimmatrikulation erfolgen. Die Exmatrikulation kann über PRIMUSS beantragt werden (Services - Anträge und Nachrichten – Antrag / Formular auswählen – Alle Anträge und Formulare). Als Datum der Exmatrikulation ist der letzte Semestertag (14. März für das Wintersemester / 30. September für das Sommersemester) anzugeben.

    Wenn keine Rückmeldung im derzeitigen Studiengang erfolgt ist, dann ist kein gesonderter Exmatrikulationsantrag notwendig. Die Exmatrikulation aus dem derzeitigen Studiengang erfolgt automatisch zum Semesterende.

  • Kann ich mich auf ein höheres Semester bewerben?

    Eine Bewerbung auf ein höheres Semester ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Weitere Informationen gibt es in den FAQs zur Bewerbung auf ein höheres Semester.

  • Kann ich innerhalb der Hochschule mehrmals meinen Studiengang wechseln?

    Ein mehrmaliger Studiengangwechsel innerhalb der Hochschule ist grundsätzlich möglich. Bei einigen Fakultäten gibt es aber die Begrenzung, dass nur einmal innerhalb der Fakultät der Studiengang gewechselt werden darf.

  • Worauf sollte ich sonst noch achten?

    Bei BAföG – Bezug sollte zur Abklärung der weiteren Förderung im Vorfeld des Wechsels Kontakt mit den zuständigen Ansprechpersonen aufgenommen werden.

    Bei ausländischen Vollzeitstudierenden die ein Studierendenvisum haben, sollte im Vorfeld des Wechsels Kontakt mit dem KVR in Bezug auf das weitere Vorgehen aufgenommen werden.

  • Was ist, wenn ich in meinem derzeitigen Studiengang doch weiter studieren möchte?

    Auch wenn eine Zulassung / ein Zulassungsangebot im neuen Studiengang vorliegt muss diese/s nicht angenommen werden, sofern ein Weiterstudium im derzeitigen Studiengang erwünscht ist.

  • Werde ich bei der Zulassung bevorzugt, da ich schon an der Hochschule studiere?

    Bei einer Bewerbung auf ein erstes Semester erfolgt in zulassungsbeschränkten Studiengängen keine Bevorzugung bei der Zulassung für Personen die bereits an der Hochschule studieren. Bei einer Bewerbung auf ein höheres Semester erfolgt die Vergabe von Plätzen zuerst an Studierende der HM und danach an externe Bewerbende.