FAQ zu Studienbewerbung und Studium
Hier finden Sie die häufigsten Fragen (FAQ) und Antworten zu den Themen Studienorientierung, Bewerbung und Einschreibung sowie zu studienrelevanten Fragestellungen.
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A
Grundsätzlich können bereits vor dem Studium erbrachte Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt oder außerhochschulische Leistungen angerechnet werden. Weitere Informationen finden sich hier .
Die Annahme eine Bachelorstudienplatzes erfolgt bei zulassungsfreien Studiengängen über das Bewerbungsportal der Hochschule München.
Die Annahme eines Bachelorstudienplatzes erfolgt bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ebenfalls über das Bewerbungsportal der Hochschule München. Ggf. muss im Vorfeld das Studienplatzangebot noch über das Hochschulstart-Portal angenommen werden. Dies ist der Fall, wenn keine automatische Umwandlung, aufgrund der Regelungen des Dialogorientierten Serviceverfahrens, des Studienplatzangebotes in eine Zulassung erfolgt. Weitere Informationen zum Verfahren gibt es auf den Seiten von Hochschulstart.
Die Annahme eines Masterstudienplatzes erfolgt ebenfalls über das Bewerbungsportal der Hochschule München.
Weitere Informationen finden sich auch in der FAQ-Liste im Punkt Immatrikulation.
Mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung kann man sich nicht direkt an der Hochschule München bewerben. Es muss in einem ersten Schritt eine sogenannte Vorprüfungsdokumentation über UniAssist erfolgen. Weitere Informationen hierzu gibt es auf den Seiten der Studienberatung .
Alle Informationen rund um ein Auslandssemester oder Auslandspraktikum gibt es auf den Seiten des International Office .
Während eines Bachelorstudiums müssen in der Regel mindestens zwei AW-Fächer gewählt und bestanden werden. Das Belegen freiwilliger weitere Fächer ist möglich, sofern noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien.
B
Die Studienberatung der Hochschule München bietet eine persönliche Beratung für Studienbewerbende sowie Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung an. Zudem gibt es an der Hochschule München einen Beauftragten für Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung. Weitere Informationen zu einem Studium mit chronischer Erkrankung oder Behinderung sowie Kontaktinformationen gibt es auf den Seiten der Studienberatung.
Die Zentrale Studienberatung der HM bietet verschiedene Beratungsmöglichkeiten an. Eine Übersicht der unterschiedlichen Beratungsthemen und -formate gibt es auf den Seiten der Studienberatung .
Neben der Zentralen Studienberatung gibt es auch Fachstudienberatungen die bei gezielten Fragestellungen zu den einzelnen Studiengängen weiterhelfen.
Informationen zur Bewerbung als beruflich Qualifzierte bzw. Qualifizierter gibt es auf den Webseiten zum Studium ohne Abitur .
Eine Übersicht der berufsbegleitenden Studiengänge findet sich auf den Seiten des Weiterbildungszentrums .
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit ein sogenanntes Urlaubssemester zu beantragen. Genaue Informationen zu den Voraussetzungen sowie zur Beantragung finden sich auf den Seiten des Bereichs Prüfung und Praktikum.
Die Bewerbung erfolgt jeweils online über das Bewerbungsportal der Hochschule München. Bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen ist vorab eine Registrierung auf Hochschulstart notwendig. Mehr Informationen gibt es auch in unseren Videos .
Bei einer Bewerbung auf einen Bachelorstudiengang müssen folgende Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsportal hochgeladen werden
- Hochschulzugangsberechtigung (alle Seiten)
- lückenloser Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- soweit schon vorhanden und gefordert: Nachweis über das Vorpraktikum
- ggf. Nachweis einer beruflichen Ausbildung
- ggf. Nachweis über das geführte Beratungsgespräch für Meisterinnen und Meister bzw. deren Gleichgestellte oder beruflich Qualifizierte
- ggf. Nachweis über ein soziales oder ökologisches Jahr, einen Freiwilligendienst oder Dienst bei der Bundeswehr
- ggf. Nachweise für einen Sonderantrag
- ggf. sonstige geforderte Dokumente, die sich aus den Angaben bei der Bewerbung ergeben oder individuell für einen Studiengang benötigt werden
Bei einer Bewerbung auf einen Masterstudienplatz sind jeweils individuelle Unterlagen notwendig. Weitere Informationen hierzu gibt es auf den Seiten der Immatrikulation .
Die Bewerbungsfrist für Bachelorstudiengänge läuft in der Regel für das Wintersemester von Anfang Mai bis zum 15. Juli (ACHTUNG: für die Studiengänge Architektur und Design nur bis zum 15. Juni, sowie einer Mappenabgabe für den Design-Studiengang bis Ende Mai) und für das Sommersemester von Mitte November bis zum 15. Januar. Aktuelle Änderungen hierzu gibt es auf den Seiten der Immatrikulation
.
HINWEIS: Bewerbende für ein Wintersemester die ihre Hochschulzugangsberechtigung erst im Bewerbungszeitraum erwerben können das Zeugnis darüber bis zum 27. Juli nachreichen.
Die Bewerbungsfrist für Masterstudiengänge läuft in der Regel für das Wintersemester für zulassungsfreie Studiengänge von Anfang Mai bis zum 15. Juni. (ACHTUNG: für den Studiengang BWL nur bis 31. Mai). Für zulassungsbeschränkte Studiengänge von Anfang Mai bis 15. Juli und für das Sommersemester von Mitte November bis zum 15. Januar. Aktuelle Änderungen hierzu gibt es auf den Seiten der Immatrikulation .
Eine Bewerbung erfolgt immer für das Semester in dem das Studium aufgenommen werden soll. Zwei Ausnahmen bilden hierbei die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, eines freiwilligen Dienstes oder eines Dienstes bei der Bundeswehr sowie die Aufnahme eines Verbundstudiums. Hier besteht die Möglichkeit sich bereits ein Jahr vor dem tatsächlichen Studienbeginn zu bewerben und im Falle einer Zulassung bei zulassungsbeschränkten Studiengängen eine sog. Rückstellung zu beantragen. Bei zulassungsfreien Studiengängen muss keine Rückstellung beantragt, aber der Zulassungsbescheid aufgehoben werden. In beiden Fällen ist jedoch eine erneute Bewerbung zu dem Semester notwendig in dem das Studium tatsächlich begonnen wird. Weitere wichtige Informationen hierzu gibt es in der FAQ-Liste unter den Punkten Rückstellung sowie Vorwegzulassung.
C
Die Studienberatung der Hochschule München bietet eine persönliche Beratung für Studienbewerbende sowie Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung an. Zudem gibt es an der Hochschule München einen Beauftragten für Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung. Weitere Informationen zu einem Studium mit chronischer Erkrankung oder Behinderung sowie Kontaktinformationen gibt es auf den Seiten der Studienberatung.
D
An der Hochschule München können bestimmte Studiengänge auch dual studiert werden. Weitere Informationen hierzu gibt es auf dieser Webseite .
E
Für die Bachelorstudiengänge Architektur, Design sowie Informatik und Design finden eine Eignungsprüfung bzw. ein Eignungsfeststellungsverfahren statt. Der jeweilige genaue Termin und Ablauf wird Bewerbenden schriftlich nach Bewerbungsschluss über das Bewerbungsportal mitgeteilt.
Informationen zur Einschreibung (Immatrikulation) gibt es unter dem Punkt Immatrikulation.
F
Das Familienbüro der Hochschule München bietet ein umfassendes Beratungsangebot für Studierende mit familiären Verpflichtungen. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Terminvereinbarung gibt es auf den Seiten des Familienbüros .
G
An der Hochschule München kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein kostenpflichtigesGaststudium absolviert werden. Das heißt hier erfolgt nur die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen jedoch ohne die Option auch Prüfungsleistungen abzulegen.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen entsteht durch das Vergabeverfahren eine sogenannte Grenznote, auch bekannt als Numerus Clausus (NC). Diese Grenznoten werden nicht im Vorfeld eines Verfahrens festgelegt. Von daher können im Vorfeld eines Vergabeverfahrens keine Auskünfte oder Prognosen gegeben werden, ob eine bestimmte Note zu einer Zulassung führt oder nicht.
Die Grenznoten für Bachelorstudiengänge der vergangenen Semester können hier eingesehen werden. Grenznoten für Masterstudiengängen finden sich hier
(im Abschnitt Zulassungsverfahren). Diese Grenznoten können jedoch lediglich als eine grobe Orientierung gesehen werden und lassen nur bedingt Rückschlüsse auf die Grenznoten des anstehenden Verfahrens zu.
Weitere Informationen zur Entstehung von Grenznoten gibt es auch in unseren Videos .
H
Es besteht die Möglichkeit sich für Bachelorstudiengänge mit verschiedenen sogenannten Hochschulzugangsberechtigungen zu bewerben. Diese sind:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- fachgebundene Allgemeine Hochschulreife
- Allgemeine Fachhochschulreife ("Fachabitur")
- fachgebundene Fachhochschulreife
- Meisterprüfung oder dieser gleichgestellte Abschlüsse (z.B. Fachwirt-, Technikerprüfung, Erzieherinnen und Erzieher)
- Abschluss einer mindestens 2-jährigen anerkannten Ausbildung sowie einer mindestens 3-jährigen beruflichen Tätigkeit die beide zum angestrebten Studiengang passend sind
Weitere Informationen zum Zugang ohne (Fach-)Hochschulreife gibt es hier .
Liegen mehrere Hochschulzugangsberechtigungen vor können Bewerbende selbständig entscheiden, mit welcher davon die Bewerbung erfolgt.
ACHTUNG: einige Arten der Hochschulzugangsberechtigung die in anderen Bundesländern anerkannt sind gelten in Bayern nicht. Weitere Fragen beantwortet der Immatrikulationsbereich .
Die Hochschulzugangsprüfung dient der Feststellung, ob Personen die sich als beruflich Qualifizierte auf einen Bachelorstudienplatz bewerben aufgrund ihrer Persönlichkeit, Vorkenntnisse, geistigen Fähigkeiten und Motivation für das angestrebte Studium geeignet sind. Sie besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen und umfasst die wesentlichen allgemeinbildenden und fachlichen Grundlagen, die für das angestrebte Studium erforderlich sind. Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Webseiten zum Studium ohne Abitur.
Alle Informationen zur Bewerbung auf ein höheres Semester finden sich in unseren gesonderten FAQ .
I
Sobald die Zusage für einen Studienplatz vorliegt müssen die folgenden Schritte der Reihe nach innerhalb der in Ihrem Zulassungsbescheid angegebenen Frist erledigt werden:
- Bestätigung des Studienplatzes
- Hochladen eines Passfotos für den Studierendenausweis
- Bestätigung des Immatrikulationsantrages (hochladen der unterschriebenen Erklärung zur Immatrikulation, diese findet sich auf der 3. Seite des Zulassungsbescheides)
- Bezahlung des Semesterbeitrages via ePayment
- ggf. Hochladen weiterer erforderlicher Unterlagen (z.B. Nachweis über Ableistung eines Dienstes, Nachweis über Vorpraktikum)
ACHTUNG wenn die Schritte nicht innerhalb der angegebenen Frist vorgenommen werden, dann verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
Die Immatrikulation erfolgt ausschließlich online. Wenn diese abgeschlossen ist, dann müssen der Studierendenausweis sowie weitere wichtige Unterlagen vor Ort in der Lothstraße 34 abgeholt werden. Bewerbende erhalten hierzu weitere Informationen über das Bewerbungsportal.
Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung findet sich im PRIMUSS-Portal.
M
Es besteht die Möglichkeit sich an der Hochschule München für maximal 12 Bachelorstudiengänge zu bewerben. Bei zulassungsfreien Studiengängen wird jedes Fach dabei gleich behandelt, d.h. es gibt keine Priorisierungen. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, die am DoSV über Hochschulstart teilnehmen, müssen die Bewerbungen priorisiert werden. Hier ist auch die allgemeine Beschränkung auf insgesamt maximal 12 Bewerbungen auf Studienplätze die am DoSV teilnehmen zu beachten.
Wenn Zulassungsbescheide für mehrere zulassungsfreie Studiengänge vorliegen, müssen dann Plätze die nicht in Anspruch genommen werden abgesagt werden? Nein. Bei einer Zulassung für mehrere zulassungsfreie Studiengänge, erlischt der Anspruch automatisch sollte der Antrag auf Immatrikulation nicht bis zum im Zulassungsbescheid genannten Termin bestätigt werden.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen greifen im DoSV über Hochschulstart ab einem bestimmten Zeitpunkt die sogenannten Koordinierungsregeln, so dass jeweils nur ein Studienplatzangebot vorliegen kann und andere Angebote automatisch zurückgezogen werden.
Informationen zur Bewerbung als Meisterin oder Meister bzw. mit einem dem Meisterabschluss gleichgestellten Abschluss gibt es auf den Webseiten zum Studium ohne Abitur .
N
Informationen zum Numerus Clausus (NC) gibt es unter dem Begriff Grenznote.
P
In der Reihe "Hör mal rein", gibt es zahlreiche informative Podcasts rund um das Thema Studium an der Hochschule München.
In allen Bachelorstudiengängen, außer dem Studiengang Architektur, ist ein Praktikumssemester Pflicht. Eine Anrechnung einer einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung und / oder längerer beruflicher Tätigkeit als Praxissemester ist unter Umständen möglich. Weitere Informationen hierzu geben die jeweiligen Praktikumsbeauftragten der Studiengänge.
Alle Informationen rund um das Thema Prüfungen finden sich auf den Seiten des Bereichs Prüfung und Praktikum.
Eine Übersicht aller Prüfungsordnungen gibt es hier .
R
Im jeweiligen Rückmeldezeitraum (Mitte Januar bis Mitte Februar für das Sommersemester und Anfang bis Ende Juli für das Wintersemester) muss die Rückmeldung, d.h. die Bestätigung über das Weiterstudium im kommenden Semester, mittels Zahlung des Semesterbeitrages vorgenommen werden. Der Link zur Rückmeldung ist im jeweiligen Rückmeldezeitraum im PRIMUSS Portal frei geschaltet.
Wenn aufgrund eines Bundesfreiwilligendienstes, freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahres ein angebotener Studienplatz nicht angetreten werden kann, dann muss bei zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Rückstellung des Platzes über das Hochschulstartportal beantragt werden. Hierbei wird ein Rückstellungsbescheid erstellt, der bei der erneuten Bewerbung für das Studiensemester in dem das Studium tatsächlich aufgenommen werden soll zusammen mit dem Nachweis über den abgeleisteten Dienst bei der Bewerbung hochgeladen werden muss.
Bei einer Zulassung für einen zulassungsfreien Studiengang muss lediglich der Zulassungsbescheid aus dem Bewerbungsportal heruntergeladen und abgespeichert werden. Bei der erneuten Bewerbung für das Studiensemester in dem das Studium tatsächlich aufgenommen werden soll muss dieser zusammen mit dem Nachweis über den abgeleisteten Dienst bei der Bewerbung hochgeladen werden.
ACHTUNG: Ein Studienplatz kann maximal für ein Jahr (zwei auf die Zulassung folgende Bewerbungsverfahren) rückgestellt werden.
S
Die Hochschule München bietet zahlreiche Bachelor- und Masterstudiengänge in den grundsätzlichen Bereichen Technik, Wirtschaft, Soziales und Design an. In vielen dieser Studiengänge ist auch das Verbundstudium oder das Studium mit vertiefter Praxis möglich.
Die Studienberatung dient als Erstanlaufstelle für alle Fragen rund um das Studium und hilft u.a. bei Themen wie Studienfinanzierung, Herausforderungen im Studium, Studium mit Familienaufgaben, Studium mit chronischer Erkrankung oder Behinderung, Internationale Vollzeitstudierende oder Übergang ins Berufsleben.
Die Studienberatung bietet zum Thema Studienfinanzierung ein umfassendes Beratungsangebot an. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Vereinbarung eines individuellen Beratungstermins gibt es hier .
ACHTUNG eine Beratung zum Thema BAföG ist nicht möglich. Hier ist die Allgemeine BAföG Beratung des Studierendenwerk München-Oberbayern die zuständige Anlaufstelle.
Für einen Studiengangwechsel innerhalb der Hochschule ist eine erneute frist- und formgerechte Bewerbung notwendig. Weitere Informationen gibt es in den FAQ .
Die Hochschule bietet zahlreiche Formate zur Studienorientierung. Eine Übersicht gibt es auf den Seiten der Studienberatung .
An der Hochschule München gibt es verschiedene Arten der Studienplatzvergabe. Es gibt zulassungsfreie sowie zulassungsbeschränkte Studiengänge. Und Studiengänge bei denen die Plätze über eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren vergeben werden. Weitere Informationen für Bachelorstudiengänge finden sich in den Informationen zum Vergabeverfahren.
Für alle Zulassungsarten muss eine frist- und formgerechte Bewerbung erfolgen. Für welche Studiengänge jeweils welche Zulassungsart gilt findet sich auf der Bachelor
- bzw. Masterbewerbungsseite
.
Die Übersicht über die Anzahl der jeweils bei zulassungsbeschränkten Studiengängen zur Verfügung stehenden Plätzen gibt es hier.
Eine Steigerung der Zulassungschancen bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen ist bei Bewerbenden mit (Fach-)Hochschulreife möglich. Hier kann die Abiturnote/Note der Fachhochschulreife für die Bewerbung durch eine studiengangspezifische berufliche Ausbildung bzw. aufgrund einer Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr verbessert werden. Genauere Informationen finden sich in der Satzung über das ergänzende Hochschulauswahlverfahren. In der Regel verbessert sich die Note für die Bewerbung um 0,1 bis maximal 0,4.
V
In einigen Bachelorstudiengängen ist ein Vorpraktikum notwendig. Weitere Informationen über geforderten Inhalt, Zeitumfang, Zeitpunkt der Ableistung sowie zur Möglichkeit über die Anrechnung von Vorerfahrungen gibt es in unserem Informationsblatt.
Eine sog. Vorwegzulassung kann beantragt werden, wenn Bewerbende in einem vorangegangenen Bewerbungsverfahren eine Zulassung erhalten und dann aufgrund eines Freiwilligen Dienstes, Dienst bei der Bundeswehr oder einem Verbundstudium eine Rückstellung beantragt haben. Zur Bewerbung muss neben dem Zulassungsbescheid aus dem vorangegangenen Bewerbungsverfahren auch der Nachweis über die Ableistung des Dienstes bzw. der Nachweis über den Beginn der Ausbildung (Ausbildungsvertrag) im Rahmen des Verbundstudiums mit hochgeladen werden.
ACHTUNG eine Rückstellung eines Studienplatzes kann max. für ein Jahr erfolgen. Weitere Informationen hierzu gibt es unter dem Punkt Rückstellung.
Eine Sammlung an Vorbereitungsangeboten und Vorkursen gibt es auf den Webseiten des Bereichs Studieneinstieg.
Zudem bieten einzelne Fakultäten zum Teil fachspezifische Vorkurse an. Weitere Informationen dazu finden sich auf den jeweiligen Fakultätswebseiten .
Z
Bewerbende auf zulassungsfreie Bachelorstudiengänge erhalten zeitnah nach Eingang der vollständigen Bewerbung und deren Bearbeitung einen Zulassungsbescheid.
Bewerbende auf zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge erhalten für das Wintersemester ca. in der KW 32/33, spätestens jedoch am 14.08. und für das Sommersemester ca. in der KW 4/5, spätestens jedoch am 15.02 Bescheid, ob ein Zulassungsangebot vorliegt.
Die Fristen für die Zulassungsangebote für Masterstudiengänge variieren von Studiengang zu Studiengang.
Bewerbenden, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben oder bis 15.07. bzw. 15.01. des jeweiligen Jahres abschließen, können bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen nur im Rahmen einer Sonderquote von 4 % der zu vergebenden Plätze zum Studium zugelassen werden. Die Auswahl der Zweitstudienbewerbenden erfolgt nach den Kriterien „Prüfungsergebnis des Erststudiums“ und „Gründe für das Zweitstudium“. Für beide Kriterien werden Punkte vergeben. Die Punkte werden zu einer Messzahl addiert. Bei der Zulassung haben Bewerbende mit einer größeren Messzahl Vorrang vor Bewerbenden mit einer geringeren Messzahl. Weitere Informationen hierzu finden sich im Informationsblatt zum Vergabeverfahren.