Bewerbungsablauf
Informieren Sie sich über die wichtigsten Schritte auf dem Weg zu Ihrem Wunschstudiengang.
Warum ist das Beratungsgespräch wichtig?
Es ist wichtig, dass Sie einen realistischen Eindruck über den Studienverlauf, die Studieninhalte und fachlichen Anforderungen erhalten. Das Beratungsgespräch soll Ihnen helfen, Ihre eigenen Stärken und Schwächen bezüglich des Studiums einzuschätzen und wichtige Informationen rund um die Bewerbung, die Zulassung und das Studium zu erhalten.Das Beratungsgespräch ist für alle Bewerbende verpflichtend, die sich mit einer beruflichen Qualifikation bewerben möchten.
Wo kann ich einen Termin vereinbaren?
Das Beratungsgespräch wird mit der Zentralen Studienberatung
der Hochschule München geführt.
Wie soll ich mich auf das Gespräch vorbereiten?
Bitte bringen Sie, sofern Sie es schon vorliegen haben, das Zeugnis Ihrer beruflichen Aus- bzw. Weiterbildung zum Beratungstermin mit. Weiterhin können Sie sich im Vorfeld zum Beratungsgespräch unsere Checkliste für qualifizierte Berufstätige Bewerbende herunterladen und ausdrucken. Vielleicht haben Sie dann schon konkrete Fragen für Ihr Beratungsgespräch oder können einzelne Themen "abhaken" weil Sie diese schon klären konnten.
Gelten auch Beratungsbestätigungen von anderen Hochschulen?
Die Hochschule München akzeptiert auch Beratungsnachweise anderer Hochschulen, wenn es sich um einen artverwandten Studiengang handelt. Der Nachweis über das Beratungsgespräch muss spätestens zur Immatrikulation vorgelegt werden.
Wann kann ich mich bewerben?
Die aktuellen Bewerbungszeiten finden Sie jeweils hier
.
Wo kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt während der jeweiligen Bewerbungszeit über das von der Hochschule München bereitgestellten Onlineportal . Der Bewerbungsantrag wird online ausgefüllt und die notwendigen Dokumente müssen im Bewerberportal hochgeladen werden.
An der Hochschule München wird die Teilnahme von Beruflich Qualifizierten am Zulassungsverfahren vom Bestehen einer Hochschulzugangsprüfung abhängig gemacht.
Wofür eine Hochschulzugangsprüfung?
Die Hochschulzugangsprüfung dient der Feststellung, ob Sie auf Grund Ihrer Persönlichkeit, Ihrer Vorkenntnisse, geistigen Fähigkeiten und Motivation für das angestrebte Studium geeignet sind.
Wer muss die Hochschulzugangsprüfung antreten?
Die Bewerbende, die sich mit einem erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer anschließenden mindestens dreijährige hauptberuflichen Berufspraxis bewerben möchten.
Bewerbende mit einem Abschluss der Meisterprüfung oder mit einem der Meisterprüfung gleich gestellten Zeugnis haben zusammen mit der Beratungsbestätigung einen direkten Zugang und müssen die Hochschulzugangsprüfung nicht absolvieren.
Bitte beachten Sie auch die genaueren Ausführungen unter Formale Voraussetzungen
Was beinhaltet die Hochschulzugangsprüfung?
Sie besteht aus schriftlichen (90 Minuten) und mündlichen (ca. 20 Minuten) Prüfungsteilen und umfasst die wesentlichen allgemein bildenden und fachlichen Grundlagen, die für das angestrebte Studium erforderlich sind.
Wann findet die Hochschulzugangsprüfung statt?
Die Hochschulzugangsprüfung zum Wintersemester findet in der Regel in der 1. Augustwoche statt. Für das Sommersemester jeweils Anfang Februar. Am ersten Tag findet der schriftliche Prüfungsteil statt. Die mündlichen Prüfungen dann entsprechend am gleichen oder den Folgetagen.
Kann ich mich auf die Hochschulzugangsprüfung vorbereiten?
Im Vorfeld der Hochschulzugangsprüfung haben Sie die Möglichkeit an einer online Informationsveranstaltung teilzunehmen. Diese findet für das Wintersemester Ende Juli statt und für das Sommersemester Ende Januar. Der Link und die Zugangsdaten werden Ihnen mit der Einladung zur Hochschulzugangsprüfung zugesendet. Zudem gibt es eine Online-Plattform zur Vorbereitung auf der auch der Zugangslink für die Informationsveranstaltung hinterlegt ist. Den Zugang zur Online-Plattform erhalten Bewerbende mit der Einladung zur Hochschulzugangsprüfung.
Weitere Informationen zur Vorbereitung erhalten Sie zudem im Beratungsgespräch bei der Studienberatung.
Was passiert nach der Hochschulzugangsprüfung?
Stellt die Hochschule München das Vorliegen der Voraussetzungen fest, bescheinigt sie die Studienberechtigung für den beantragten Studiengang, die Gesamtnote der Hochschulzugangsprüfung und das Datum des Erwerbs der Studienberechtigung. Die Hochschulzugangsprüfung kann bei nicht bestehen einmal wiederholt werden. Mit dem Bestehen erhalten Sie bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht automatisch einen Studienplatz. Die Studienplätze werden im Verfahren anhand der erworbenen Gesamtnote vergeben.
War meine Bewerbung erfolgreich?
Den aktuellen Status Ihrer Bewerbung können Sie in Ihrem Bewerbungsportal abrufen bzw. bei zulassungsbeschränkten Studiengängen über das Hochschulstartportal einsehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Bewerbungsseite
.
Was kommt nach der Zulassung?
Ihre Bewerbung war erfolgreich? Damit Sie sich einen Überblick über die nächsten Schritte verschaffen können, haben wir eine Schritt für Schritt Anleitung für Sie zusammengestellt.