Promovierende
Die Graduate School unterstützt Sie als Promovierende in unterschiedlichen Bereichen. Informationen zum Promotionsprozess finden Sie hier.
Als Promovierende an der Hochschule München (HM) absolvieren Sie während Ihrer Promotion ein begleitendes Qualifizierungsprogramm. Darüber hinaus stehen verschiedene freiwillige Angebote und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung. Zudem werden Maßnahmen zur Internationalisierung gefördert und Publikationen und Konferenzreisen unterstützt.
Der Promotionsprozess (Organisatorisches)
Der Promotionsprozess gliedert sich in vier Phasen:
• Anbahnungsphase der Promotion
• Forschungs- und Schreibphase der Promotion
• Abschlussphase der Promotion
• Publikation der Promotion
Annahmevorraussetzungen für die Promotion
Die promotionsinteressierte Person muss für die Einschreibung an einem Promotionszentrum einen überdurchschnittlichen Studienabschluss (in der Regel 2,5 oder besser) in einem für das Promotionsvorhaben einschlägigen Fachgebiet nachweisen. Dies erfolgt in der Regel durch das Zeugnis über einen Mastergrad, verliehen von einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder Universität, einen Diplomgrad (Universität) oder ein Staatsexamen. Die Fachpromotionsordnung (FPromO) des jeweiligen Promotionszentrums legt Mindestanforderungen fest und regelt die in Betracht kommenden Studiengänge.
Auswahl von Betreuungspersonen
In der Anbahnungsphase wählen die Promovierenden eine Person aus, die sie bei Themenfindung und fachlichen Fragen zum Promotionsprojekt unterstützt und bereit ist, die Betreuung zu übernehmen. Dafür treten die Promovierenden in der Regel direkt in Kontakt mit forschungsstarken Professor:innen der HM oder bewerben sich auf eine entsprechend ausgeschriebene Stelle. Stellenausschreibungen für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen werden hier veröffentlicht.
Bei einer Promotion an einem der vier Promotionszentren mit Beteiligung der Hochschule München kann der Professor der Hochschule München Erstbetreuer:in sein, ein Professor einer Universität als Erstbetreuer:in ist nicht erforderlich. Eine universitäre Betreuung kann im Zuge der Besetzung als Zweitbetreuer:in und -gutachter:in erfolgen. In der Regel besteht die Möglichkeit, ohne universitäre Beteiligung die Promotion an der Hochschule München in den Promotionszentren zu absolvieren.
Des Weiteren besteht die Promotion in kooperativen Verfahren, hier ist der Professor oder die Professorin der Hochschule München in der Regel Zweitbetreuer:in und -gutachter:in.
Gemeinsam mit ihrer Betreuungsperson an der HM wählen die Promovierenden den oder die einer Universität angehörende Erstbetreuer:in aus. Das promotionsrechtliche Verhältnis gestaltet sich dann nach den Regeln der School/Fakultät oder Universität, der die Erstbetreuer:innen angehören.
Für beide Arten des Verfahrens kann ein Mentor oder eine Mentorin bestellt werden. In der Gestaltung des Mentoringverhältnisses sind Promovierende frei. Mentor:innen können fachlich und persönlich beim Promotionsprojekt, aber auch bei der Netzwerkbildung und Karriereplanung, in schwierigen Situationen oder beim Einfinden in den Wissenschaftsbetrieb unterstützen.
Es empfiehlt sich, während des gesamten Promotionsprozesses guten Kontakt zwischen Betreuungspersonen und Provierenden zu halten und die fachliche Unterstützung aller beteiligten Betreuungspersonen immer wieder zu suchen.
Weitere Informationen:
- Reflektieren Sie Ihre Motivation für eine Promotion:
Warum möchten Sie promovieren und welche Rahmenbedingungen benötigen Sie, damit Sie eine qualitativ hochwertige Dissertation in einer angemessenen Zeit anfertigen können? - Beim Antritt einer Beschäftigung (als wissenschaftliche Mitarbeitende) mit Promotionsmöglichkeit:
Klären Sie mit Ihren Vorgesetzten und potentiellen Betreuenden, welche Anforderungen an Sie gestellt werden und in welchem Ausmaß Sie innerhalb Ihres Beschäftigungsverhältnisses an Ihrer Promotion arbeiten können bzw. welchen Gestaltungsspielraum es gibt. Bei der Themenfindung spielen sowohl Ihre eigenen Ideen, Interessen und Fähigkeiten, aber auch die Einschätzung der Betreuenden und Fachexpert:innen eine zentrale Rolle. Insbesondere bei drittmittelfinanzierten Projekten sind die Fragestellungen durch Vorarbeiten im Team schon vorgegeben. Recherchieren Sie den Stand der Wissenschaft auf dem Gebiet und klären Sie, was (welcher Innovationsschritt) in einer Promotionsarbeit mit welchen Mitteln (wissenschaftlich, materiell) erreicht werden kann. - Betreuer:innensuche an der HM:
Klären Sie, wer potentiell als Betreuende:r für Sie an der HM infrage kommt. Prüfen Sie, ob die Person Ihr Promotionsvorhaben angemessen fachlich betreuen kann und auch die menschliche Passung zwischen Ihnen und der Person stimmt. Dabei wird es sich meist um Ihre:n Vorgesetzte:n an der HM handeln, jedoch kann es aus inhaltlichen Gründen in manchen Fällen auch sinnvoll sein, eine andere Person an der HM als Betreuende:n zu wählen, bzw. als zusätzliche:n Betreuende:n oder Mentor:in. - Rahmenbedingungen absprechen:
Klären Sie mit Ihrer Betreuungsperson, wie viel Zeit Sie unter Berücksichtigung Ihrer Erwerbs- und Familienarbeit für Ihr Promotionsprojekt realistisch aufwenden können und sollen. Besprechen Sie zudem mit Ihren Betreuenden, inwiefern eine Promotion für Ihre Karriereziele (innerhalb oder außerhalb der Wissenschaft) erstrebenswert oder hinderlich sein könnte. - Im Falle einer kooperativen Promotion die universitäre Betreuung sicherstellen:
Klären Sie frühzeitig gemeinsam mit Ihrem/Ihrer HM-Betreuenden, wer als kooperative Betreuungsperson an der Universität infrage kommt. Stellen Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Betreuenden Kontakt zum/zur potentiellen Universitätsbetreuer:in her, um eine Promotionsbetreuung anzubahnen. Klären Sie die Rollen bezüglich Erstbetreuung, Zweitbetreuung und finaler Begutachtung. Nutzen Sie gerne auch die Ansprechpartner:innen der Graduate School der HM oder die Koordinationsstellen der BayWISS-Verbundkollegs (siehe im Glossar: BayWISS Verbundpromotion) als Unterstützung beim Matching bzw. der Universitätsbetreuer:innensuche. - ggf. Wahl eines Mentors oder einer Mentorin:
Zusätzlich kann ein Mentor oder eine Mentorin bestellt werden. In der Gestaltung des Mentoringverhältnisses sind Promovierende frei. Mentor:innen können fachlich und persönlich beim Promotionsprojekt, aber auch bei der Netzwerkbildung und Karriereplanung, in schwierigen Situationen oder beim Einfinden in den Wissenschaftsbetrieb unterstützen. - Erstes Betreuungsgespräch und Abschluss einer Betreuungsvereinbarung:
Vereinbaren Sie zum Auftakt Ihrer Promotion ein gemeinsames Treffen mit Ihrem/Ihrer HM-Betreuenden und Ihrem/Ihrer universitären Betreuenden und klären Sie in dem gemeinsamen Gespräch gegenseitige Erwartungen und Aufgabenteilungen. Halten Sie die Absprachen in einer Betreuungsvereinbarung schriftlich fest. Die Templates dafür liefert die promotionsführende Einrichtung (Promotionszentrum oder Universität). Die Betreuungsvereinbarung sollte folgende Elemente beinhalten (s. auch Glossar: Betreuungsvereinbarung)
- Angaben zu Betreuungspersonen & Doktorand:in
- Arbeitstitel der Dissertation
- Arbeits- und Zeitplan
- Häufigkeit, Dauer, Ablauf und Art der Dokumentation der Betreuungsgespräche
- Wie oft und in welchem Rahmen der/die Doktorand:in seinen/ihren Arbeitsfortschritt vorstellt
- Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
- Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen
- Angaben zu Publikationen
In der Regel können und sollen Betreuungsvereinbarungen immer wieder angepasst werden. Sie dienen als gemeinsame Basis bei regelmäßigen Gesprächen.
Klärung der Finanzierung
Als Finanzierungsmöglichkeiten gibt es folgende Alternativen:
- Anstellung als wiss. Mitarbeiter:in
- Anstellung in einem externen Anstellungsverhältnis z.B. bei einem Industriepartner
- Stipendium
Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenausschreibungen für Stellen als wiss Mitarbeiter:innen und Doktorand:innen.
Für ein externes Angestelltenverhältnis informieren Sie sich direkt bei den für Sie in Frage kommenden Unternehmen.
Stipendien werden von Stiftungen und Fördervereinen vergeben.
Erforderliche Schritte für die Aufnahme an einem Promotionszentrum
Vergewissern Sie sich, welches Promotionszentrum für Sie fachlich in Frage kommt. Die Einschreibung in den Promotionszentren erfordert zunächst die Annahme als Promovierende/r durch das jeweilige Promotionszentrum, basierend auf einem schriftlichen Antrag (docDaten), der folgende Angaben/Unterlagen enthalten muss:
- Einen Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache, der auch über den wissenschaftlichen Bildungsgang Aufschluss gibt. Lebensläufe in anderen Sprachen können unter Umständen ebenfalls akzeptiert werden, je nach Bestimmungen der Promotionsordnung (FPromO).
- Nachweise, Abschlussurkunden und Zeugnisse (Diploma Supplement, Transcript of Records) aller bisherigen Hochschulabschlüsse sowie der Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Kopie. Bei ausländischen Abschlüssen ist eine beglaubigte Kopie des originalen Dokuments sowie eine beglaubigte Übersetzung einzureichen.
- Eine Betreuungsvereinbarung (die Betreungsvereinbarungs-Vorlage dazu finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Promotionszentrums)
- Ein kurzes schriftliches Exposé in deutscher oder englischer Sprache für das eigenständig zu bearbeitende Promotionsvorhaben. Das Exposé soll sich zusammensetzen aus dem Themenvorschlag, dem Stand der Forschung, den Zielen und dem Beitrag der Arbeit, zusammen mit der Beschreibung der Vorgehensweise und der vorgesehenen Methoden.
- Eine Erklärung, dass die Promotionsprüfung zum angestrebten Doktorgrad weder bereits bestanden noch anderweitig endgültig nicht bestanden wurde.
- Eine Erklärung, dass die Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sowie die Satzung bzw. Richtlinie zur Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis der Sitzhochschule in den jeweils geltenden Fassungen zur Kenntnis genommen wurden und eingehalten werden.
Es ist essentiell, die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Promotionszentrums anhand der zugehörigen FPromO zu prüfen. Informieren Sie sich gründlich auf den Webseiten der Promotionszentren und kontaktieren Sie ggfs. die zuständigen Ansprechpersonen, um detaillierte Informationen zu den erforderlichen Schritten, wie der Annahme zur Promotion zu erhalten. Die Betreuungsvereinbarung ist auch hier ein zentrales Dokument, das die Rechte und Pflichten der Promovierenden und ihrer Betreuungspersonen festlegt, sowie die Planung und den Ablauf der Promotion strukturiert. Anpassungen der Vereinbarung sind im Verlauf des Promotionsprojekts möglich und empfohlen, um flexibel auf Veränderungen im Promotionsprozess reagieren zu können.
Erforderliche Schritte an der kooperierenden Universität
In der Regel verlangt die kooperierende Universität den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung und die Zugehörigkeit zur Universität, die meist durch eine Immatrikulation oder Eintragung auf die Promotionsliste erlangt wird. Informieren Sie sich bezüglich der Erfordernisse der kooperierenden Universität auf den entsprechenden Internetseiten und bei den Ansprechpersonen für Promovierende.
Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung wird auch von der HM sehr empfohlen. Die Betreuungsvereinbarung unterstützt Promovierende und ihre Betreuungspersonen bei der Planung und Durchführung der Promotion. In dem Dokument werden gegenseitige Rechte und Pflichten sowie geplante Qualifizierungsmaßnahmen festgehalten und ein Zeitplan für den Promotionsablauf erstellt. Die getroffenen Vereinbarungen können und sollen im Laufe des Promotionsprojekts regelmäßig angepasst werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Glossar: Betreuungsvereinbarung
Machen Sie sich mit der für Sie gültigen Promotionsordnung des Fachbereichs der Universität, an der Sie promovieren möchten, vertraut und klären Sie, wie die Zugehörigkeit zur promotionsführenden Einrichtung erlangt wird. In der Regel können Sie sich an der Universität immatrikulieren oder auf die Promotionsliste setzen. Die Informationen finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten oder erhalten Sie auf Nachfrage bei der promotionsführenden Einrichtung.
Erlangung der Zugehörigkeit zur Hochschule München
Um an den Fördermaßnahmen oder dem Qualifizierungsprogramm der HM teilnehmen zu können, müssen die Promovierenden Mitglied der Hochschule sein. Die Mitgliedschaft kann, wie nachfolgend beschrieben, erlangt werden.
Immatrikulation
Sie können sich sowohl an der kooperierenden Universität als auch an der HM als Promovierende einschreiben, sofern Sie nachweisen können, dass Sie bereits an einem Promotionszentrum oder einer Universität angenommen sind. Bitte beachten Sie, dass eine Immatrikulation an der HM nicht mit einem Studierendenstatus einhergeht. Bitte prüfen Sie somit sorgfältig, ob eine Immatrikulation für Sie sinnvoll ist.
Um sich als Promovierender an der HM zu immatrikulieren, füllen Sie einfach den entsprechenden Antrag aus. Die Immatrikulation ist nicht an die sonst üblichen Einschreibefristen gebunden.
Die Zuordnung erfolgt nach der Fakultät Ihres betreuenden Professors an der HM zu einer in der Liste genannten Studienrichtung mit dem Vermerk Promotion.
Folgende Unterlagen sind bei der Graduate School (gs@hm.edu ) einzureichen:
- Formular „Antrag auf Zulassung als Doktorand:in“ WICHTIG: Unterschrift Ihrer/s betreuenden Professorin/Professors an der HM sowie Angabe der/s Uni-Professors/in sowie Name der kooperierenden Universität müssen auf dem Antrag stehen.
- Kopie Abiturzeugnis
- Kopie Diplom/Masterzeugnis
- Bestätigung über Betreuungsverhältnis an einem Promotionszentrum
- Bei kooperativer Promotion: Bestätigung über Betreuungsverhältnis an einer Universität (bspw. durch Eintrag auf der Promotionsliste der Universität, Betreuungsvereinbarung oder E-Mail-Verkehr mit Zusage).
Unterlagen bitte als SCAN schicken. Ein Nachweis der studentischen Krankenversicherung ist NICHT erforderlich.
Weiterer Prozess:
Die Graduate School prüft diese Unterlagen und leitet diese an die Abteilung Studium, Servicebereich Immatrikulation, weiter. Sie bekommen nach Prüfung der Unterlagen einen Zulassungsbescheid mit der Aufforderung, die entsprechende Gebühr zu überweisen. Nach Eingang der Unterlagen und sobald die Beiträge verbucht wurden, werden die Bewerber:innen immatrikuliert und erhalten ihren Studierendenausweis.
Die Rückmeldung für das nächste / die nächsten Semester erfolgt durch Bezahlung des Grundbeitrages. Die Validierung (Verlängerung des Gültigkeitsdatums auf dem Ausweis) an den Geräten ist ab ca. eine Woche vor Semesterbeginn möglich.
Die Mitgliedschaft an der Hochschule endet, wenn dies durch den/die betreuende Professorin/Professor mitgeteilt wird oder wenn Sie sich nicht rückmelden.
Bei Fragen zur Immatrikulation in den Promotionsstudiengang können Sie sich an Herrn Dr. Marcus Müller-Ostermaier oder an Frau Juliane Hiermeyer wenden.
Phase 2 beginnt nach dem erfolgreichen Eintrag in die Promotionsliste. Während dieser Phase sind die Promovierenden forschend tätig und erstellen ihre Dissertation (Monographie oder pubklikationsbasierte Dissertation). Daneben wird ein Qualifikationsprogramm absolviert und können weitere Angebote der Graduate School genutzt werden.
Weitere Informationen zum Qualifikationsprogramm und zu den Angeboten der Graduate School finden Sie hier .
Weitere Informationen:
- Meldung als Promovierende:r:
Informieren Sie die HM, dass Sie eine Promotion begonnen haben (per Änderungsmitteilung an personalverwaltung@hm.edu und an gs@hm.edu ). Dies ist insbesondere wichtig, damit Sie offiziell als Doktorand:in geführt werden können und direkt über alle relevanten Veranstaltungen und Unterstützungsangebote informiert werden können. - Austausch mit Betreuenden:
Bleiben Sie in regelmäßigem Austausch mit Ihren Betreuenden sowohl an der HM als auch im Falle einer kooperativen Promotion an der kooperierenden Universität. Gehen Sie proaktiv auf Ihre Betreuenden zu, wenn Sie Ihren Rat benötigen. Sprechen Sie ggf. mit Ihren Betreuenden einen regelmäßigen Termin für Betreuungsgespräche ab. Ein wöchentlicher Austausch bietet den Vorteil, dass neue Erkenntnisse im Wechselspiel und mit gegenseitiger Unterstützung gewonnen werden können. Präsentieren Sie Ihren Betreuenden auch in regelmäßigen Abständen (ca. alle 6-12 Monate) Zwischenergebnisse Ihrer Dissertation und vereinbaren einen geeigneten Rahmen dafür (z.B im Promotionskolloquium oder Doktorandenseminar). - Konstruktiver Umgang mit Feedback:
Lassen Sie sich von Kritik Ihrer Betreuenden nicht entmutigen, sondern versuchen Sie die Rückmeldungen konstruktiv in Ihre Arbeit einfließen zu lassen. Wenn Ihnen Aspekte einer Rückmeldung unklar sind bzw. für Sie widersprüchlich sind, suchen Sie erneut das Gespräch, um Klarheit zu schaffen und zielgerichtet weiterarbeiten zu können. - Beratung und Coaching:
Suchen Sie sich Unterstützung bei Fragen, die Sie nicht mit Ihren Betreuenden direkt besprechen können/wollen (z.B. Krisen, Konflikte, etc.). Ihre Ansprechpartner:innen der Graduate School der HM unterstützen Sie vertraulich. Sie können jederzeit einen Beratungs- oder Coachingtermin mit uns vereinbaren. - Seminare, Publikationen und wiss. Konferenzen:
Behalten Sie im Blick, welche Kurse/Seminare Sie gemäß Ihrer Promotionsordnung, Betreuungsvereinbarung und gemäß Ihres Beschäftigungsvertrags an der HM im Laufe Ihrer Promotion absolvieren müssen. Gleiches gilt für anzufertigende Publikationen und Konferenzteilnahmen. Es besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung von Konferenzreisen und Publikationen. Die Ansprechpartner:innen der Graduate School der HM beraten Sie gern. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der Website.
Folgende Pflichten sind in den PromO der Promotionszentren geeregelt:
- bei Forschungskolloquien den Stand der Promotion/Forschung präsentieren (mindestens 3*)
- Daneben wird ein Qualifikationsprogramm absolviert, das aktuelle Kursangebot finden Sie unter www.hm.edu/promotionsprogramm
- Das Promotionsprojekt der Fachöffentlichkeit zur Diskussion stellen, siehe auch FPromOs.
- regelmäßige Feedbackgespräche führen (Vorlage für Protokoll verlinken), je nach Promotionszentrum 1*/Semester
Die Pflichten variieren gemäß der FPromO des jeweiligen Promotionszentrums
- Arbeits- und Zeitplan der Dissertation:
Versuchen Sie sich an den (im Idealfall in der Betreuungsvereinbarung) abgesprochenen Arbeits- und Zeitplan zu halten und informieren Sie Ihre Betreuenden mindestens halbjährlich darüber, wie Ihr aktueller Arbeitsstand ist. Falls gewisse Arbeitspakete evtl. mehr Zeit in Anspruch nehmen als gedacht oder bestimmte Rahmenbedingungen/Entwicklungen zu einem Verzug im Arbeitsprozess geführt haben, besprechen Sie dies mit Ihren Betreuenden und suchen gemeinsam nach Lösungsansätzen. Passen Sie daraufhin Ihren Arbeits- und Zeitplan entsprechend an. - Vernetzung:
Vernetzen Sie sich mit anderen Promovierenden, insbesondere mit denjenigen, die auch in Ihrem Forschungsfeld verortet sind. Einen idealen Raum dafür bilden Kurse zu überfachlichen Kompetenzen an der HM und anderer Hochschulen/Universität, die BayWISS-Netzwerkveranstaltungen und Jahreskolloquien (vgl. Glossar: BayWISS-Verbundpromotion) oder auch Mentoringprogramme, wie das meant4science der HM. Auch die Einbindung in das Arbeitsumfeld am Lehrstuhl Ihrer Universität stellt eine gute Vernetzungsmöglichkeit dar. - Gute wissenschaftliche Praxis:
Halten Sie sich an die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. Bei Fragen oder Konfliktfällen die gute wissenschaftliche Praxis betreffend wenden Sie sich bitte an die Graduate School oder die Ombudspersonen der HM (vgl. www.hm.edu/gwp). - Eigenverantwortung:
Gehen Sie mit Ressourcen und Materialien, die Ihnen (z.B. über BayWISS) für Ihr Promotionsprojekt zur Verfügung gestellt werden, verantwortungsvoll um.
Sobald die Promovierenden und Ihre Betreuungsperson an der Hochschule München die Dissertation für abschlussreif halten, kann der Einreichungsprozess gestartet werden. Es empfiehlt sich, vorab auch das Einverständnis der Erstbetreuungsperson, bei kooperativen Promotionen an der kooperierenden Universität einzuholen. Der gesamte Einreichungsprozess der Dissertation richtet sich nach den Regeln der RPrmoO/FPromO oder nach der PromO der kooperierenden Universität. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich auf den entsprechenden Internetseiten und wenden Sie sich an die Ansprechpersonen der Promotionszentren oder Universitäten, Schools oder Fakultät des Erstbetreuers oder der Erstbetreuerin.
Weitere Empfehlungen:
- Besprechen Sie rechtzeitig den Ablauf des Abschlusses Ihrer Promotion mit Ihren Betreuenden und sichten Sie Ihre Promotionsordnung nach relevanten Informationen dazu.
- Formalia & Korrekturschleifen:
Prüfen Sie Ihre Promotionsordnung und welche Formalia Sie einhalten müssen (z.B. Deckblatt, Schriftart, wieviele Expemplare in welcher Form abzugeben sind, etc.). Klären Sie auch rechtzeitig mit Ihren Betreuenden, ob diese bestimmte Vorstellungen hinsichtlich formeller Aspekte der Dissertation (z.B. Seitenzahl, Anhang, Abbildungen, Zitierweisen ect. ) haben und inwiefern Sie Korrekturschleifen einplanen sollten. - Disputation:
Prüfen Sie Ihre Promotionsordnung und insbesondere die Vorgaben in Bezug auf die mündliche Prüfung. Besprechen Sie auch den Ablauf sowie Vorbereitungsmöglichkeiten auf die mündliche Prüfung (z.B. Disputation) mit Ihren Betreuenden. Wenn möglich, nehmen Sie z.B. an Disputationen von anderen Promovierenden, die vor Ihnen abschließen, teil. Weiterhin gibt es die Möglichkeit eines Disputationstrainings bzw. -coachings. Wenden Sie sich dazu gerne an Ihre Ansprechpartner:innen der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung der HM.
Um den Doktortitel offiziell führen zu dürfen, müssen Sie Ihre Dissertation auch veröffentlicht haben. Prüfen Sie zu den Details bitte rechtzeitig Ihre Promotionsordnung (RPromO und FPromOs) und sprechen Sie mit Ihren Betreuenden über die Anforderungen an einzureichende Publikationen.
Glossar
Das Fachforum Verbundpromotion des Bayerischen Wissenschaftsforums setzt mit seinen aktuell elf Verbundkollegs neue Maßstäbe für kooperative Promotionen. Die Verbundpromotion ist strukturiert, planbar und transparent. Die hohen Qualitätsstandards der Promotion werden dadurch bekräftigt. BayWISS-Verbundkollegs sind themenspezifische Plattformen und Netzwerke für junge und erfahrene Forscher:innen. Sie stärken die Kultur des wissenschaftlichen Austauschs zwischen bayerischen HAWs und Universitäten. Ziel der Verbundkollegs ist es, die individuelle Entwicklung der Promovierenden zu fördern, einen strukturierten und planbaren Weg zur Promotion zu bieten und die wissenschaftliche Qualität sicherzustellen.
- Die BayWISS-Betreuungsvereinbarung klärt die Betreuungssituation, gegenseitige Erwartungen und Meilensteine im Promotionsprozess.
- Eine systematische Einführung in die Scientific Community erfolgt durch externe und interne Netzwerkveranstaltungen sowie Zugang zu den Graduiertenprogrammen der Hochschulen des Verbundkollegs.
- Die Kollegs bieten eine exklusive Plattform für die Promovierenden (z.B. Seminare, Vortragsreihen, Symposien, Fortbildungen), die proaktiv und bedarfsorientiert gemeinsam gestaltet werden kann.
- Es erfolgt eine finanzielle Förderung von Reisekosten, Fortbildungen, Publikationen, Tagungen, Workshops, Teilnahmegebühren, projektspezifische Ausstattung, ggf. Druckkosten etc.
- Beratung und organisatorische Unterstützung wird durch die Koordinator:innen der Kollegs geboten.
In diesen BayWISS-Verbundkollegs ist die HM Mitglied (Stand: August, 2022):
Verbundkolleg Mobilität und Verkehr
Verbundkolleg Ressourceneffizienz und Werkstoffe
Verbundkolleg Infrastruktur, Bauen und Urbanisierung (Die Koordinationsstelle des BayWISS Verbundkollegs Infrastruktur, Bauen und Urbanisierung sitzt an der HM und kann bei allen Anliegen die BayWISS-Verbundpromotion betreffend jederzeit kontaktiert werden (s.h.)).
Sollte es seitens Promovierenden oder Betreuenden der HM Interesse an einer Mitgliedschaft in weiterern BayWISS-Verbundkollegs geben, kommen Sie einfach auf Ihre Ansprechpartner:innen der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung der HM zu.
Der Abschluss einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung dient dazu gegenseitige Erwartungen, Rechte und Pflichten im Promotionsprozess von Promovierenden und Betreuenden explizit zu machen. Auch die DFG empfiehlt das Erstellen einer Betreuungsvereinbarung.
Kooperative Promotion
Die Hochschule München hat sich bisher dazu entschieden, keine eigene Betreuungsvereinbarung anzubieten und anzuraten. Dies resultiert aus dem Umstand, dass die HM Betreuende wie Promovierende nicht dazu verpflichten möchte, mehrere Betreuungsvereinbarungen ausfüllen zu müssen, da bei der Einschreibung in die Promotionsliste einer Universität ohnehin eine Betreuungsvereinbarung der jeweiligen Universität durch alle am Promotionsprozess beteiligten Parteien erfolgen muss. Desweiteren wird auch bei der Beantragung einer Mitgliedschaft in einem BayWISS-Verbundkolleg eine zusätzliche Unterzeichnung einer BayWISS-Betreuungsvereinbarung eingefordert.
Promotion an einem Promotionszentrum
Wenn Sie an einem Promotionszentrum promovieren, müssen Sie eine Betreuungsvereinbarung unterzeichen. Das Formular finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Promotionszentrums.
Die meisten Professor:innen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) in Bayern besitzen auch nach dem Hochschulinnovationsgesetz kein eigenes Promotionsrecht und gelten nicht als Doktorväter bzw. -mütter im engeren Sinne. Es muss daher meistens ein:e Universitätsprofessor:in mit Promotionsrecht gefunden werden, der/die die universitäre Seite der Betreuung übernimmt. Um eine kooperative Promotion handelt es sich, wenn der/die Professor:in der HM an der promotionsführenden Universität als Betreuer:in, Gutachter:in bzw. Prüfer:in anerkannt wird. Die betreuenden Professor:innen der HM verfügen teilweise über entsprechende Kontakte und können Sie bei der Suche nach Uni-Betreuer:innen unterstützen. Dabei spielt auch die fachliche Abstimmung bei der Themenfindung eine wichtige Rolle. Es gilt, gleich zu Beginn des Betreuungsverhältnisses Ihre eigenen Ideen mit den Vorstellungen der betreuenden Professor:innen in Einklang zu bringen.
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen.
Durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erhalten Hochschulen bestimmte Freiräume in
Bezug auf Befristungsmöglichkeiten.
Nähere Informationen zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz finden Sie hier:
- Fachspezifische Promotionsordnung CARRI (Fassung vom 16.04.2024)
- Fachspezifische Promotionsordnung PZIB (Fassung vom 16.04.2024)
Publikation
Das Publizieren ist ein essenzieller Bestandteil der wissenschaftlichen Forschung. Alle Promovierenden sollen deshalb im Laufe der Promotionsphase ihr Forschungsprojekt der internationalen Fachöffentlichkeit präsentieren. In der Regel geschieht dies über Publikationen in Fachzeitschriften oder Tagungsbeiträgen mit einem Peer-Review-Prozess. Auch die Dissertation wird am Ende der Promotion veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie im Publikationsfond für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen .
Übernahme von Reisekosten
Promovierende sollen ihre Ergebnisse in der wissenschaftlichen Öffentlichkeit präsentieren. Dazu fördert die GS Forschungsaufenthalte sowie die aktive Teilnahme (Poster oder Vortrag) an Fachkonferenzen im Ausland. Außerdem werden Maßnahmen zur methodischen Weiterentwicklung (bspw. im Rahmen von Summer Schools) gefördert.
Weitere Angebote
Soziales
Die Hochschule München erkennt die Zukunftsanforderungen von Gesellschaft und Wirtschaft und hat einen kritisch-offenen Blick für aktuelle Themen, wie z. B. Chancengleichheit im Bildungsbereich. Als große und vielfältige Institution ist der "Lebensraum Hochschule" geprägt durch unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Arbeitsweisen.
Deswegen hat die Hochschule es sich zum Ziel gesetzt, die Diversität ihrer Studierenden und ihrer Kolleginnen und Kollegen in Wissenschaft und Verwaltung zu fördern, die aus der Vielfalt resultierenden Potentiale zu nutzen und sich für Chancengleichheit unter allen Hochschulangehörigen einzusetzen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Maßnahmen und Ansprechpersonen zu diesem Thema.
Downloads
Satzungen, Ordnungen, Gesetze
• Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: Hochschule München - Gute wissenschaftliche Praxis
• Teilzeit und Befristungsgesetz: TzBfG - Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
• Wissenschaftszeitvertragsgesetz: WissZeitVG - Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft