FAQ zur Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation
Hier finden Sie die häufigsten Fragen (FAQ) und Antworten zu den Themen Bewerbung, Zulassung und Einschreibung an der Hochschule München. Ihre Frage ist nicht mit dabei? Dann schauen Sie auch in die FAQ der Studienberatung .
Bewerbungsfristen
Informationen zu den jeweiligen Bewerbungsfristen finden Sie hier , sowie weiterführende und aktuelle Informationen auf unserer Bewerbungswebseite für Bachelorstudiengänge und auf unserer Bewerbungswebseite für Masterstudiengänge
Eine nachträgliche Bewerbung für Bachelorstudiengänge ist möglich, sofern in dem gewünschten Studiengang noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Häufiger ist das in zulassungsfreien Studiengängen der Fall. Bitte wenden Sie sich bei einer Bewerbung für das Wintersemester ab Mitte September bzw. bei einer Bewerbung für das Sommersemester ab Anfang März mit einer Anfrage per E-Mail mit Angabe des gewünschten Studienganges an das Sachgebiet Immatrikulation. Ein Losverfahren führt die Hochschule München nicht durch. Allgemein können Sie sich auch bei der Studienplatzbörse des Hochschulkompass über noch freie Studienplätze an anderen Hochschulen und Universitäten informieren.
Allgemeines zur Bewerbung
Bei einer Bewerbung auf Bachelorstudiengänge gibt es eine Begrenzung auf maximal 12 Studiengänge an der Hochschule München bzw. insgesamt auf maximal 12 zulassungsbeschränkte Studiengänge, die über Hochschulstart koordiniert werden. Weitere Informationen hierzu gibt es hier
Bei einer Bewerbung auf Masterstudiengänge gibt es eine Begrenzung auf maximal 5 Studiengänge an der Hochschule München.
Die für den jeweiligen Studiengang erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem Upload-Bereich des Bewerbungsportals. Durch ein Mouseover über das „?“ beim jeweiligen Uploadslot im Bewerbungsportal erhalten Sie weitere Informationen zu den einzelnen Dokumenten.
Es wird ein lückenloser Lebenslauf bis zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigt. Eine Vorlage für den Lebenslauf finden Sie auf unseren Bewerbungswebseiten (Bachelorstudiengänge , Masterstudiengänge ). Die Angabe aller Vorstudienzeiten (falls vorhanden) ist zwingend notwendig, u.a. auch in Bezug auf die spätere Ausstellung von Gesamtstudienzeiten oder Bescheinigungen zur Vorlage bei der Rentenversicherung. Dies gilt auch für Vorstudienzeiten, bei denen Sie zwar immatrikuliert waren, aber an den Vorlesungen oder Prüfungen nicht teilgenommen haben.
Sofern noch für keinen Studiengang eine Bewerbung abgesendet wurde, kann das richtige Dokument im entsprechenden Slot erneut hochgeladen werden. Für den Fall, dass bereits eine Bewerbung für einen Studiengang abgesendet wurde, ist kein selbstständiger erneuter Upload möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Sachgebiet Immatrikulation. E-Mail für Bachelorstudiengänge, E-Mail für Masterstudiengänge.
Ja, die Bewerbung kann trotzdem abgesendet werden. Sie können den Bereich "Dokumente hochladen" im Bewerbungsportal auch nach dem Absenden der Bewerbung weiterbearbeiten und Dokumente bis zur dort angegebenen Frist hochladen. Nach Ablauf der angegebenen Frist können keine Dokumente mehr hochgeladen werden.
Wenn Dokumente auf „in Bearbeitung“ stehen, bedeutet es nicht, dass ein Problem vorliegt, sondern lediglich, dass bis dato das Dokument noch nicht bearbeitet werden konnte. Sollte es ein Problem mit Dokumenten geben, werden diese Dokumente zurückgewiesen. Es wird dann einen Hinweis am zurückgewiesenen Dokument geben, aus welchem Grund es zurückgewiesen wurde. Sie haben dann die Möglichkeit das „Problem“ zu beheben. Bitte beachten Sie insgesamt, dass manche Dokumente (wie z.B. der Ausweis und ggf. weitere) erst zu einem späteren Zeitpunkt beurteilt und bearbeitet werden und daher zunächst im Status -eingegangen/in Bearbeitung- bleiben
Im Bewerbungsportal müssen Sie angeben, welche Ausbildung und wann Sie diese absolviert haben. Ihnen wird dann im Upload-Bereich ein Feld "Berufsausbildung" angezeigt. Bitte laden Sie dort Ihr Abschlusszeugnis (z. B. IHK, HWK) hoch. Die Anrechnung erfolgt dann, sofern die Ausbildung passend für die Bonusvergabe ist, durch die Hochschule. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch hier
Bewerbungen für DOSV-Studiengänge über Hochschulstart (zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge) können während der Bewerbungsphase nur über das Portal von Hochschulstart zurückgezogen werden.
Bewerbungen für zulassungsfreie Studiengänge können Sie zurückziehen, in dem Sie uns eine E-Mail für Bachelorstudiengänge und eine E-Mail für Masterstudiengänge schreiben. Sie können aber auch einfach keine weiteren Schritte tätigen und bei Erhalt eines Zulassungsbescheides diesen ignorieren.
Hochschulstart / Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)
Eine Registrierung bei Hochschulstart (Teilnahme am DoSV) ist nur bei einer Bewerbung auf zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge, d.h. bei Studiengängen die einen NC haben, auf ein erstes Semester notwendig. Die Bewerbung erfolgt nach der Registrierung bei Hochschulstart dann jedoch über unser Bewerbungsportal der Hochschule München und nicht über das Portal von Hochschulstart. Weitere Informationen zum DoSV gibt es hier .
Wenn Sie sich auf einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang bewerben, ist keine Registrierung bei Hochschulstart notwendig.
Die sog. BID und BAN erhalten Sie nach der Registrierung im Portal von Hochschulstart. Bei der Bewerbung im Portal der Hochschule München müssen Sie dann beide Nummer angeben. Informationen über die einzelnen Schritte finden Sie auch z.B. in der „Checkliste zur Bewerbung“ oder im Informationsblatt „Informationen zum DoSV in zulassungsbeschränkten Studiengängen“. Beide Infoblätter finden Sie auf unserer Bewerbungswebseite .
Priorisierung bedeutet, dass Sie im Falle von mehreren Bewerbungen die am DoSV teilnehmen eine Rangliste entsprechend Ihrer Prioritäten vornehmen müssen. Die Priorisierung von Bewerbungen im Rahmen des DoSV ist dabei ausschließlich im Portal von Hochschulstart möglich. Alle weiteren Informationen zum Verfaren finden Sie auf den Webseiten von Hochschulstart.
Vorpraktikum
Eine Übersicht über die Bachelorstudiengänge, die ein Vorpraktikum fordern, finden Sie hier
Für Masterstudiengänge sind keine Vorpraktika notwendig. Bitte beachten Sie aber, dass einige Masterstudiengänge eine einschlägige und qualifizierte Berufstätigkeit voraussetzen. Weitere Informationen zu den einzelnen Voraussetzungen finden Sie auf unserer Masterübersichtsseite.
Alle wichtigen Informationen zur geforderten Länge der einzelnen Vorpraktika finden Sie hier.
Alle wichtigen Informationen zu den geforderten Inhalten der einzelnen Vorpraktika finden Sie hier.
Eine Vorlage finden Sie in unserer Vorpraktikumsliste auf der zweiten Seite.
Bis wann ein Vorpraktikum, sofern es für einen Studiengang notwendig ist, abgeleistet sein muss, können Sie unserer Vorpraktikumsliste entnehmen. Wenn ein Vorpraktikum vor Studienbeginn abzuleisten ist, dann bedeutet dies, dass das Praktikum in der Regel bis spätestens zum letzten Werktag vor Studienbeginn vorliegen muss. Erst wenn die Bescheinigung vorliegt, kann eine endgültige Immatrikulation erfolgen, sofern alle weiteren im Zulassungsbescheid genannten Schritte innerhalb der genannten Frist erledigt worden sind.
Ein Semester umfasst grundsätzlich die gesamte Semesterzeit, d.h. Vorlesungs- und vorlesungsfreie Zeit. Somit kann das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Die jeweiligen Semstertermine finden Sie hier .
Wir können Ihnen eine Anmeldebestätigung schicken, auf der vermerkt ist, dass ein Vorpraktikum vor Studienbeginn zwingend erforderlich ist. Bitte wenden Sie sich dazu via E-Mail an den Immatrikulationsbereich. Zudem finden Sie diese Information in unseremInformationsblatt über das Vorpraktikum und in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges. Bitte legen Sie das Informationsblatt bzw. die Studien- und Prüfungsordnung Ihrem Arbeitgeber vor.
Bewerbende aus dem Ausland
Alle wichtigen Informationen zur Bewerbung, den notwendigen Schritten und Unterlagen finden Sie auf unserer Webseite .
Für die Bewerbung auf einen Bachelorstudiengang müssen Sie Ihr Zeugnis bei Uni-Assist prüfen lassen. Alle weiteren Informationen für die Bewerbung mit ausländischen Bildungsnachweisen gibt es auf unserer Webseite . Die Prüfung von ausländischen Hochschulabschlüssen für eine Masterbewerbung erfolgt grundsätzlich durch die jeweilige Prüfungskommission des Masterstudienganges an der Hochschule München. Für eine Reihe von Studiengängen ist jedoch auch eine Prüfung durch Uni-Assist notwendig. Weitere Informationen finden Sie hier.
An der Hochschule München müssen Studierende aus dem Non-EU Ausland Studiengebühren entrichten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Gebührensatzung der Hochschule München.
Für ein Studium in Deutschland sind alle Studierenden grundsätzlich in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Wenn Sie sich nicht in Deutschland krankenversichern möchten, müssen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dazu wenden Sie sich bitte an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse und lassen sich von der Versicherungspflicht befreien. Die Krankenkasse informiert uns dann über die Befreiung und teilt uns das über das elektronische Meldeverfahren mit. Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht muss auch digital von der Krankenkasse an uns erfolgen.
Sprachkenntnisse
Eine Auflistung der von uns anerkannten Deutschnachweise finden Sie hier . Bitte beachten Sie, dass es bei Masterstudiengängen zu unterschiedlichen Anforderungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse kommen kann. Informieren Sie sich hier ggf. jeweils bei den Studiengangverantwortlichen oder auf unserer Webseite.
Für fremdsprachige Studienangebote sind die erforderlichen Sprachkenntnisse gemäß der in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Niveaustufe nachzuweisen. Ein Informationsblatt über die Sprachanforderungen finden Sie hier.
Sie können den Nachweis bis zur Immatrikulation (d.h. für das Wintersemester bis spätestens Ende September und für das Sommersemester bis spätestens Mitte März) einreichen.
Zeitlicher Ablauf der Bewerbungsbearbeitung
Bei einer Bewerbung auf einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang zum Wintersemester erhalten Sie in der Regel in der zweiten Augustwoche und bei einer Bewerbung auf einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang zum Sommersemester Ende Januar Bescheid. Bei Bewerbungen auf zulassungsfreie Bachelorstudiengänge variiert der jeweilige Bescheid Zeitraum unter anderem je nach Eingangsdatum der Bewerbung.
Bei einer Bewerbung auf einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang zum Wintersemester erhalten Sie in der Regel in der zweiten Augusthälfte und bei einer Bewrebung auf einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang zum Sommersemester Ende Februar Bescheid. Bei Bewerbungen auf zulassungsfreie Masterstudiengänge auf ein Wintersemester in der Regel bis Anfang August und bei einer Bewerbung auf ein Sommersemester bis Mitte Februar Bescheid.
Der Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid wird Ihnen voraussichtlich in der ersten Septemberhälfte bei einer Bewerbung auf das Wintersemester und ab der zweiten Februarhälfte bei einer Bewerbung auf das Sommersemester im Bewerbungsportal bereit gestellt.
Studienplatzannahme und Immatrikulation (Einschreibung)
Nach Ablauf der Koordinierungsphase bei Hochschulstart wird automatisch das höchstpriorisierte Zulassungsangebot in eine Zulassung umgewandelt. Sie können also davor keine Frist verpassen (Ein Zulassungsangebot fällt aber in dem Moment sofort weg, in dem Sie ein Zulassungsangebot für einen anderen, höher priorisierten Studiengang erhalten). Sofern Sie andere Studiengänge höher priorisiert haben, warten Sie bitte unbedingt die Koordinierungsphase ab, da Sie bei Annahme eines Zulassungsangebotes mit allen anderen Bewerbungen aus dem Verfahren ausscheiden. Kontrollieren Sie unbedingt nochmal Ihre Priorisierung im Portal von Hochschulstart. Sobald auf Grund der Priorisierung ein Zulassungsangebot automatisch in eine Zulassung umgewandelt wurde, kann daran im Nachhinein nichts mehr geändert werden. Auch wir als Hochschule haben keinen Einfluss darauf.
Nein, daran lässt sich nichts mehr ändern. Nach dem Erteilen einer Zulassung durch Hochschulstart haben wir keinen Einfluss mehr auf das System und können dort nichts mehr ändern. Eine nachträgliche Bewerbung für Bachelorstudiengänge ist möglich, sofern in dem gewünschten Studiengang noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Oft ist das in zulassungsfreien Studiengängen der Fall. Bitte wenden Sie sich bei einer Bewerbung für das Wintersemester ab Mitte September bzw. bei einer Bewerbung für das Sommersemester ab Anfang März mit einer Anfrage per E-Mail mit Angabe des gewünschten Studienganges an das Sachgebiet Immatrikulation. Ein Losverfahren führt die Hochschule München nicht durch
Nein, daran lässt sich nichts mehr ändern. Nach dem Erteilen einer Zulassung durch Hochschulstart haben wir keinen Einfluss mehr auf das System und können dort nichts mehr ändern. Eine nachträgliche Bewerbung für Bachelorstudiengänge ist möglich, sofern in dem gewünschten Studiengang noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Oft ist das in zulassungsfreien Studiengängen der Fall. Bitte wenden Sie sich bei einer Bewerbung für das Wintersemester ab Mitte September bzw. bei einer Bewerbung für das Sommersemester ab Anfang März mit einer Anfrage per E-Mail mit Angabe des gewünschten Studienganges an das Sachgebiet Immatrikulation. Ein Losverfahren führt die Hochschule München nicht durch
Erst wenn Sie das Foto in Ihrem Bewerbungsportal PRIMUSS unter Bewerbungsfortschritt hochgeladen haben, erscheint der grüne Button, mit dem Sie den Antrag auf Immatrikulation bestätigen. Und erst nach Klicken auf den grünen Button erscheinen die Informationen, wie Sie den Semesterbeitrag bezahlen können. Deswegen ist es wichtig, auch ein Foto hochzuladen, wenn Sie bei uns bereits studieren und den Studiengang wechseln möchten.
Den Antrag auf Immatrikulation müssen Sie durch einen Klick auf den grünen Button in Ihrem Bewerbungsportal PRIMUSS unter Bewerbungsfortschritt bestätigen. Der Button erscheint nach dem Upload eines Passfotos. Bitte beachten Sie hierbei insgesamt die im Zulassungsbescheid genannten Reihenfolge der zu erledigende Schritte.
Bei der Frist für die Annahme des Studienplatzes handelt es sich grundsätzlich um eine Ausschlussfrist. Sofern Sie die im Zulassungsbescheid genannten Schritte nicht fristgerecht erledigt haben, wird die Zulassung unwirksam und Ihr Studienplatz wurde bereits an eine andere Studienbewerberin oder einen anderen Studienbewerber weitervergeben. Eine nachträgliche Annahme des Studienplatzes ist nur möglich, wenn im entsprechenden Studiengang bereits alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen wurden und dann noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Bitte wenden Sie sich an den Bereich Immatrikulation (E-Mail , Tel: 089/1265-5000) um zu klären, ob unter Umständen noch eine nachträgliche Annahme des Studienplatzes bzw. Immatrikulation möglich ist.
Der Antrag auf Immatrikulation wird durch einen Klick auf den grünen Button im Bewerbungsportal gestellt. Die Erklärung zur Immatrikulation dagegen ist die dritte Seite Ihres Zulassungsbescheids. Diese müssen Sie unterschrieben im Bewerbungsportal hochladen.
Die Erklärung zur Immatrikulation ist als Anlage (dritte Seite) Ihrem Zulassungsbescheid beigefügt. Bitte denken Sie daran, dass Sie den Zulassungsbescheid des richtigen Studiengangs verwenden, falls Sie sich für mehrere Studiengänge beworben und mehrere Zulassungen erhalten haben.
Sie müssen im Bewerbungsportal unter Bewerbungsfortschritt ein Foto im Passbildformat hinterlegen.
Bitte achten Sie darauf, dass der Kopf ca. 2/3 des Fotos einnimmt und mittig platziert ist sowie der Hintergrund neutral ist. Sofern Sie ein Bewerbungsfoto verwenden, ist der Ausschnitt ggf. entsprechend nach dem Hochladen anzupassen.
Sie müssen die im Zulassungsbescheid genannten Schritte der Reihenfolge nach erledigen. Das heißt, sobald Sie Schritt 1 (Foto hochladen) erledigt haben, wird Ihnen der Antrag auf Immatrikulation angezeigt (grüner Button). Nachdem Sie diesen bestätigt haben, können Sie den Betrag per ePayment begleichen.
Sofern Sie keine Möglichkeit haben, den Semesterbeitrag per PayPal oder Kreditkarte zu bezahlen, können Sie das Geld überweisen. Bitte melden Sie sich per E-Mail (E-Mail Bachelorstudiengänge , E-Mail Masterstudiengänge ) bei uns, wir teilen Ihnen die Kontodaten mit.
Wenn Sie einen Fehler im Upload gemacht haben und dies nicht mehr selbständig im Bewerbungsportal ändern können, schicken Sie bitte eine E-Mail (E-Mail Bachelorstudiengänge , E-Mail Masterstudiengänge ) mit den korrigierten Angaben.
Um Sie immatrikulieren zu können, erledigen Sie bitte alle im Zulassungsbescheid aufgeführten Schritte in der angegebenen Reihenfolge:
1. Laden Sie ein Bild von sich im Passbildformat hoch
2. Bestätigen Sie fristgerecht den Antrag auf Immatrikulation, wenn Sie sich verbindlich für den Studiengang immatrikulieren möchten
3. Begleichen Sie den Semesterbeitrag anhand des ePayment-Verfahrens
4. Laden Sie alle erforderlichen Dokumente fristgerecht hoch, insbesondere die Erklärung zur Immatrikulation (dritte Seite des Zulassungsbescheids)
5. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und beantragen Sie die digitale Meldung Ihres Krankenkassenstatus
Sollten alle Schritte tatsächlich erledigt und überall ein Häkchen zu sehen sein, dann haben Sie bitte noch etwas Geduld. Die Einschreibungen werden von uns der Reihe nach durchgeführt. Sobald wir Sie immatrikuliert haben, sehen Sie auch das Häkchen bei Immatrikulation. Zudem erhalten Sie eine E-Mail von uns. Kontrollieren Sie bitte auch unbedingt regelmäßig Ihren Bewerbungsfortschritt und informieren sich über den aktuellen Stand Ihrer Immatrikulation.
Sofern nur noch die digitale Meldung der Krankenkasse fehlt und alle anderen Schritte vom Bescheid erledigt sind, müssen Sie sich keine Sorgen bzgl. der Frist machen. In diesem Fall können wir Sie auch nach der Frist und nach Eingang der Krankenkassenmeldung noch immatrikulieren.
Sie müssen den Studienplatz bei zulassungsfreien Bachelorstudiengängen in diesem Fall zunächst nicht annehmen bzw. bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen über Hochschulstart eine Rückstellung beantragen. Bitte speichern Sie sich aber unbedingt Ihren Zulassungs- bzw. Rückstellungsbescheid (bei DoSV-Studiengängen) ab. Bewerben Sie sich bei einem Verbundstudium im Jahr darauf bitte form- und fristgerecht erneut. Bei der Ableistung eines Dienstes kann eine Bewerbung ggf. auch schon ein Semester später erfolgen, je nachdem, wie lange Ihr Dienst dauert. Zur erneuten Bewerbung geben Sie beim Ausfüllen der Online-Bewerbung an, dass Sie bereits einen Studienplatz bzw. eine Zulassung in diesem Studiengang erhalten haben und laden den Zulassungsbescheid bzw. den Rückstellungsbescheid vom Vorjahr als Nachweis der Vorwegzulassung hoch. Sie erhalten Ihren Studienplatz dann sicher wieder. Hierbei handelt es sich um die sog. Vorwegzulassung.
Bei zulassungsbeschränkten (DOSV-)Studiengängen können Sie entweder die Rückstellung bei Hochschulstart beantragen oder alternativ einfach den Zulassungsbescheid aufbewahren/abspeichern und diesen dann als Rückstellungsbescheid im nächsten Jahr verwenden. Bei zulassungsfreien Studiengängen speichern Sie sich Ihren Zulassungsbescheid ab und nehmen diesen im nächsten Jahr als Nachweis für die Vorwegzulassung.
Wir können Ihnen den Bescheid per E-Mail schicken. Dazu benötigen wir eine E-Mail mit Ihren persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum) und Angaben zum Studiengang und das Semester, für das Sie sich beworben haben.
Wenn Sie ein Studium doch nicht antreten möchten, dann melden Sie sich bitte in unserem Immatrikulationsbereich (E-Mail Bachelor-Studiengänge , E-Mail Master-Studiengäng e). Eine Rücknahme der Immatrikulation kann bis vier Wochen nach Semesterbeginn erfolgen.
Krankenversicherung
Nein, der Status wird nicht automatisch gemeldet. Sie müssen Ihrer Versicherung aktiv mitteilen, dass Sie an der Hochschule München studieren werden und die Krankenversicherung uns Ihren Versicherungsstatus melden soll. Auch wenn Sie privat versichert sind, muss uns Ihr Status (in dem Fall Ihre „Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht“) von einer gesetzlichen Krankenkasse gemeldet werden. Bitte informieren Sie sich über unser Merkblatt zur Krankenversicherung.
Die Meldung Ihres Krankenkassen-Status muss elektronisch von einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse an uns übermittelt werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse, um die Meldung zu beantragen. Die anzugebende Absendernummer finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid. Sollten Sie privat versichert sein, müssen Sie die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen (siehe Punkt „ich bin privat versichert“).
Die Absendernummer der Hochschule für die Meldung an die Krankenversicherung finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.
Es ist kein Problem, wenn die Meldung der Krankenversicherung (bzw. die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht) einige Tage später bei uns eingeht, als die Frist auf Ihrem Zulassungsbescheid vorgibt. Wir können Sie nur nicht immatrikulieren, solange uns die Meldung nicht vorliegt. Wenn die Meldung bei uns eingegangen ist, sehen Sie dies in Ihrem Bewerbungsfortschritt. Es ist jedoch wichtig, dass Sie alle anderen Schritte, die im Zulassungsbescheid genannt sind, fristgerecht erledigen.
Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse noch einmal und geben Sie unsere Betriebsnummer und Absendernummer an (2. Seite des Zulassungsbescheides) und "Lothstraße 34", da sonst die Meldung ggf. an eine falsche Hochschule geschickt wird. Wenn Sie den Studiengang gewechselt haben, müssen Sie dies ebenfalls angeben, da die Krankenkasse sonst keine neue Meldung ausstellt.
Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie sich eine „Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht“ ausstellen lassen. Wenn Sie schon einmal gesetzlich versichert waren, müssen Sie dies bei dieser Krankenkasse, bei der Sie schon einmal gesetzlich versichert waren, beantragen. Wenn Sie noch nie gesetzlich versichert waren, geht es bei jeder gesetzlichen Krankenkasse. Die Meldung der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht muss digital von der Krankenkasse an uns erfolgen.
Für ein Studium in Deutschland sind alle Studierenden grundsätzlich in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Wenn Sie sich nicht in Deutschland krankenversichern möchten, müssen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dazu wenden Sie sich bitte an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse und lassen sich von der Versicherungspflicht befreien. Die Krankenkasse informiert uns dann über die Befreiung und teilt uns das über das elektronische Meldeverfahren mit. Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht muss auch digital von der Krankenkasse an uns erfolgen.
Bitte beantragen Sie die Meldung bei der Krankenkasse, bei der Sie zum 1. Semestertag versichert sind (15.03. bzw. 01.10.). Wechseln Sie anschließend die Krankenkasse, beantragen Sie bitte bei der neuen Krankenkasse ebenfalls die Meldung Ihres Versicherungsstatus an die HM.
Auch wenn Sie über 30 Jahre alt sind, brauchen Sie eine Krankenversicherungsmeldung oder eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, da wir Sie sonst nicht immatrikulieren können.
Nach der Einschreibung
Alle wichtigen Informationen zum zentralen Account finden Sie hier .
Ihr Benutzername wurde Ihnen einmalig bei der Freischaltung Ihres Hochschulaccounts angezeigt. Wenn Sie diesen nicht mehr wissen, dann wenden Sie sich an die Zentrale IT .
Sobald Sie Ihren Hochschul-Account aktiviert haben, können Sie am Folgetag die Immatrikulationsbescheinigung selbstständig im Studierendenportal PRIMUSS herunterladen. Sie finden diese in PRIMUSS unter Services > Bescheinigungen.
In sehr dringenden Ausnahmefällen (vornehmlich Fristgeschäfte bei Botschaften oder Auslandsbehörden) kann Ihnen nach erfolgter Einschreibung durch die Immatrikulation eine Immatrikulationsbescheinigung ausgestellt und per Mail zugeschickt werden. Die Kontaktinformationen für die Imatrikulation finden Sie hier .
Der Studierendenausweis wird ab dem Wintersemester 2026/2027 in digitaler Form über die HM-App zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zur Aktivierung des Ausweises finden Sie auf den Seiten der Zentralen IT. (Login nur nach erfolgter Aktivierung des zentralen Hochschulaccounts möglich).
Für Bachelorstudiengänge wird die Studiengruppe für Erstsemesterstudierende bei der Immatrikulation automatisch vom System vergeben. Sie finden Ihre Studiengruppe dann im Bewerbungsfortschritt. Für den Fall, dass keine Studiengruppe vermerkt ist, wird diese entweder direkt über die Fakultät vergeben (z.B. via Moodle) oder es gibt in Ihrem Studiengang keine Studiengruppe. Bei Masterstudiengängen finden Sie, sofern es Studiengruppen gibt, diese auf Ihrem Zulassungsbescheid.
Ein Wechsel der Studiengruppe ist abhängig des Studienganges und des Grundes für einen Wechsel ggf. möglich. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail unter Angabe des Studienganges und der gewünschten Studiengruppe. Wir werden dann prüfen, ob ein Wechsel möglich ist.
Informationen zur Multi-Faktor-Authentifizierung und Hilfemöglichkeiten bei Problemen finden Sie hier .
Alle wichtigen Informationen zum Hochschulmailaccount finden Sie hier .
Hilfe erhalten Sie über den Helpdesk
Die Anmeldung kann mit dem normalen HM-Account erfolgen. Weitere Informationen hierzu gibt es hier.
Bitte wenden Sie sich hierzu an das jeweilige Sekretariat Ihrer Fakultät. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Fakultätswebseite. Eine Übersicht aller Fakultäten finden Sie hier .