1. Studienplatzzusage - nur Bachelorstudiengänge
Ich möchte den Studienplatz annehmen, was ist zu tun?
Beachten Sie bitte folgende Schritte dazu:
(Die Schritte sind im Zulassungsbescheid auch noch einmal genauer mit Fristangaben erläutert. Zudem finden Sie am Ende der Seite Erklärvideos zu der Thematik.)
1. Schritt – Foto hochladen
Laden Sie bitte in Ihrem Bewerbungsportal unter Bewerbungsfortschritt ein Foto in Passbildformat hoch. Dieses benötigen wir später für Ihren Studierendenausweis.
2. Schritt – Antrag auf Immatrikulation
Bestätigen Sie bitte fristgerecht, innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist, in Ihrem Bewerbungsportal im Bewerbungsfortschritt den Antrag auf Immatrikulation (durch Klick auf den grünen Button) wenn Sie sich verbindlich immatrikulieren möchten.
3. Schritt – Grundbeitrag Studierendenwerk
Alle Studierenden müssen den Grundbeitrag für das Studierendenwerk entrichten. Dies gilt auch für beurlaubte Studierende und Studierende im Praxis- und Auslandssemester. Des Weiteren sind berufsbegleitende Studiengänge gebührenpflichtig. Hierzu erhalten Sie ggf. mit Ihrem Zulassungsbescheid eine Zahlungsaufforderung.
Beiträge | Betrag |
---|---|
Grundbeitrag Studentenwerk | 75,00 Euro |
Solidarbeitrag Semesterticket | 72,00 Euro |
Gesamtbetrag | 147,00 Euro |
Wie kann ich den Gesamtbeitrag bezahlen?
Die Bezahlung wird über PRIMUSS Online Services und dem ePayServiceBayern des Landesamt für Finanzen (LfF) abgewickelt.
Sie können via Kreditkarte (Mastercard, VISA) sowie PayPal bezahlen.
Sollten Ihnen diese Optionen nicht ausreichen und benötigen Sie die Bankverbindung für eine Überweisung, wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice.
4. Schritt – Unterlagen
Für die endgültige Immatrikulation müssen Sie die unterschriebene „Erklärung zur Immatrikulation“ (Seite 3 des Zulassungsbescheides) und die fehlenden Dokumente hochladen.
Außerdem müssen Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse verständigen und dort einen Nachweis über Ihren Versicherungsstatus anfordern, den die Krankenkasse dann digital an die Hochschule München meldet.
Privat Krankenversicherte müssen sich durch eine gesetzliche Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Wie geht es nach Schritt 4 weiter?
Das Sachgebiet Immatrikulation überprüft die fristgerechte Abwicklung der Schritte 1–4.
Was passiert, wenn ich die Frist nicht beachte?
Sollten Sie den Antrag auf Immatrikulation nicht bis zum im Zulassungsbescheid genannten Termin bestätigen oder die einzelnen Schritte nicht fristgerecht durchführen, wird die Zulassung unwirksam und der Studienplatz wird anderweitig vergeben.