Deutschlandstipendium – Informationen für Stipendiatinnen und Stipendiaten

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Deutschlandstipendium / © J. Bergmeister

FAQ – Antworten für Stipendiatinnen und Stipendiaten

Richtlinie

Mitwirkungspflichten

persönliche Daten

BAföG

Bewilligungs- und Förderzeitraum

  • Der Förderzeitraum beschreibt den längst möglichen Zeitraum, in dem Sie durch das Deutschlandstipendium gefördert werden könnten. Dieser orientiert sich an der Regelstudienzeit Ihres Studiengangs.
  • Der Bewilligungszeitraum hingegen beschreibt den Zeitraum, für den Ihr Stipendium tatsächlich bewilligt wurde. Beachten Sie, dass dieser Zeitraum vom maximalen Förderzeitraum abweichen kann.
    Weiterführende Informationen sind hier in den FAQs zum Thema "Fortgewährungsantrag" zu finden.

Ende der Förderung

  • die Förderhöchstdauer (= Ende der Regelstudienzeit) erreicht haben,
  • exmatrikuliert wurden,
  • die letzte Prüfungsleistung erbracht haben,
  • das Studium abgebrochen haben oder
  • die Fachrichtung gewechselt haben.

Fortgewährungsantrag

  • Bei der Antragstellung auf Fortgewährung handelt es sich nicht um den regulären Bewerbungsprozess im Rahmen einer Erstbewerbung.
    Es ist ein gesondertes Verfahren zu anderen Fristen.
  • Stellen Sie den Antrag nur, wenn Sie eine Fortgewährung des Stipendiums beantragen möchten.
    Es ist kein Abschlussbericht zur regulären Beendigung Ihres Studiums bzw. Stipendiums notwendig.
  • Beachten Sie die Regelung zur Antragstellung im Rahmen von Härtefällen gemäß untenstehender Informationen.
  • Beachten Sie die Regelung bei einem folgenden Masterstudium.

  • vom 15. Februar bis zum 01. März eines Jahres für das Sommersemester
  • vom 01. August bis zum 15. August eines Jahres für das Wintersemester

  • ein Semesterbericht (1 DIN A4 Seite) über das Studienjahr, für welches das Stipendium bewilligt wurde. Der Kurzbericht soll Auskunft über den Studienfortschritt und ggf. Gründe für Studienverzögerungen geben. Weiterhin können dabei auch persönliche und familiäre Umstände einbezogen werden, so diese das Studium beeinflussen. Ergänzt werden soll der Bericht durch eine Erwähnung der Veranstaltungen oder Bildungsmöglichkeiten, die Sie durch die Förderung durch das Deutschlandstipendium besuchen konnten (Veranstaltungen des Rahmenprogramms und / oder ggf. bei Fördernden)

  • eine zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

  • Beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Weiterförderung durch das Deutschlandstipendium besteht.
  • Ob das Stipendium verlängert wird, ist abhängig vom Leistungsstand des / der Stipendiat:in und der Verfügbarkeit privater Fördermittel im folgenden Jahr.

Weiterförderung Master

Urlaubssemester

  • Während einer Beurlaubung vom Studium im Zeitraum der Förderung etwa aus persönlichen oder familiären Gründen, z. B. bei Krankheit, Schwangerschaft oder Kindererziehung oder zur Pflege eines nahen Angehörigen, wird das Stipendium nicht fortgezahlt.
    Mit Fortsetzung des Studiums verlängern sich Bewilligungs- und Förderzeitraum jedoch um die Dauer der Beurlaubung.
  • Sofern eine Beurlaubung wegen eines studienbezogenen Auslandssemesters oder aufgrund eines Pflichtpraktikums erfolgt, wird das Stipendium gem. § 6 Absatz 4 StipG auch während der Beurlaubung fortgezahlt (siehe FAQ-Thema "Auslandssemester").
    Eine Verlängerung des Förderzeitraums ergibt sich in diesem Falle nicht.
  • Lässt sich der / die Geförderte für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weitergezahlt.
    Mit Fortsetzung des Studiums verlängern sich Bewilligungs- und Förderzeitraum jedoch um die Dauer der Beurlaubung.

Auslandssemester

paralelle Förderung

Sozialleistungen, Steuern, Versicherung

Verzicht

Veranstaltungen

Ihr Rahmenprogramm

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Bausteine des Rahmenprogramms

Weiterführende Links


Wichtige Dokumente

Informationen – wie z. B. zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen – sowie wichtige Vorlagen und Dokumente zum Download

Vorlagen & Dokumente

Informationen des Bundesministeriums zum Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium ist ein nationales Stipendienprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Informationen des Bundesministeriums
Quelle: BMBF

"Stimmen zum Deutschlandstipendium"

Die Deutschlandstipendiat:innen der HM im Portrait

Interviews mit unseren Deutschlandstipendiat:innen
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Jedes Deutschlandstipendium wird von Fördernden co-finanziert: 150 € vom Bund + 150 € von Fördernden = 300 € pro Monat

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