Deutschlandstipendium – Informationen für Stipendiatinnen und Stipendiaten
Wir begrüßen Sie als Deutschlandstipendiat und Deutschlandstipendiatin und gratulieren Ihnen herzlich zur Förderung im Rahmen dieses Leistungsstipendiums!
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Details zu Ihrer Förderung sowie Informationen zum Rahmenprogramm
Ihre Förderung
Antragstellung um Fortgewährung von Stipendien
Stipendiatinnen und Stipendiaten, die ihr Studium nicht abschließen bzw. nicht das Ende ihrer Regelstudienzeit (= Förderhöchstdauer) erreichen, haben die Möglichkeit, vor Ablauf des festgelegten Bewilligungszeitraums ihrer Stipendien (s. Förderbescheid) einen sog. Fortgewährungsantrag der Förderung zu stellen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal des Deutschlandstipendiums und zu festgelegten Fristen. Weitere Informationen dazu sind in der Richtlinie der HM zur Vergabe der Deutschlandstipendien sowie in den FAQ zu finden.
FAQ – Antworten für Stipendiatinnen und Stipendiaten
Richtlinie
Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogrammgesetz (StipG) vom 21. Juli 2010 erließ die HM die für Sie geltende Richtlinie.
Diese bestimmt nicht nur den Zweck des Stipendiums oder die Bewerbungskriterien, sondern reguliert auch die Rechte und Pflichten für Sie als Stipendiat:in.
Die Richtlinie stellt eine wichtige Informationsquelle hinsichtlich Ihres Stipendiums dar. Machen Sie sich daher bereits zu Beginn Ihrer Förderung damit vertraut.
Mitwirkungspflichten
Ihre Mitwirkungspflichten werden in der Richtlinie unter § 11 beschrieben.
Es handelt sich hierbei um Ihre Pflicht, uns relevante Informationen und / oder Nachweise zu den jeweils geltenden Fristen zur Verfügung zu stellen. Die Verletzung Ihrer Mitwirkungspflicht kann zum Ende Ihrer Förderung führen
persönliche Daten
Damit Sie Ihre Förderung sowie wichtige Informationen stets rechtzeitig von uns erhalten, ist es wichtig, dass Sie uns bezüglich Ihrer persönlichen Daten (z. B. Anschrift, E-Mail, Bankdaten, Prüfungsleistungen, Beurlaubungen, Bezug von Leistungen nach BAföG etc.) auf dem Laufenden halten.
Bitte informieren Sie uns über alle Änderungen in diesen Bereichen unverzüglich per E-Mail an deutschlandstipendium@hm.edu.
BAföG
Ja, das Deutschlandstipendium ist als Ergänzung zu den Leistungen nach dem BAföG anzusehen. Studierende können beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig in Anspruch nehmen.
Jedoch müssen Sie den Erhalt des Deutschlandstipendiums selbstständig Ihrem Amt für Ausbildungsförderung melden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des BMBF zum Deutschlandstipendium.
Bewilligungs- und Förderzeitraum
Der Förderzeitraum des Stipendiums unterscheidet sich vom Bewilligungszeitraum. Angaben zu den einzelnen Zeiträumen finden Sie in Ihrem schriftlichen Förderbescheid, welchen Sie zu Förderbeginn von der HM erhalten haben.
- Der Förderzeitraum beschreibt den längst möglichen Zeitraum, in dem Sie durch das Deutschlandstipendium gefördert werden könnten. Dieser orientiert sich an der Regelstudienzeit Ihres Studiengangs.
- Der Bewilligungszeitraum hingegen beschreibt den Zeitraum, für den Ihr Stipendium tatsächlich bewilligt wurde. Beachten Sie, dass dieser Zeitraum vom maximalen Förderzeitraum abweichen kann.
Weiterführende Informationen sind hier in den FAQs zum Thema "Fortgewährungsantrag" zu finden.
Ende der Förderung
Die Förderung durch das Deutschlandstipendium endet in der Regel, wenn Sie
- die Förderhöchstdauer (= Ende der Regelstudienzeit) erreicht haben,
- exmatrikuliert wurden,
- die letzte Prüfungsleistung erbracht haben,
- das Studium abgebrochen haben oder
- die Fachrichtung gewechselt haben.
Informieren Sie uns im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht unverzüglich, sollte eine der genannten Gegebenheiten eintreten.
Fortgewährungsantrag
Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums (vgl. Förderbescheid) kann, insofern die Förderhöchstdauer (= Regelstudienzeit) noch nicht erreicht ist, ein schriftlicher Antrag auf Fortgewährung des Stipendiums gestellt werden.
Hinweise vorab:
- Bei der Antragstellung auf Fortgewährung handelt es sich nicht um den regulären Bewerbungsprozess im Rahmen einer Erstbewerbung.
Es ist ein gesondertes Verfahren zu anderen Fristen. - Stellen Sie den Antrag nur, wenn Sie eine Fortgewährung des Stipendiums beantragen möchten.
Es ist kein Abschlussbericht zur regulären Beendigung Ihres Studiums bzw. Stipendiums notwendig. - Beachten Sie die Regelung zur Antragstellung im Rahmen von Härtefällen gemäß untenstehender Informationen.
- Beachten Sie die Regelung bei einem folgenden Masterstudium.
Achtung: Ausschlussfrist!
Ein Antrag auf Fortgewährung des Stipendiums innerhalb des maximalen Förderzeitraums muss in festgesetzten Fristen erfolgen.
Die nötigen Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
- vom 15. Februar bis zum 01. März eines Jahres für das Sommersemester
- vom 01. August bis zum 15. August eines Jahres für das Wintersemester
Einzureichen sind folgende Dokumente, ausschließlich im PDF-Format:
- ein Semesterbericht (1 DIN A4 Seite) über das Studienjahr, für welches das Stipendium bewilligt wurde. Der Kurzbericht soll Auskunft über den Studienfortschritt und ggf. Gründe für Studienverzögerungen geben. Weiterhin können dabei auch persönliche und familiäre Umstände einbezogen werden, so diese das Studium beeinflussen. Ergänzt werden soll der Bericht durch eine Erwähnung der Veranstaltungen oder Bildungsmöglichkeiten, die Sie durch die Förderung durch das Deutschlandstipendium besuchen konnten (Veranstaltungen des Rahmenprogramms und / oder ggf. bei Fördernden)
- eine zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Die Antragstellung auf Fortgewährung erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular. Im Rahmen dessen sind die Login Daten der Erstbewerbung bzw. die der letztmaligen Antragstellung um Fortgewährung zu verwenden. Der Link zum Formular wird jeweils zu den oben genannten Fristen bekannt gegeben.
Anträge zur Verlängerung der Förderhöchstdauer aus schwerwiegenden Gründen (Härtefälle) gemäß § 8, Absatz 1 der Richtlinie müssen mit einer entsprechenden Überschrift im Dokument als solche kenntlich gemacht werden.
- Beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Weiterförderung durch das Deutschlandstipendium besteht.
- Ob das Stipendium verlängert wird, ist abhängig vom Leistungsstand des / der Stipendiat:in und der Verfügbarkeit privater Fördermittel im folgenden Jahr.
Alle relevanten Informationen zur Antragstellung um Fortgewährung sind ebenfalls in der Richtlinie vermerkt
Bescheinigung(en) über die im Rahmen des Studiums erbrachten Studienleistungen müssen vorerst nicht mehr eingereicht werden. Diese Informationen werden nach Notenbekanntgabe eigenständig von Seiten der HM ermittelt.
Weiterförderung Master
Nein, denn das Stipendium endet grundsätzlich mit einem erfolgreichen Studienabschluss.
Eine "Mitnahme" des Stipendiums von einem Bachelorstudium in ein folgendes Masterstudium ist nicht möglich, selbst dann nicht, wenn das Masterstudium unmittelbar im Anschluss an den Bachelor an der HM aufgenommen wird.
Für eine Förderung in einem folgenden Masterstudium müssen Sie sich zur nächstmöglichen Bewerbungszeit erneut frist- und formgerecht um das Deutschlandstipendium bewerben (= Erstbewerbung!) und nehmen regulär am allgemeinen Auswahlverfahren erneut Teil.
Alle zu diesem Bewerbungszeitpunkt gültigen Bewerbungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein.
Ein Antrag auf Fortgewährung (vgl. obenstehendes FAQ-Thema) ist in diesem Fall nicht möglich.
Urlaubssemester
Es ist nach dem Grund für eine Beurlaubung zu unterscheiden:
- Während einer Beurlaubung vom Studium im Zeitraum der Förderung etwa aus persönlichen oder familiären Gründen, z. B. bei Krankheit, Schwangerschaft oder Kindererziehung oder zur Pflege eines nahen Angehörigen, wird das Stipendium nicht fortgezahlt.
Mit Fortsetzung des Studiums verlängern sich Bewilligungs- und Förderzeitraum jedoch um die Dauer der Beurlaubung. - Sofern eine Beurlaubung wegen eines studienbezogenen Auslandssemesters oder aufgrund eines Pflichtpraktikums erfolgt, wird das Stipendium gem. § 6 Absatz 4 StipG auch während der Beurlaubung fortgezahlt (siehe FAQ-Thema "Auslandssemester").
Eine Verlängerung des Förderzeitraums ergibt sich in diesem Falle nicht. - Lässt sich der / die Geförderte für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weitergezahlt.
Mit Fortsetzung des Studiums verlängern sich Bewilligungs- und Förderzeitraum jedoch um die Dauer der Beurlaubung.
Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht müssen Sie uns über den Zeitpunkt und die Dauer einer Beurlaubung rechtzeitig per E-Mail informieren.
Auslandssemester
Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Vorausgesetzt, man geht während der Dauer der Förderung ins Ausland.
Der Auslandsaufenthalt steht jedoch einer Auszahlung des Stipendiums nur dann nicht entgegen, wenn dieser in das Studium integriert bzw. in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen ist (= Pflichtpraktikum oder Studiensemester im Ausland).
Wichtig:
Sofern eine Beurlaubung wegen eines studienbezogenen Auslandssemesters oder für ein Pflichtpraktikum erfolgt, wird das Stipendium zwar fortgezahlt, eine Verlängerung des Förderzeitraums ergibt sich in diesem Falle jedoch nicht.
Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht müssen Sie uns über den Zeitpunkt und die Dauer eines Auslandsaufenthalts und / oder einer Beurlaubung unverzüglich per E-Mail informieren.
paralelle Förderung
Grundsätzlich gilt:
Wer bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält (z. B. durch ein Begabtenförderwerk), die monatlich im Durchschnitt 30 Euro oder mehr beträgt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen bzw. muss sich für eine der Förderungen entscheiden.
Sollte dieser Fall eintreten und Sie sich (zeitweilig) gegen eine Förderung durch das Deutschlandstipendium entscheiden (= Rücktritt vom Stipendium), sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich zu melden.
Eine Übersicht über erlaubte und ausgeschlossene Doppelförderungen zum Deutschlandstipendium finden Sie auf der Webseite des BMBF zum Deutschlandstipendium.
Sollte das entsprechende Förderprogramm nicht in der Auflistung enthalten sein, wenden Sie sich bitte an die HM.
Sozialleistungen, Steuern, Versicherung
Wie Ihr Deutschlandstipendium sich auf Sozialleistungen und / oder Unterhaltszahlungen auswirkt oder was es bezüglich Steuern und Versicherungen zu beachten gilt, erfahren Sie auf der Webseite des BMBF zum Deutschlandstipendium.
Verzicht
Ja, beispielsweise während einer anderen Förderung, die nicht gleichzeitig mit dem Deutschlandstipendium bezogen werden kann (vgl. FAQ-Thema "parallele Förderung").
Der Bewilligungszeitraum für das Deutschlandstipendium verlängert sich durch einen solchen vorübergehenden Rücktritt vom Stipendium nicht.
Klären Sie diesen Sachverhalt ggf. frühzeitig mit der HM ab.
Veranstaltungen
Im Laufe Ihrer Förderung durch das Deutschlandstipendium werden Sie über verschiedene Veranstaltungen im Rahmen des Stipendiums informiert. Zwar ist eine Teilnahme am Rahmenprogramm nicht verpflichtend, doch wird diese von Seiten der Hochschule dringend empfohlen!
Denn das Deutschlandstipendium lebt vom Austausch zwischen Fördernden und Stipendiat:innen. Sie sollten daher an Veranstaltungen des Rahmenprogramms teilnehmen und dem ideellen Förderangebot offen gegenüberstehen. Sehen Sie dieses als Chance, Ihr persönliches Netzwerk auszubauen. So haben Sie die einmalige Gelegenheit, sich in bestimmten Themenbereichen zu bilden, Ihre Fördernden und Ihre Ansprechpersonen an der Hochschule persönlich kennenzulernen, sich mit anderen Geförderten und mit interessanten Persönlichkeiten zu vernetzen.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der dieser Seite unter "Ihr Rahmenprogramm" .
Ihr Rahmenprogramm
Attraktives Rahmenprogramm für HM-Deutschlandstipendiat:innen
Neben der finanziellen Förderung bietet die HM Ihnen ein attraktives Rahmenprogramm: Ein gewinnbringendes Netzwerk – sowohl zwischen den Stipendiat:innen als auch durch den Kontakt zu den Fördernden – sowie die persönliche Qualifizierung vor allem hinsichtlich Berufseinstieg und Karriere stehen dabei im Fokus.
Das Rahmenprogramm setzt sich aus fünf Bausteinen zusammen, aus denen abwechselnd etwa zwei Veranstaltungen pro Semester angeboten werden.
Mitgestaltung
Die HM gehört zu den wenigen Hochschulen, die ihren DeutschlandstipendiatInnen ein exklusives Rahmenprogramm bietet. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen ein attraktives Programm gestalten. Daher freuen wir uns über Ihr persönliches Feedback sowie Ihre individuellen Anregungen – falls Sie z. B. Inhalte vermissen.
Das Rahmenprogramm lebt dank Ihrer Beteiligung.
Anmeldung und Organisation
Da die Anzahl der Teilnehmenden für die meisten Veranstaltungen begrenzt ist, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Sie werden daher rechtzeitig und detailliert bzgl. der Programmpunkte informiert. Sie erhalten einen Link zu einem Online-Formular, über das wir nach dem Prinzip first come, first served Ihre Anmeldung entgegennehmen.
Bausteine des Rahmenprogramms
Profitieren Sie auch über Ihr Stipendium hinaus von dem starken Netzwerk, das Sie sich durch die Kontakte zu den anderen Geförderten sowie den Förderpartnern aufbauen. Exklusive Networking Events bieten Ihnen dafür denidealen Rahmen.
Die HM zeichnet sich als Hochschule für angewandte Wissenschaften durch viele interessante Labore und überfachliche Projekte aus. Erfahren Sie von spannenden Persönlichkeiten aus erster Hand, welche Projektideen und Forschungsziele sie verfolgen.
Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, von der individuellen Expertise der Förderpartner aus dem Deutschlandstipendium zu profitieren. Und das während spannender Exkursionen zu Unternehmen je im Kontext ausgewählter und aktueller Themenfelder.
In exklusiven Seminaren, Workshops und Trainings haben Sie die Gelegenheit, sich über Ihr Studium hinaus interdisziplinär weiterzubilden. Der Fokus liegt dabei auf Qualifizierungsmaßnahmen rund um das Thema Berufseinstieg und Karriere.
Durch dieses interdisziplinäre Format erhalten Sie Einblick in andere Fachbereiche der HM: Frei nach dem Motto des Deutschlandstipendiums „Ein Stipendium. Viele Gesichter“ lernen Sie andere Studienrichtungen kennen oder stellen Ihren Studiengang selbst vor.
Kontakt
Bewerbung &
Geförderte
Florian Mackenberg
T +49 89 1265-1838
Eva-Maria Dierl
T +49 89 1265-1409
Fördernde &
Rahmenprogramm
Franziska Hiemer
T +49 89 1265-1935
Bundesministerium
Fördernde
Wir danken unseren zahlreichen Fördernden, die mit ihrem Engagement das Deutschlandstipendium möglich machen.