Vorlagen & Dokumente
Hier finden Sie Informationen – wie z. B. zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen – sowie wichtige Vorlagen und Dokumente zum Download
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E-Mail an das Team Deutschlandstipendium
FAQ – Antworten für Bewerberinnen und Bewerber
Grundidee
Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 Studierende sowie Studienanfänger/-innen, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Die Stipendien werden dabei zu gleichen Teilen vom Bund und von privaten Fördernden finanziert. Darunter sind Unternehmen, Vereine und Privatpersonen.
Bei der Umsetzung und Ausgestaltung des Stipendienprogramms spielen die teilnehmenden Hochschulen eine zentrale Rolle. Mit finanzieller Unterstützung durch den Bund spricht die HM potenzielle Geldgebende an, wählt ihre geförderten Studierenden aus und organisiert die Förderung.
Neben der finanziellen Förderung können Geförderte des Deutschlandstipendiums an der HM auch von vielfältigen Kontakten und einem Rahmenprogramm profitieren und so Teil eines wachsenden Netzwerks werden.
Weitere Informationen zur Funktionsweise des Stipendiums sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu finden
Zielgruppe
- Leistungsstarke und engagierte Bachelor- oder Masterstudierende der HM sowie
- Studienplatzbewerbende aller Fakultäten und Bachelor- und Masterstudiengänge,
- die noch min. zwei Semester innerhalb der Regelstudienzeit ab Förderbeginn zum Wintersemester zu studieren haben.
Auch ausländische Vollzeitstudierende sowie Studierende in berufsbegleitenden oder kooperativen Studiengängen können sich bewerben. Förderfähig sind neben Studierenden in einem Erststudium grundsätzlich auch Studierende im Zweitstudium oder in Masterstudiengängen, jeweils in Voll- oder Teilzeit.
Grundsätzlich sind alle Bachelor- und Masterstudiengänge der HM förderfähig. Auch Studierende und Studienplatzbewerbende jener Studiengänge, die nicht explizit in der jeweils aktuellen Ausschreibung genannt werden, können sich um das Deutschlandstipendium bewerben.
Bewerbung
Eine Bewerbung ist jeweils im Sommersemester (meist im April/ Mai) für eine Förderung ab dem darauffolgenden Wintersemester möglich.
Die Bewerbung erfolgt online durch das Ausfüllen und Abschicken eines Onlineformulars mit Dateianhängen.
Der Link zum Onlinebewerbungstool wird zum Bewerbungsstart auf der Webseite www.hm.edu/deutschlandstipendium kommuniziert.
ACHTUNG:
Unvollständige oder nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen werden nicht zum Verfahren zugelassen!
Auswahlkriterien
Bewerbende müssen über
- überdurchschnittliche Studien- bzw. Schulleistungen verfügen und sich zusätzlich
- durch gesellschaftliches Engagement oder themenspezifische Aktivitäten an oder außerhalb der Hochschule auszeichnen,
- ggf. fließen zudem soziale und familiäre Aspekte in die Auswahlentscheidung ein.
Werfen Sie einen Blick auf die Seite "Vorlagen & Dokumente" .
Leistungskriterium
Studien- bzw. Schulleistungen sind ein wichtiger Anhaltspunkt für die Beurteilung von Leistungsfähigkeit und Talent der Bewerbenden. Man muss jedoch keine bestimmte Mindestnote vorweisen können, um sich zu bewerben. Letztlich zählt das Gesamtbild aus Leistung, Werdegang, sozialem Engagement und persönlichen Umständen.
Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren soll die gesamte Persönlichkeit der Bewerbenden berücksichtigen. Wer sich bewirbt, muss sich am Leistungsstand und Profil der anderen Bewerbenden messen lassen. Die Maßstäbe sind daher, je nach Zusammensetzung des Bewerberkreises und in Abhängigkeit des jeweiligen Förderjahres, unterschiedlich hoch.
Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen müssen in digitaler Form eingereicht, d. h. im Zuge der Onlinebewerbung als PDF-Dateien angefügt werden:
- Ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsvereinbarung (diese ist während der Bewerbungszeit im Onlinebewerbungstool zu finden)
- Motivationsschreiben (1 bis max. 1,5 DIN A4 Seiten)
- Tabellarischer Lebenslauf
- aktueller Nachweis über gesellschaftliches Engagement und / oder zu Engagement im Bereich der Profilmerkmale der HM (jeweils nicht älter als zwei Jahre, Ausnahmen werden im Bewerbungstool benannt)
- für Studierende ab dem 1. Semester: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung; Studienplatzbewerbende reichen schnellstmöglich (spätestens bis 01.10. eines Jahres) einen Nachweis über die Einschreibung nach (als PDF an deutschlandstipendium@hm.edu )
- für Studierende ab dem 2. Semester: Notenübersicht mit ECTS-Punkten, welche Sie selbst via PRIMUSS erstellen können (Studierende im ersten Semester müssen keinen Notennachweis erbringen, die Noten werden nach Notenbekanntgabe vom Prüfungsamt bezogen)
- für Studienplatzbewerbende im Bachelor: Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung; bei ausländischen Zeugnissen eine Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung mit Durchschnittsnote (z. B. Bescheid "uni-assist" oder Zeugnis-Anerkennungsstelle); sollte das Zeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorhanden sein, so ist es bis spätestens 27.07. eines Jahres nachzureichen (als PDF an deutschlandstipendium@hm.edu )
- ggf. Zeugnisse vorausgegangener Hochschulabschlüsse (es genügt das Zertifikat, auf dem die Abschlussnote vermerkt ist, eine Auflistung aller belegten Kurse ist nicht nötig)
- für Studienanfänger/-innen in Masterstudiengängen, welche den vorangegangenen (Bachelor-/ Diplom-/ Master-) Abschluss nicht an der HM erlangt haben: Nachweis über die Platzierung innerhalb des Semesters bei Abschluss des vorangegangenen Studiengangs (in absoluten Zahlen oder prozentual: zu den wie viel besten % gehörten Sie bei Abschluss Ihres Studiums? Oder "Platz x von y Studierenden)
Optional fügen Sie der Onlinebewerbung Nachweise bei, die Ihre Angaben belegen – beispielsweise in den folgenden Kategorien:
- Bezug von Leistungen nach BAföG und / oder Studienkredit
- Zeugnisse einer abgeschlossenen Berufsausbildung
- besondere familiäre Situationen, z. B. Betreuung eigener Kinder und / oder Pflege von Angehörigen
- ärztliche Atteste
- ggf. Umstände, die sich erschwerend auf die bisherige Bildungsbiographie ausgewirkt haben
Alle Nachweise sind als PDF und in unbeglaubigter Form im Rahmen der Onlinebewerbung einzureichen.
Für die Bewerbung ist kein Nachweis über die leistungsbezogene Eingruppierung innerhalb des Studiengangs gewünscht (Ausnahme externe Masterbewerbende, s. o). Ihre leistungsbezogene Einordnung wird nach Bewerbungsschluss in Rücksprache mit dem Prüfungsamt vorgenommen. Fordern Sie daher auch keine Gutachten von Professor/-innen für die Bewerbung an, derartige Gutachten werden nicht in die Auswahl einbezogen.
Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine offiziell beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Wichtig:
Bitte werfen Sie hierzu auch einen Blick in die aktuelle Ausschreibung und die Bewerbungsvereinbarung (siehe Rubrik "Vorlagen & Dokumente"
bzw. Onlinebewerbungstool).
Empfehlungsschreiben
Nein, es sind keine Empfehlungsschreiben oder Gutachten zu Persönlichkeit oder fachlicher Exzellenz durch Professor/-innen nötig bzw. gewünscht!
Jedoch müssen bestimmte Angaben wie beispielsweise zum gesellschaftlichen Engagement an oder außerhalb der Hochschule durch entsprechende Belege oder Referenzen bestätigt werden.
Die Nachweise über Ihr gesellschaftliches Engagement sowie zum Engagement im Bereich der Profilmerkmale der HM sollen von offizieller Seite ausgestellt werden und Auskunft geben über
- den inhaltlichen Umfang Ihrer Tätigkeit,
- in welchen Zeitraum die Tätigkeit ausgeübt wurde bzw. ausgeübt wird
- sowie den Bezug zum Thema gesellschaftliches Engagement.
Motivationsschreiben
Das Schreiben (Sie können dieses allgemein an den Stipendienauswahlausschuss richten) sollte folgende Leitfragen beantworten:
- Was studieren Sie und aus welcher Motivation heraus haben Sie Ihr Studium aufgenommen?
- Welche persönlichen Eigenschaften, Erfahrungen etc. sprechen besonders für Sie als geförderte Studierende?
- Auf welche Weise kann / wird das Stipendium konkret Ihr Studium bzw. Ihre persönliche Entwicklung unterstützen?
- Besonders wichtig: Ausführungen zu Ihren Angaben in der Onlinebewerbung, z. B. zum sozialen Engagement/ zu den Aktivitäten im Bereich der Profilmerkmale der HM oder ggf. zur finanziellen, persönlichen und/ oder familiären Situation etc.
Fassen Sie sich kurz! Bitte schreiben Sie nicht mehr als 1 bis max. 1,5 DIN A4 Seiten:
Stipendienauswahlausschuss (StAA)
Über die Vergabe entscheidet der Stipendienauswahlausschuss (StAA) der HM. Dieser besteht aus einem Mitglied der Hochschulleitung und ein/e von der Hochschulleitung bestimmte Professorin/ bestimmter Professor sowie zwei Entsandten des Studentischen Parlaments.
Auswahlgespräche
Nein, die Hochschule trifft ihre Entscheidung auf Basis der schriftlichen Bewerbungsunterlagen bzw. der Onlinebewerbung.
Zu- bzw. Absagebescheide
In der Regel wird das Ergebnis der Auswahl Mitte bis Ende Oktober / Anfang November auf dem Postweg oder per E-Mail mitgeteilt. Geben Sie bei der Bewerbung daher eine Adresse an, unter welcher Sie bis dahin erreichbar sind und prüfen Sie Ihr E-Mail Postfach regelmäßig.
Nachträglich auftretende Änderungen hinsichtlich Ihrer (E-Mail-) Adresse teilen Sie uns bitte unverzüglich per E-Mail an das Team Deutschlandstipendium mit.
Höhe der Förderung
Geförderte erhalten das Fördergeld von monatlich 300 € in der Regel für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. Die Förderung wird unabhängig vom Einkommen der Studierenden und dem ihrer Eltern gewährt.
Neben der finanziellen Förderung bietet die HM ihren Stipendiat/-innen ein attraktives Rahmenprogramm : Ein gewinnbringendes Netzwerk – sowohl zwischen den Geförderten als auch durch den Kontakt zu den Fördernden – sowie die persönliche Qualifizierung vor allem hinsichtlich Berufseinstieg und Karriere stehen dabei im Fokus.
Beginn der Förderung
Die Förderung beginnt zum Oktober des jeweiligen Jahres und wird in der Regel zunächst für zwei Semester bewilligt.
Verlängerung der Förderdauer
Vor Ende des Bewilligungszeitraums kann eine sogenannte Fortgewährung des Stipendiums beantragt werden. Beachten Sie hierzu die Fristen und Vorgaben welche in der Richtlinie aufgeführt werden.
Eine Weiterförderung ist abhängig vom Leistungsstand des / der Geförderten und der Verfügbarkeit privater Fördermittel im folgenden Jahr. Die Förderhöchstdauer endet mit der Regelstudienzeit.
mehrmalige Bewerbung
Ja, sollten Sie sich in einem Jahr um das Deutschlandstipendium an der HM beworben und eine Absage erhalten haben, können Sie sich in den folgenden Jahren – sofern die dann geltenden Bewerbungsvoraussetzungen (noch) erfüllt sind – erneut frist- und formgerecht um das Stipendium bewerben.
BAföG & Deutschlandstipendium
Ja, das Deutschlandstipendium ist als Ergänzung zu den Leistungen nach dem BAföG anzusehen. Studierende können beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig in Anspruch nehmen.
Jedoch müssen Sie den Erhalt des Deutschlandstipendiums selbstständig Ihrem Amt für Ausbildungsförderung melden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des BMBF zum Deutschlandstipendium.
parallele Förderung
Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält (z. B. durch ein Begabtenförderwerk), die monatlich im Durchschnitt 30 € oder mehr beträgt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen bzw. muss sich ggf. für eine der Förderungen entscheiden.
Eine Bewerbung ist zunächst einmal aber dennoch möglich!
Weitere Informationen zum Ausschluss einer sog. Doppelförderung finden Sie in einer Übersicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Auslandssemester
Das Stipendium wird (vorausgesetzt, man geht während der Dauer der Förderung ins Ausland) auch dann fortgezahlt, wenn man sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet.
Der Auslandsaufenthalt steht einer Auszahlung des Stipendiums jedoch nur dann nicht entgegen, wenn dieser in das Studium integriert bzw. in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen ist (Pflichtpraktikum oder Studiensemester im Ausland etc.).
Weitere Informationen dazu sind in der Richtlinie der HM zur Vergabe von Deutschlandstipendien zu finden.
Abbruch bzw. Ende des Studiums
Das Stipendium endet mit Ablauf des Monats, in dem der / die Geförderten das Studium abgebrochen, die letzte Prüfungsleistung erbracht, die Fachrichtung gewechselt hat oder exmatrikuliert wird.
Weitere Informationen dazu sind in der Richtlinie der HM zur Vergabe von Deutschlandstipendien zu finden.
FAQ – Antworten für Stipendiatinnen und Stipendiaten
Richtlinie
Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogrammgesetz (StipG) vom 21. Juli 2010 erließ die HM die für Sie geltende Richtlinie.
Diese bestimmt nicht nur den Zweck des Stipendiums oder die Bewerbungskriterien, sondern reguliert auch die Rechte und Pflichten für Sie als Stipendiat/-in.
Die Richtlinie stellt eine wichtige Informationsquelle hinsichtlich Ihres Stipendiums dar. Machen Sie sich daher bereits zu Beginn Ihrer Förderung damit vertraut.
Mitwirkungspflichten
Ihre Mitwirkungspflichten werden in der Richtlinie unter § 11 beschrieben.
Es handelt sich hierbei um Ihre Pflicht, uns relevante Informationen und / oder Nachweise zu den jeweils geltenden Fristen zur Verfügung zu stellen. Die Verletzung Ihrer Mitwirkungspflicht kann zum Ende Ihrer Förderung führen
persönliche Daten
Damit Sie Ihre Förderung sowie wichtige Informationen stets rechtzeitig von uns erhalten, ist es wichtig, dass Sie uns bezüglich Ihrer persönlichen Daten (z. B. Anschrift, E-Mail, Bankdaten, Prüfungsleistungen, Beurlaubungen, Bezug von Leistungen nach BAföG etc.) auf dem Laufenden halten.
Bitte informieren Sie uns über alle Änderungen in diesen Bereichen unverzüglich per E-Mail an deutschlandstipendium@hm.edu.
BAföG
Ja, das Deutschlandstipendium ist als Ergänzung zu den Leistungen nach dem BAföG anzusehen. Studierende können beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig in Anspruch nehmen.
Jedoch müssen Sie den Erhalt des Deutschlandstipendiums selbstständig Ihrem Amt für Ausbildungsförderung melden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des BMBF zum Deutschlandstipendium.
Bewilligungs- und Förderzeitraum
Der Förderzeitraum des Stipendiums unterscheidet sich vom Bewilligungszeitraum. Angaben zu den einzelnen Zeiträumen finden Sie in Ihrem schriftlichen Förderbescheid, welchen Sie zu Förderbeginn von der HM erhalten haben.
- Der Förderzeitraum beschreibt den längst möglichen Zeitraum, in dem Sie durch das Deutschlandstipendium gefördert werden könnten. Dieser orientiert sich an der Regelstudienzeit Ihres Studiengangs.
- Der Bewilligungszeitraum hingegen beschreibt den Zeitraum, für den Ihr Stipendium tatsächlich bewilligt wurde. Beachten Sie, dass dieser Zeitraum vom maximalen Förderzeitraum abweichen kann.
Weiterführende Informationen sind hier in den FAQs zum Thema "Fortgewährungsantrag" zu finden.
Ende der Förderung
Die Förderung durch das Deutschlandstipendium endet in der Regel, wenn Sie
- die Förderhöchstdauer (= Ende der Regelstudienzeit) erreicht haben,
- exmatrikuliert wurden,
- die letzte Prüfungsleistung erbracht haben,
- das Studium abgebrochen haben oder
- die Fachrichtung gewechselt haben.
Informieren Sie uns im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht unverzüglich, sollte eine der genannten Gegebenheiten eintreten.
Fortgewährungsantrag
Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums (vgl. Förderbescheid) kann, insofern die Förderhöchstdauer (= Regelstudienzeit) noch nicht erreicht ist, ein schriftlicher Antrag auf Fortgewährung des Stipendiums gestellt werden.
Hinweise vorab:
- Bei der Antragstellung auf Fortgewährung handelt es sich nicht um den regulären Bewerbungsprozess im Rahmen einer Erstbewerbung.
Es ist ein gesondertes Verfahren zu anderen Fristen. - Stellen Sie den Antrag nur, wenn Sie eine Fortgewährung des Stipendiums beantragen möchten.
Es ist kein Abschlussbericht zur regulären Beendigung Ihres Studiums bzw. Stipendiums notwendig. - Beachten Sie die Regelung zur Antragstellung im Rahmen von Härtefällen gemäß untenstehender Informationen.
- Beachten Sie die Regelung bei einem folgenden Masterstudium.
Achtung: Ausschlussfrist!
Ein Antrag auf Fortgewährung des Stipendiums innerhalb des maximalen Förderzeitraums muss in festgesetzten Fristen erfolgen.
Die nötigen Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
- vom 15. Februar bis zum 01. März eines Jahres für das Sommersemester
- vom 01. August bis zum 15. August eines Jahres für das Wintersemester
Einzureichen sind folgende Dokumente, ausschließlich im PDF-Format:
- ein Semesterbericht (1 DIN A4 Seite) über das Studienjahr, für welches das Stipendium bewilligt wurde. Der Kurzbericht soll Auskunft über den Studienfortschritt und ggf. Gründe für Studienverzögerungen geben. Weiterhin können dabei auch persönliche und familiäre Umstände einbezogen werden, so diese das Studium beeinflussen. Ergänzt werden soll der Bericht durch eine Erwähnung der Veranstaltungen oder Bildungsmöglichkeiten, die Sie durch die Förderung durch das Deutschlandstipendium besuchen konnten (Veranstaltungen des Rahmenprogramms und / oder ggf. bei Fördernden)
- eine zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Die Antragstellung auf Fortgewährung erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular. Im Rahmen dessen sind die Login Daten der Erstbewerbung bzw. die der letztmaligen Antragstellung um Fortgewährung zu verwenden. Der Link zum Formular wird jeweils zu den oben genannten Fristen bekannt gegeben.
Anträge zur Verlängerung der Förderhöchstdauer aus schwerwiegenden Gründen (Härtefälle) gemäß § 8, Absatz 1 der Richtlinie müssen mit einer entsprechenden Überschrift im Dokument als solche kenntlich gemacht werden.
- Beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Weiterförderung durch das Deutschlandstipendium besteht.
- Ob das Stipendium verlängert wird, ist abhängig vom Leistungsstand des / der Stipendiat/-in und der Verfügbarkeit privater Fördermittel im folgenden Jahr.
Alle relevanten Informationen zur Antragstellung um Fortgewährung sind ebenfalls in der Richtlinie vermerkt
Bescheinigung(en) über die im Rahmen des Studiums erbrachten Studienleistungen müssen vorerst nicht mehr eingereicht werden. Diese Informationen werden nach Notenbekanntgabe eigenständig von Seiten der HM ermittelt.
Weiterförderung Master
Nein, denn das Stipendium endet grundsätzlich mit einem erfolgreichen Studienabschluss.
Eine "Mitnahme" des Stipendiums von einem Bachelorstudium in ein folgendes Masterstudium ist nicht möglich, selbst dann nicht, wenn das Masterstudium unmittelbar im Anschluss an den Bachelor an der HM aufgenommen wird.
Für eine Förderung in einem folgenden Masterstudium müssen Sie sich zur nächstmöglichen Bewerbungszeit erneut frist- und formgerecht um das Deutschlandstipendium bewerben (= Erstbewerbung!) und nehmen regulär am allgemeinen Auswahlverfahren erneut Teil.
Alle zu diesem Bewerbungszeitpunkt gültigen Bewerbungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein.
Ein Antrag auf Fortgewährung (vgl. obenstehendes FAQ-Thema) ist in diesem Fall nicht möglich.
Urlaubssemester
Es ist nach dem Grund für eine Beurlaubung zu unterscheiden:
- Während einer Beurlaubung vom Studium im Zeitraum der Förderung etwa aus persönlichen oder familiären Gründen, z. B. bei Krankheit, Schwangerschaft oder Kindererziehung oder zur Pflege eines nahen Angehörigen, wird das Stipendium nicht fortgezahlt.
Mit Fortsetzung des Studiums verlängern sich Bewilligungs- und Förderzeitraum jedoch um die Dauer der Beurlaubung. - Sofern eine Beurlaubung wegen eines studienbezogenen Auslandssemesters oder aufgrund eines Pflichtpraktikums erfolgt, wird das Stipendium gem. § 6 Absatz 4 StipG auch während der Beurlaubung fortgezahlt (siehe FAQ-Thema "Auslandssemester").
Eine Verlängerung des Förderzeitraums ergibt sich in diesem Falle nicht. - Lässt sich der / die Geförderte für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weitergezahlt.
Mit Fortsetzung des Studiums verlängern sich Bewilligungs- und Förderzeitraum jedoch um die Dauer der Beurlaubung.
Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht müssen Sie uns über den Zeitpunkt und die Dauer einer Beurlaubung rechtzeitig per E-Mail informieren.
Auslandssemester
Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Vorausgesetzt, man geht während der Dauer der Förderung ins Ausland.
Der Auslandsaufenthalt steht jedoch einer Auszahlung des Stipendiums nur dann nicht entgegen, wenn dieser in das Studium integriert bzw. in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen ist (= Pflichtpraktikum oder Studiensemester im Ausland).
Wichtig:
Sofern eine Beurlaubung wegen eines studienbezogenen Auslandssemesters oder für ein Pflichtpraktikum erfolgt, wird das Stipendium zwar fortgezahlt, eine Verlängerung des Förderzeitraums ergibt sich in diesem Falle jedoch nicht.
Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht müssen Sie uns über den Zeitpunkt und die Dauer eines Auslandsaufenthalts und / oder einer Beurlaubung unverzüglich per E-Mail informieren.
paralelle Förderung
Grundsätzlich gilt:
Wer bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält (z. B. durch ein Begabtenförderwerk), die monatlich im Durchschnitt 30 Euro oder mehr beträgt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen bzw. muss sich für eine der Förderungen entscheiden.
Sollte dieser Fall eintreten und Sie sich (zeitweilig) gegen eine Förderung durch das Deutschlandstipendium entscheiden (= Rücktritt vom Stipendium), sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich zu melden.
Eine Übersicht über erlaubte und ausgeschlossene Doppelförderungen zum Deutschlandstipendium finden Sie auf der Webseite des BMBF zum Deutschlandstipendium.
Sollte das entsprechende Förderprogramm nicht in der Auflistung enthalten sein, wenden Sie sich bitte an die HM.
Sozialleistungen, Steuern, Versicherung
Wie Ihr Deutschlandstipendium sich auf Sozialleistungen und / oder Unterhaltszahlungen auswirkt oder was es bezüglich Steuern und Versicherungen zu beachten gilt, erfahren Sie auf der Webseite des BMBF zum Deutschlandstipendium.
Verzicht
Ja, beispielsweise während einer anderen Förderung, die nicht gleichzeitig mit dem Deutschlandstipendium bezogen werden kann (vgl. FAQ-Thema "parallele Förderung").
Der Bewilligungszeitraum für das Deutschlandstipendium verlängert sich durch einen solchen vorübergehenden Rücktritt vom Stipendium nicht.
Klären Sie diesen Sachverhalt ggf. frühzeitig mit der HM ab.
Veranstaltungen
Im Laufe Ihrer Förderung durch das Deutschlandstipendium werden Sie über verschiedene Veranstaltungen im Rahmen des Stipendiums informiert. Zwar ist eine Teilnahme am Rahmenprogramm nicht verpflichtend, doch wird diese von Seiten der Hochschule dringend empfohlen!
Denn das Deutschlandstipendium lebt vom Austausch zwischen Fördernden und Stipendiat/-innen. Sie sollten daher an Veranstaltungen des Rahmenprogramms teilnehmen und dem ideellen Förderangebot offen gegenüberstehen. Sehen Sie dieses als Chance, Ihr persönliches Netzwerk auszubauen. So haben Sie die einmalige Gelegenheit, sich in bestimmten Themenbereichen zu bilden, Ihre Fördernden und Ihre Ansprechpersonen an der Hochschule persönlich kennenzulernen, sich mit anderen Geförderten und mit interessanten Persönlichkeiten zu vernetzen.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der dieser Seite unter "Ihr Rahmenprogramm" .
FAQs – Antworten für Fördernde
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Geförderten erfolgt gemäß Stipendienprogrammgesetz (StipG) durch die Hochschule München nach definierten Auswahlkriterien (siehe auch "Richtlinie der Hochschule München zur Vergabe von Deutschlandstipendien").
Das Auswahlgremium besteht aus einem Mitglied der Hochschulleitung, einer Lehrenden Person (= Professor/-in) sowie zwei Vertretende des Studentischen Parlaments.
Förderwürdig sind Studierende, die überdurchschnittliche Leistungen im Studium erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Darüber hinaus spielt die private, familiäre und persönliche Situation der Bewerbende eine Rolle. Zudem werden Engagement im gesellschaftlichen Bereich sowie Erfahrungen und Aktivitäten in den drei Förderschwerpunkten berücksichtigt, die im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung in Lehre, Forschung und Weiterbildung von der HM definiert wurden:
- Unternehmerisches Denken und Handeln
- Bildung für Nachhaltige Entwicklung
- Internationale Erfahrungen und interkulturelle Kompetenz
Nach abschließender Auswahlentscheidung erfolgt in der Regel eine individuelle Zuordnung von Geförderten Studierenden und Fördernden.
Besonderheit
Fördern Sie kluge Köpfe
Besonders sind zum einen die Menschen, die Sie mit Ihrer Förderung unterstützen können:
Studierende an Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind häufig die ersten in ihrer Familie, die ein Hochschulstudium absolvieren (First Generation Students).
Viele dieser Studierenden zeichnen sich nicht nur durch ihre besondere Zielstrebigkeit aus, sondern ebenso durch die Absicht, nach ihrem Studium rasch in den Beruf zu starten. Sie bringen oftmals praktische Vorerfahrungen und erste berufliche Qualifizierungen mit.
Der Wunsch nach Aufstieg durch eine exzellente und praxisnahe Hochschulausbildung wird an der Hochschule München durch das Deutschlandstipendium besonders unterstützt und honoriert. In die Förderung werden junge Talente aufgenommen, die sich durch herausragende "Lebensleistungen" auszeichnen.
Bildungsengagement mit Profil
Drei Förderschwerpunkte, die im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung in Lehre, Forschung und Weiterbildung definiert wurden, zeichnen das Deutschlandstipendium an der Hochschule München zusätzlich aus. Diese kommen sowohl bei der Auswahl und Zuordnung der Stipendiat/-innen als auch im Rahmen der Begleitveranstaltungen zum Tragen.
- Unternehmerisches Denken und Handeln
- Bildung für Nachhaltige Entwicklung
- Internationale Erfahrungen und interkulturelle Kompetenz
Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, den gegenseitigen Kontakt zwischen Stipendiat/innen und Stipendiengebenden zu fördern. Unter anderem, indem wir - beiderseitiges Einverständnis vorausgesetzt - Förderpartner/-innen und Stipendiat/-innen namentlich miteinander bekannt machen.
Austausch auf Augenhöhe
Jeweils im Wintersemester laden wir zu einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung in das Förderjahr ein. Darüber hinaus bieten und unterstützen wir Gelegenheiten, während des Förderjahres ideelle Begleitveranstaltungen zu gestalten.
Fördernde & Förderung
Institutionelle Fördernde wie Unternehmen, Stiftungen, Verbände oder Vereine können ein oder mehrere ganze Stipendien co-finanzieren. Die Höhe des Förderbeitrags beträgt je Stipendium und Förderjahr 1.800 €.
Darüber hinaus können sich auch Privatpersonen am Deutschlandstipendium beteiligen, beispielsweise mit Teilbeträgen ab 50 €.
Der Förderverein "Freunde der Hochschule München e. V." bündelt diese Spenden und stellt sie der Hochschule als Stipendien zur Verfügung.
Vollbeträge
Als private oder institutionelle Fördernde schließen Sie mit der HM eine schriftliche Fördervereinbarung, in der unter anderem Beginn, Dauer, Höhe der Förderung und Ansprechpersonen festgehalten werden. Anschließend setzen wir uns mit Ihnen bezüglich der konkreten Zahlungsmodalitäten in Verbindung. Nach der Zahlung des Jahresbetrages als Einmalsumme stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Spendenquittung aus.
Teilbeträge
Wenn Sie sich als Privatperson mit einem Teilbetrag engagieren möchten, können Sie diesen an denFörderverein "Freunde der Hochschule München e. V." spenden
Spendenkonto
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN DE78 7025 0150 0029 5539 63
BIC BYLADEM1KMS
Geben Sie hierzu bitte unbedingt den Verwendungszweck "Deutschlandstipendium" an.
Wenn Sie eine Zuwendungsbescheinigung wünschen, bitte wir Sie um die Nennung Ihrer Anschrift.
Kontakt
Das Einverständnis beider Seiten vorausgesetzt, fördert die HM gerne den Kontakt zwischen Fördernden und "ihren" Stipendiat/-innen. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung des Stipendienjahres findet beispielsweise ein erstes Kennenlernen statt. Darüber hinaus steht es Fördernden frei, ihre Stipendiat/-innen beispielsweise zu Veranstaltungen einzuladen, ihnen einen oder eine Mentor/-in zur Seite zu stellen oder ihnen ein Praktikum anzubieten. Die Teilnahme ist für die Studierenden allerdings nicht verpflichtend.
Mittelverwendung
Laut Stipendienprogrammgesetz (StipG) können bis zu zwei Drittel der Stipendienmittel, die die Hochschule einwirbt, gezielt an Fachrichtungen oder bestimmte Studiengänge geknüpft sein. Das bedeutet aber auch, dass der Hochschule mindestens ein Drittel der Stipendienmittel ohne Zweckbindung zur Verfügung stehen müssen. Mit dieser Regelung soll eine gleichmäßige Verteilung der Stipendien auf die Fachbereiche erzielt werden.
Bitte sprechen Sie uns darauf an, wenn Sie Ihre Förderung an eine bestimmte Fachrichtung binden möchten.
Start der Förderperiode
An der Hochschule München werden die Deutschlandstipendien jeweils mit Start des Wintersemesters vergeben (= Mitte / Ende Oktober).
Studierende, die sich für eine Förderung im Rahmen des Deutschlandstipendiums mit Start im Oktober qualifizieren möchten, müssen sich bereits im Mai bewerben.
Um die erwartbare Anzahl der verfügbaren Stipendien bereits in der Ausschreibung bekannt geben zu können, bitten wir Fördernde uns möglichst frühzeitig mitzuteilen, ob und in welchem Umfang sie sich engagieren möchten. Auch spätere Förderzusagen sind möglich und können bis etwa Ende August / Anfang September noch für die kommende Förderperiode berücksichtigt werden.
Anzahl der Stipendien
Die Höchstzahl der Deutschlandstipendien ist gesetzlich auf max. 1,5 % der Studierenden einer Hochschule begrenzt (Stand 07/2022).
Seit Start des Deutschlandstipendiums an der HM im Wintersemester 11/12 konnten pro Förderjahr je zwischen 46 bis 76 Stipendien vergeben werden.
Die Anzahl der Stipendien ist abhängig vom Engagement privater Förderer und der Höhe der Fördermittel, die sie zur Verfügung stellen.
Ziele
Aufstieg durch Bildung
Mit dem Deutschlandstipendium möchte die Bundesregierung leistungsstarke und verantwortungsbereite Studierende aller Fachrichtungen fördern. Außerdem sollen finanzielle Hürden, die die Aufnahme eines Studiums verhindern, abgebaut werden.
Wesentliches Ziel der Bundesregierung war und bleibt die Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. Mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem bedeutet mehr individuelle Bildungschancen, mehr Aufstiegs- und Teilhabemöglichkeiten und zugleich auch mehr Fach- und Spitzenkräfte für Wirtschaft und Wissenschaft.
Public Private Partnership
Das Deutschlandstipendium will zudem eine Stipendienkultur in der deutschen Hochschullandschaft etablieren. Im Sinne einer Public Private Partnership teilen sich private und öffentliche Hand die wertvolle Investition in die Ausbildung des akademischen Nachwuchses. So soll darüber hinaus die Vernetzung von Hochschule, Unternehmen und Institutionen weiter vorangetrieben werden.
Kontakt
Bewerbung &
Geförderte
Florian Mackenberg
T +49 89 1265-1838
Eva-Maria Dierl
T +49 89 1265-1409
Fördernde &
Rahmenprogramm
Franziska Hiemer
T +49 89 1265-1935
Bundesministerium

Fördernde
Wir danken unseren zahlreichen Fördernden, die mit ihrem Engagement das Deutschlandstipendium möglich machen.