Ihr Weg zur Promotion
Am PRIM kann der Doktor der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.) erworben werden.
Der Weg, um beim PRIM angenommen zu werden
Absolventinnen und Absolventen eines Masterstudiengangs im MINT-Bereich oder in einem vergleichbaren Bereich mit einem überdurchschnittlichen Studienabschluss (mindestens 2,5).
- Erstbetreuerin bzw. Erstbetreuer muss ein professorales Mitglied des PRIM Kollegiums sein.
- Zweitbetreuerin bzw. Zweitbetreuer können auch andere promovierte Professorinnen bzw. Professoren sein. Es muss aber keine Zweitbetreuerin bzw. kein Zweitbetreuer bestellt werden.
- Mentorin bzw. Mentor kann jede promovierte Person sein. Diese kann z. B. aus dem wissenschaftlichen oder auch dem beruflichen Umfeld des Promovierenden kommen. Eine Mentorin bzw. ein Mentor muss jedoch nicht bestellt werden.
(1) Finden Sie ein PRIM-Mitglied, das bereit ist, Ihre Erstbetreuung zu übernehmen.
(2) Erstellen Sie ein Exposé in enger Abstimmung mit Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihrem Erstbetreuer.
(3) Wenn Ihr Exposé von Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihrem Erstbetreuer akzeptiert wurde, schließen Sie eine Betreuungsvereinbarung mit Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihrem Erstbetreuer und – falls vorhanden – mit Ihrer Zweitbetreuerin bzw. Ihrem Zweitbetreuer ab und lassen diese unterschreiben.
(4) Danach laden Sie alle notwendigen Dokumente über docDaten hoch.
(5) Nach der Prüfung der Online-Bewerbung durch die Geschäftsstelle legen Sie die hochgeladenen vollständigen Zeugnisse und Urkunden einschließlich der Hochschulzugangsberechtigung sowie den Identitätsnachweis als Original in der Geschäftsstelle vor oder senden beglaubigte Kopien mit der Post.
- Registrieren Sie sich in docDaten
- Geben Sie die folgenden notwendigen Daten an:
- Persönliche Daten, Kontaktdaten
- Bildungsverlauf
- vorläufiger Arbeitstitel des Promotionsvorhabens
- Fachgebiet (MINT oder vergleichbares Fachgebiet)
- Betreuerinnen bzw. Betreuer (Kontaktdaten, E-Mail), bei mehreren Betreuern ist die jeweilige Zuständigkeit anzugeben
Anschließend wird über docDaten ein Antrag auf Annahme (Onlineformular) erstellt. Dieser muss von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten und der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer unterzeichnet und in docDaten hochgeladen werden.
- Folgende persönlichen Dokumente müssen in docDaten hochgeladen werden:
- Hochschulabschlusszeugnisse und -urkunden
- Hochschulzugangsberechtigung
- Lebenslauf
- Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
- Unterschriebene Betreuungsvereinbarung
- Unterschriebenes Exposé
Der Promotionsausschuss entscheidet, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind und das Exposé den wissenschaftlichen Ansprüchen genügt.
Während der Promotion
Die Betreuung beinhaltet:
(1) eingehende Beratung zur Ein- und Abgrenzung des Promotionsthemas, der wissenschaftlichen Relevanz und der Risikoabschätzung
(2) Unterstützung bei der inhaltlichen und zeitlichen Strukturierung der auf einen angemessenen Zeitraum auszulegenden Promotionsphase
(3) Unterstützung der wissenschaftlichen Bearbeitung des Forschungsthemas durch fachliche Beratung und Anregungen
(4) Monitoring des Forschungsprozesses der oder des Promovierenden
(5) Rückmeldungen zum Stand der Forschung der oder des Promovierenden und zu den vorliegenden Ergebnissen
(6) Diskussion der weiteren Forschungsplanung
(7) Vermittlung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
(8) Unterstützung bei der Einführung in die nationale und internationale wissenschaftliche Gemeinschaft
(9) Beratung hinsichtlich sinnvoller Qualifizierungsinhalte und geeigneter beruflicher Karriereschritte
Die Promovierenden und Betreuenden führen regelmäßig ein gemeinsames Feedbackgespräch, in welchem der Fortgang des Promotionsvorhabens und des promotionsbegleitenden Programms erörtert sowie das weitere Vorgehen besprochen werden. Die Promovierenden fassen die Ergebnisse in einem Protokoll zusammen und lassen dies von den Betreuenden gegenzeichnen.
- Wenn Sie eine Promotionsstelle an der Hochschule haben, bekommen Sie automatisch Zugang zur Bibliothek und den E-Medien.
- Wenn Sie extern promovieren, können Sie über die Fakultät Ihrer Betreuerin bzw. Ihres Betreuers einen Gastaccount beantragen oder sich immatrikulieren.
- Weitere Information zur Immatrikulation finden Sie unter:
- § 18 der Immatrikulationssatzung der HM
- Auf der Webseite der Graduate School
Das allgemeine promotionsbegleitende Programm besteht aus folgenden Pflichtelementen:
- Pflichtkurse:
- Gute wissenschaftliche Praxis (im Umfang von in der Regel 7 Zeitstunden)
- Wissenschaftliches Arbeiten / Wissenschaftliches Schreiben (im Umfang von in der Regel 14 Zeitstunden)
- Aus dem Wahlpflichtangebot der HM müssen zudem Kurse im Umfang von mindestens 14 Zeitstunden gewählt werden.
Hier finden Sie die aktuellen Kurse und Termine
- Die Betreuerin bzw. der Betreuer kann weitere fachspezifische Qualifizierungskurse als notwendig vorsehen.
- Die Promovierenden sind zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme am Forschungskolloquium des Promotionszentrums verpflichtet. Jede bzw. jeder Promovierende muss mindestens zweimal den Stand ihres bzw. seines Promotionsprojektes präsentieren.
Die schriftliche Promotionsleistung besteht aus einer eigenständig verfassten, die wissenschaftliche Erkenntnis fördernden Abhandlung, welche die Fähigkeit der oder des Promovierenden belegt, wissenschaftlich beachtenswerte Forschungsfragen methodisch einwandfrei und selbstständig zu lösen und angemessen darzustellen. Die Dissertation besteht aus einer Monografie oder aus in wissenschaftlichen Kontext gesetzten veröffentlichten Aufsätzen (publikationsbasierte Dissertation).
- Monographie
Die Monografie darf nicht mit einer früher abgefassten Abschlussarbeit oder einer bereits veröffentlichten Abhandlung identisch sein, kann aber auf einer solchen aufbauen. Die Vorveröffentlichung von Teilen der als Dissertation vorgesehenen Arbeit ist zulässig, sofern sie bei Zulassung des Promotionsverfahrens angezeigt und in der Dissertation vermerkt wird. - Publikationsbasierte Dissertation
Bei einer publikationsbasierten Dissertation sind das wissenschaftliche Problem, die verwendeten Lösungsansätze, die erzielten Ergebnisse und Schlussfolgerungen sowie die in Bezug stehende Literatur so darzustellen, dass die Verortung und Einordnung in einen übergreifenden wissenschaftlichen Kontext und der Mehrwert über die verwendeten Publikationen hinaus zum Ausdruck kommen.
Die publikationsbasierte Dissertation besteht aus einer einleitenden Darstellung des behandelten Themas und der Zusammenstellung von mindestens drei voll ausgearbeiteten publikationswürdigen Papieren.
Abschluss der Promotion
Informationen zum Abschluss der Promotion folgen nach Verabschiedung der Promotionsordnung.