Ihr Weg zur Promotion

Der Weg, um beim PRIM angenommen zu werden

  • Erstbetreuerin bzw. Erstbetreuer muss ein professorales Mitglied des PRIM Kollegiums sein.
  • Zweitbetreuerin bzw. Zweitbetreuer können auch andere promovierte Professorinnen bzw. Professoren sein. Es muss aber keine Zweitbetreuerin bzw. kein Zweitbetreuer bestellt werden.
  • Mentorin bzw. Mentor kann jede promovierte Person sein. Diese kann z. B. aus dem wissenschaftlichen oder auch dem beruflichen Umfeld des Promovierenden kommen. Eine Mentorin bzw. ein Mentor muss jedoch nicht bestellt werden.

  • Registrieren Sie sich in docDaten
  • Geben Sie die folgenden notwendigen Daten an:
    • Persönliche Daten, Kontaktdaten
    • Bildungsverlauf
    • vorläufiger Arbeitstitel des Promotionsvorhabens
    • Fachgebiet (MINT oder vergleichbares Fachgebiet)
    • Betreuerinnen bzw. Betreuer (Kontaktdaten, E-Mail), bei mehreren Betreuern ist die jeweilige Zuständigkeit anzugeben

  • Folgende persönlichen Dokumente müssen in docDaten hochgeladen werden:
    • Hochschulabschlusszeugnisse und -urkunden
    • Hochschulzugangsberechtigung
    • Lebenslauf
    • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
    • Unterschriebene Betreuungsvereinbarung
    • Unterschriebenes Exposé

Während der Promotion

  • Wenn Sie eine Promotionsstelle an der Hochschule haben, bekommen Sie automatisch Zugang zur Bibliothek und den E-Medien.
  • Wenn Sie extern promovieren, können Sie über die Fakultät Ihrer Betreuerin bzw. Ihres Betreuers einen Gastaccount beantragen oder sich immatrikulieren.
  • Weitere Information zur Immatrikulation finden Sie unter:

  • Pflichtkurse:
    • Gute wissenschaftliche Praxis (im Umfang von in der Regel 7 Zeitstunden)
    • Wissenschaftliches Arbeiten / Wissenschaftliches Schreiben (im Umfang von in der Regel 14 Zeitstunden)

  • Aus dem Wahlpflichtangebot der HM müssen zudem Kurse im Umfang von mindestens 14 Zeitstunden gewählt werden.

  • Die Betreuerin bzw. der Betreuer kann weitere fachspezifische Qualifizierungskurse als notwendig vorsehen.
  • Die Promovierenden sind zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme am Forschungskolloquium des Promotionszentrums verpflichtet. Jede bzw. jeder Promovierende muss mindestens zweimal den Stand ihres bzw. seines Promotionsprojektes präsentieren.

  • Monographie
    Die Monografie darf nicht mit einer früher abgefassten Abschlussarbeit oder einer bereits veröffentlichten Abhandlung identisch sein, kann aber auf einer solchen aufbauen. Die Vorveröffentlichung von Teilen der als Dissertation vorgesehenen Arbeit ist zulässig, sofern sie bei Zulassung des Promotionsverfahrens angezeigt und in der Dissertation vermerkt wird.
  • Publikationsbasierte Dissertation
    Bei einer publikationsbasierten Dissertation sind das wissenschaftliche Problem, die verwendeten Lösungsansätze, die erzielten Ergebnisse und Schlussfolgerungen sowie die in Bezug stehende Literatur so darzustellen, dass die Verortung und Einordnung in einen übergreifenden wissenschaftlichen Kontext und der Mehrwert über die verwendeten Publikationen hinaus zum Ausdruck kommen.

    Die publikationsbasierte Dissertation besteht aus:

  • 1. mindestens drei akzeptierten (begutachteten/peer reviewed) Veröffentlichungen in anerkannten Fachzeitschriften, von denen mindestens zwei durch die Promovierende oder den Promovierenden als Hauptautorin oder Hauptautor verfasst worden sind, sowie
  • 2. einer nicht vorveröffentlichten Darstellung in angemessenem Umfang, durch die der thematische Zusammenhang der publizierten Schriften ausreichend dargelegt und die behandelte Problematik in einen größeren fachwissenschaftlichen Kontext eingeordnet wird.

Abschluss der Promotion

  • 1. aktualisierter Lebenslauf entsprechend § 21 Abs. 2 Nr. 3 PromOM
  • 2. Stellungnahme der Erstbetreuerin oder des Erstbetreuers zur Zulassung zum Promotionsverfahren
  • 3. der Titel der schriftlichen Promotionsleistung
  • 4. schriftliche Promotionsleistung in der nach allgemeiner Festlegung des Promotionsausschusses erforderlichen Anzahl gedruckter und gebundener Exemplare, mindestens jedoch eines, sowie in einer elektronischen Fassung, deren Format vom Promotionsausschuss allgemein festgelegt wird
  • 5. im Falle der vorläufigen Annahme nach § 21 Abs. 5 Satz 5 PromOM ein Nachweis über die Erfüllung der Auflagen
  • 6. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Pflichtelementen des promotionsbegleitenden Programms
  • 7. Erklärung über Vorveröffentlichungen gemäß § 23 Abs. 6 PromOM sowie eine Liste der Vorveröffentlichungen und eine vollständige und aktuelle Liste aller weiteren wissenschaftlichen Publikationen der bzw. des Promovierenden
  • 8. aktuelles einfaches Führungszeugnis
  • 9. Angabe des angestrebten Doktorgrades und die Erklärung, ob der Doktorgrad in männlicher oder weiblicher Form verliehen werden soll
  • 10. Abgabe folgender schriftlicher Erklärungen:
    • a. Die schriftliche Promotionsleistung und die in ihr dokumentierten wissenschaftlichen Leistungen wurden eigenständig und ohne unerlaubte Hilfe angefertigt.
    • b. Die gedruckte Ausfertigung stimmt mit der elektronischen Fassung überein.
    • c. Die schriftliche Promotionsleistung lag nicht bereits ganz oder in Teilen einem anderen Prüfungsorgan vor; die Promotionsprüfung in dem angestrebten Doktorgrad wurde nicht anderweitig endgültig nicht bestanden.
    • d. Eine Promotionsprüfung zum angestrebten Doktorgrad wurde nicht bereits bestanden.
    • e. Alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel sowie wörtlich oder sinngemäß entnommene
    • Stellen aus anderen Werken sind als solche kenntlich gemacht worden.
    • f. Die schriftliche Promotionsleistung darf elektronisch gespeichert und zu Zwecken der Zitatkontrolle genutzt und unter Verwendung digitaler Hilfsmittel, insbesondere von Plagiatserkennungssoftware, auf das Vorhandensein eventueller Plagiate geprüft werden.
    • g. Der oder dem Promovierenden ist bekannt, dass der Doktorgrad erst nach Aushändigung der Urkunde geführt werden darf und die erworbenen Rechte erlöschen, wenn Pflichtexemplare nicht rechtzeitig eingereicht werden.

  • einem öffentlichen wissenschaftlichen Vortrag von etwa 30 Minuten und einer öffentlichen Diskussion über die im Vortrag vorgestellten Zielsetzungen, Lösungswege und Ergebnisse der Promotionsleistung sowie

  • einer nicht öffentlichen Disputation von etwa 45 Minuten Dauer, an der neben der Kandidatin oder dem Kandidaten nur die Mitglieder der Prüfungskommission sowie geladene Gäste teilnehmen.

  • vier gedruckte Exemplare, wenn die vollständige als schriftliche Promotionsleistung gekennzeichnete Arbeit durch einen Verlag als Buch mit ISBN veröffentlicht wird und der Verlag eine vertraglich vereinbarte Mindestauflage bestätigt oder sie als dauerhaft online verfügbares E-Book des Verlages bereitstellt, oder

  • vier ausgedruckte und gebundene Exemplare einer digitalen, auf dem Publikationsserver der Hochschulbibliothek veröffentlichten Fassung der schriftlichen Promotionsleistung; in diesem Fall überträgt die oder der Promovierende der Hochschule das Recht, die Arbeit im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zu vervielfältigen, in Datennetzen zur Verfügung zu stellen und in andere Formate zu konvertieren.