Ihr Weg zur Promotion

Der Weg, um beim PRIM angenommen zu werden

  • Erstbetreuerin bzw. Erstbetreuer muss ein professorales Mitglied des PRIM Kollegiums sein.
  • Zweitbetreuerin bzw. Zweitbetreuer können auch andere promovierte Professorinnen bzw. Professoren sein. Es muss aber keine Zweitbetreuerin bzw. kein Zweitbetreuer bestellt werden.
  • Mentorin bzw. Mentor kann jede promovierte Person sein. Diese kann z. B. aus dem wissenschaftlichen oder auch dem beruflichen Umfeld des Promovierenden kommen. Eine Mentorin bzw. ein Mentor muss jedoch nicht bestellt werden.

  • Registrieren Sie sich in docDaten
  • Geben Sie die folgenden notwendigen Daten an:
    • Persönliche Daten, Kontaktdaten
    • Bildungsverlauf
    • vorläufiger Arbeitstitel des Promotionsvorhabens
    • Fachgebiet (MINT oder vergleichbares Fachgebiet)
    • Betreuerinnen bzw. Betreuer (Kontaktdaten, E-Mail), bei mehreren Betreuern ist die jeweilige Zuständigkeit anzugeben

  • Folgende persönlichen Dokumente müssen in docDaten hochgeladen werden:
    • Hochschulabschlusszeugnisse, -urkunden und Diploma Supplement
    • Hochschulzugangsberechtigung
    • Lebenslauf
    • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
    • Unterschriebene Betreuungsvereinbarung
    • Unterschriebenes Exposé

Während der Promotion

  • Wenn Sie eine Promotionsstelle an der Hochschule haben, bekommen Sie automatisch Zugang zur Bibliothek und den E-Medien.
  • Wenn Sie extern promovieren, können Sie über die Fakultät Ihrer Betreuerin bzw. Ihres Betreuers einen Gastaccount beantragen oder sich immatrikulieren.
  • Weitere Information zur Immatrikulation finden Sie unter:

  • Pflichtkurse:
    • Gute wissenschaftliche Praxis (im Umfang von in der Regel 7 Zeitstunden)
    • Wissenschaftliches Arbeiten / Wissenschaftliches Schreiben (im Umfang von in der Regel 14 Zeitstunden)

  • Aus dem Wahlpflichtangebot der HM müssen zudem Kurse im Umfang von mindestens 14 Zeitstunden gewählt werden.

  • Die Betreuerin bzw. der Betreuer kann weitere fachspezifische Qualifizierungskurse als notwendig vorsehen.
  • Die Promovierenden sind zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme am Forschungskolloquium des Promotionszentrums verpflichtet. Jede bzw. jeder Promovierende muss mindestens zweimal den Stand ihres bzw. seines Promotionsprojektes präsentieren.

  • Monographie
    Die Monografie darf nicht mit einer früher abgefassten Abschlussarbeit oder einer bereits veröffentlichten Abhandlung identisch sein, kann aber auf einer solchen aufbauen. Die Vorveröffentlichung von Teilen der als Dissertation vorgesehenen Arbeit ist zulässig, sofern sie bei Zulassung des Promotionsverfahrens angezeigt und in der Dissertation vermerkt wird.
  • Publikationsbasierte Dissertation
    Bei einer publikationsbasierten Dissertation sind das wissenschaftliche Problem, die verwendeten Lösungsansätze, die erzielten Ergebnisse und Schlussfolgerungen sowie die in Bezug stehende Literatur so darzustellen, dass die Verortung und Einordnung in einen übergreifenden wissenschaftlichen Kontext und der Mehrwert über die verwendeten Publikationen hinaus zum Ausdruck kommen.

    Die publikationsbasierte Dissertation besteht aus:

  • Mindestens drei akzeptierten (begutachteten/peer reviewed) Veröffentlichungen in anerkannten Fachzeitschriften, von denen mindestens zwei durch die Promovierende oder den Promovierenden als Hauptautorin oder Hauptautor verfasst worden sind, sowie
  • einer nicht vorveröffentlichten Darstellung in angemessenem Umfang, durch die der thematische Zusammenhang der publizierten Schriften ausreichend dargelegt und die behandelte Problematik in einen größeren fachwissenschaftlichen Kontext eingeordnet wird.

Abschluss der Promotion

Freischaltung in docDaten

Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren

  • ein aktualisierter Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache, der auch über den wissenschaftlichen Bildungsgang der oder des Promovierenden Aufschluss gibt.
  • ein gedrucktes und gebundenes Exemplar der schriftlichen Promotionsleistung sowie eine elektronische Fassung (als PDF-Datei). Forschungsdaten werden ausschließlich als Anhänge der elektronischen Fassung eingereicht.
  • im Falle der vorläufigen Annahme nach §21 Abs. 5 Satz 5 PromOM ein Nachweis über die Erfüllung der Auflagen.
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Pflichtelementen des promotionsbegleitenden Programms:
    • Hierzu verwenden Sie bitte das Formular Dokumentation des promotionsbegleitenden Programms.
    • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es spätestens zwei Wochen vor der Einreichung als bearbeitbare Word-Datei mit den in einem pdf zusammengefassten Nachweisen in der entsprechenden Reihenfolge an die Geschäftsstelle des Promotionszentrums.
    • Das von der Geschäftsstelle geprüfte Formular erhalten Sie per E-Mail zurück und können es als Nachweis in docDaten hochladen.
  • Erklärung über Vorveröffentlichungen gemäß § 23 Abs. 6 Satz 2 PromOM und eine Liste der Vorveröffentlichungen und eine vollständige und aktuelle Liste aller weiteren wissenschaftlichen Publikationen der bzw. des Promovierenden
  • Sofern Ihre Monographie publikationsbasierte Aspekte aufweist oder Sie publikationsbasiert promovieren und die Publikationen mit Co-Autoren erfolgt sind, reichen Sie bitte entsprechende Autorenbeitragserklärungen mit ein.
  • ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) amtliches Führungszeugnis (auch im Original)
  • Sofern sich der Titel Ihrer Dissertation geändert hat, teilen Sie bitte der Geschäftsstelle den neuen Titel per E-Mail mit und setzen Sie Ihre Erstbetreuerin oder Ihren Erstbetreuer in cc. Sie können den Titel selbst in docDaten nicht ändern.

Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren

  • Aktuelle Kontaktdaten
  • Angabe, ob der Doktorgrad in weiblicher Form verliehen werden soll
  • Erklärungen.

Pflichtangaben auf dem Titelblatt

  • den Titel der Dissertation
  • gegebenenfalls vorhandene Untertitel
  • den angestrebten Doktorgrad
  • den Namen der HM
  • den Namen des Promotionszentrums (PRIM)
  • Name der Betreuungsperson oder Namen der Betreuungspersonen
  • den vollständigen Namen der oder des Promovierenden
  • das Datum der Einreichung der Dissertation

  • einem öffentlichen wissenschaftlichen Vortrag von etwa 30 Minuten und einer öffentlichen Diskussion über die im Vortrag vorgestellten Zielsetzungen, Lösungswege und Ergebnisse der Promotionsleistung sowie

  • einer nicht öffentlichen Disputation von etwa 45 Minuten Dauer, an der neben der Kandidatin oder dem Kandidaten nur die Mitglieder der Prüfungskommission sowie geladene Gäste teilnehmen.

  • vier gedruckte Exemplare, wenn die vollständige als schriftliche Promotionsleistung gekennzeichnete Arbeit durch einen Verlag als Buch mit ISBN veröffentlicht wird und der Verlag eine vertraglich vereinbarte Mindestauflage bestätigt oder sie als dauerhaft online verfügbares E-Book des Verlages bereitstellt, oder

  • vier ausgedruckte und gebundene Exemplare einer digitalen, auf dem Publikationsserver der Hochschulbibliothek veröffentlichten Fassung der schriftlichen Promotionsleistung; in diesem Fall überträgt die oder der Promovierende der Hochschule das Recht, die Arbeit im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zu vervielfältigen, in Datennetzen zur Verfügung zu stellen und in andere Formate zu konvertieren.