Ihr Weg zur Promotion

Der Weg, um beim PRIM angenommen zu werden

  • Erstbetreuerin bzw. Erstbetreuer muss ein professorales Mitglied des PRIM Kollegiums sein.
  • Zweitbetreuerin bzw. Zweitbetreuer können auch andere promovierte Professorinnen bzw. Professoren sein. Es muss aber keine Zweitbetreuerin bzw. kein Zweitbetreuer bestellt werden.
  • Mentorin bzw. Mentor kann jede promovierte Person sein. Diese kann z. B. aus dem wissenschaftlichen oder auch dem beruflichen Umfeld des Promovierenden kommen. Eine Mentorin bzw. ein Mentor muss jedoch nicht bestellt werden.

  • Registrieren Sie sich in docDaten
  • Geben Sie die folgenden notwendigen Daten an:
    • Persönliche Daten, Kontaktdaten
    • Bildungsverlauf
    • vorläufiger Arbeitstitel des Promotionsvorhabens
    • Fachgebiet (MINT oder vergleichbares Fachgebiet)
    • Betreuerinnen bzw. Betreuer (Kontaktdaten, E-Mail), bei mehreren Betreuern ist die jeweilige Zuständigkeit anzugeben

  • Folgende persönlichen Dokumente müssen in docDaten hochgeladen werden:
    • Hochschulabschlusszeugnisse und -urkunden
    • Hochschulzugangsberechtigung
    • Lebenslauf
    • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
    • Unterschriebene Betreuungsvereinbarung
    • Unterschriebenes Exposé

Während der Promotion

  • Wenn Sie eine Promotionsstelle an der Hochschule haben, bekommen Sie automatisch Zugang zur Bibliothek und den E-Medien.
  • Wenn Sie extern promovieren, können Sie über die Fakultät Ihrer Betreuerin bzw. Ihres Betreuers einen Gastaccount beantragen oder sich immatrikulieren.
  • Weitere Information zur Immatrikulation finden Sie unter:

  • Pflichtkurse:
    • Gute wissenschaftliche Praxis (im Umfang von in der Regel 7 Zeitstunden)
    • Wissenschaftliches Arbeiten / Wissenschaftliches Schreiben (im Umfang von in der Regel 14 Zeitstunden)

  • Aus dem Wahlpflichtangebot der HM müssen zudem Kurse im Umfang von mindestens 14 Zeitstunden gewählt werden.

  • Die Betreuerin bzw. der Betreuer kann weitere fachspezifische Qualifizierungskurse als notwendig vorsehen.
  • Die Promovierenden sind zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme am Forschungskolloquium des Promotionszentrums verpflichtet. Jede bzw. jeder Promovierende muss mindestens zweimal den Stand ihres bzw. seines Promotionsprojektes präsentieren.

  • Monographie
    Die Monografie darf nicht mit einer früher abgefassten Abschlussarbeit oder einer bereits veröffentlichten Abhandlung identisch sein, kann aber auf einer solchen aufbauen. Die Vorveröffentlichung von Teilen der als Dissertation vorgesehenen Arbeit ist zulässig, sofern sie bei Zulassung des Promotionsverfahrens angezeigt und in der Dissertation vermerkt wird.
  • Publikationsbasierte Dissertation
    Bei einer publikationsbasierten Dissertation sind das wissenschaftliche Problem, die verwendeten Lösungsansätze, die erzielten Ergebnisse und Schlussfolgerungen sowie die in Bezug stehende Literatur so darzustellen, dass die Verortung und Einordnung in einen übergreifenden wissenschaftlichen Kontext und der Mehrwert über die verwendeten Publikationen hinaus zum Ausdruck kommen.

    Die publikationsbasierte Dissertation besteht aus einer einleitenden Darstellung des behandelten Themas und der Zusammenstellung von mindestens drei voll ausgearbeiteten publikationswürdigen Papieren.

Abschluss der Promotion