Promotionszentren
Seit 26.09.2023 können Sie an der Hochschule München, der OTH Regensburg oder der TH Nürnberg auch ohne die Kooperation mit einer Universität promovieren:
Die Hochschule München hat im Verbund mit der OTH Regensburg und der TH Nürnberg sieben hochschulübergreifende Promotionszentren eingerichtet. Damit werden die Profilbildung in forschungsstarken Bereichen gefördert und qualitätsgesicherte Promotionen in Zukunftsfeldern ermöglicht.
Die Promotionszentren sind thematisch fokussiert und konzentrieren sich auf Fachbereiche mit besonderer Forschungsstärke. In jedem Zentrum sind mindestens 15 Professorinnen und Professoren aktiv, die ihre Forschungsstärke durch eingeworbene Drittmittelprojekte und Publikationen nachgewiesen haben und die Betreuung und -begutachtung für Promotionen übernehmen können. Eine gemeinsame Rahmenpromotionsordnung regelt zentrumsübergreifend die Prozesse, sorgt für einheitliche Standards und etabliert verbindliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Hier finden Sie die aktuelle Rahmenpromotionsordnung zum Download.
Die Promotionszentren
Strategische Ziele der hochschulübergreifenden Promotionszentren:
- Umfassende Qualitätssicherung in Promotionsverfahren etablieren, von der Betreuung über die Qualifizierung bis zur Begutachtung
- Profilbildende Schwerpunkte in forschungsstarken Bereichen ausprägen
- Synergien bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aktivieren
- Studierenden eine angemessene Qualifizierung vom Bachelor bis zur Promotion ermöglichen
- Promovierenden ein exzellentes wissenschaftliches Umfeld bieten
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit fördern
Promotionsinteressierte können unter folgenden Bedingungen die Aufnahme in eines der Promotionszentren beantragen:
- Die Zulassungsvoraussetzungen werden erfüllt
- Das Promotionsvorhaben passt in das Themenspektrum des Promotionszentrums
- Eine Betreuungsvereinbarung mit einem der professoralen Mitglieder des Zentrums wurde abgeschlossen
Wenn Ihr Promotionsvorhaben nicht in das Themenspektrum der Promotionszentren fällt, können Sie sich hier über eine kooperative Promotion an der Hochschule München informieren.
Derzeit ist die Aufnahme von Promovierenden noch nicht möglich. Wir aktualisieren die Informationen, sobald die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.
- Die Promotionszentren sind gemeinsame wissenschaftliche Einrichtungen der kooperierenden Hochschulen
- Professorinnen und Professoren von allen beteiligten Hochschulen gehören dem Kollegium an
- Promotionsinteressierte können mit jedem Mitglied des Kollegiums eine Betreuungsvereinbarung abschließen
- Der administrative Prozess wird über die Hochschule abgewickelt, an der das Promotionszentrum seinen Sitz hat
Die Governance-Struktur der Promotionszentren stellt ein interagierendes System dar, das auf der Zusammenarbeit verschiedener Gremien basiert. Von den qualifizierten Professorinnen und Professoren, die das Kollegium bilden, über das Leitungsgremium, das die strategische Ausrichtung des Zentrums steuert, bis hin zum Lenkungsrat, der wesentliche Entscheidungen trifft – jedes Element spielt eine entscheidende Rolle in der Förderung akademischer Exzellenz und Qualitätssicherung. Diese Struktur gewährleistet eine kontinuierliche Entwicklung und Verbesserung des Promotionsumfeldes. Eine Abbildung der Governance-Struktur finden Sie hier.
Im Rahmen der Promotionszentren bilden die qualifizierten Professorinnen und Professoren das Kollegium, deren Zugehörigkeit auf den geprüften Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 und 3 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (AVBayHIG) basiert. Diese Mitgliedschaft wird in einem regelmäßigen Zyklus von fünf Jahren durch den Lenkungsrat evaluiert. Das Kollegium, das mindestens einmal pro Semester zusammentritt, spielt eine zentrale Rolle in der Beratung der Promotionszentrumsleitung hinsichtlich der strategischen Ausrichtung und Qualitätssicherung. Es bezieht zu Neuaufnahmen und der Beendigung von Mitgliedschaften Stellung. Darüber hinaus engagiert sich das Kollegium aktiv in der Mitgestaltung des promotionsbegleitenden Programms, wodurch es maßgeblich zur kontinuierlichen Entwicklung und Verbesserung des Promotionsumfeldes beiträgt.
Innerhalb jedes Promotionszentrums bestimmt das Kollegium aus seinen Reihen eine Leitung aus Leiter:in und bis zu zwei Stellvertretungen, die gemeinsam das Leitungsgremium für eine Amtsperiode von drei Jahren bilden. Dieses Gremium vertritt das Promotionszentrum gegenüber den kooperierenden Hochschulen und ist maßgeblich für die Ausarbeitung von Vorschlägen sowie die Entwicklung von Konzepten für die strategische Weiterentwicklung und Qualitätssicherung des Zentrums zuständig. Es besitzt zudem das Recht, Änderungsvorschläge für die Rahmenpromotionsordnung (RPromO) und die Fachpromotionsordnung (FPromO) zu unterbreiten. Des Weiteren bearbeitet das Leitungsgremium Anträge auf Neuaufnahme von professoralen Mitgliedern sowie auf Entzug der Mitgliedschaftsrechte, führt eine inhaltliche Prüfung durch, zieht Stellungnahmen des Kollegiums heran und leitet eine Empfehlung an den Lenkungsrat weiter. Eine seiner Hauptaufgaben ist die Gestaltung und Durchführung des promotionsbegleitenden Programms, welches eine zentrale Säule des akademischen Austauschs und der Förderung darstellt. Das Leitungsgremium hält das Kollegium sowie den Lenkungsrat regelmäßig über seine Tätigkeiten auf dem Laufenden und legt einmal jährlich einen umfassenden Rechenschaftsbericht vor.
Für die kooperierenden Hochschulen und ihre Promotionszentren wird ein zentraler Lenkungsrat gebildet. Dieser setzt sich zusammen aus: den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten für Forschung der beteiligten Hochschulen, einer ausgewählten professoralen Senatsvertretung jeder dieser Hochschulen, einer oder einer Frauenbeauftragten sowie jeweils einer Vertretung der Promovierenden aus allen Promotionszentren, wobei die Promovierendenvertretungen insgesamt eine gemeinsame Stimme bei Entscheidungen und Abstimmungen besitzen. Der Vorsitz des Lenkungsrats wechselt jährlich zwischen den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten für Forschung und beinhaltet die Einberufung der Sitzungen, die mindestens einmal pro Semester stattfinden. Der Lenkungsrat trägt die Verantwortung für wesentliche Entscheidungen, die die politische Ausrichtung, strukturelle Gestaltung und strategische Weiterentwicklung der Promotionszentren betreffen. Er gewährleistet die Qualitätssicherung und bereitet Entscheidungsgrundlagen für die Gremien der kooperierenden Hochschulen vor. Zudem fördert er die Verbindung und den Austausch zwischen den Promotionszentren und den Hochschulleitungen. Auf Empfehlung der Leitungsgremien der Promotionszentren entscheidet der Lenkungsrat über die Aufnahme neuer Mitglieder oder den Entzug der Mitgliedschaft, immer unter Berücksichtigung der relevanten Anforderungen. Er nimmt die jährlichen Rechenschaftsberichte der Promotionszentren entgegen und hat die Befugnis, über Änderungsvorschläge zu den Promotionsordnungen zu entscheiden sowie die Weiterleitung von Änderungssatzungen an die entsprechenden hochschulischen Gremien zu veranlassen.
Aktuell gehören dem Lenkungsrat an:
- Prof. Dr. Tilmann Botsch (Technische Hochschule Nürnberg, Vizepräsident für Forschung)
- Prof. Dr. Sonja Munz (Hochschule München, Vizepräsidentin für Forschung)
- Prof. Dr. Oliver Steffens (OTH Regensburg, Vizepräsident für Forschung)
- Prof. Dr. Katja Stoppenbrink (Hochschule München, Senatsvertretung)
- Prof. Dr.-Ing. Ulrich Teipel (Technische Hochschule Nürnberg, Senatsvertretung)
- Prof. Dr. Belal Dawoud (OTH Regenburg, Senatsvertretung)
- Prof. Dr. Areti Papastavrou (Technische Hochschule Nürnberg, Hochschulfrauenbeauftragte)
- N.N. (Promovierendenvertretung PZAI)
- N.N. (Promovierendenvertretung CARRI)
- Florian Spirkl (OTH Regensburg, Promovierendenvertretung PZIB)
- Stefan Buchner (OTH Regensburg, Promovierendenvertretung PZMP)
Die Leiterinnen und Leiter der Promotionszentren sowie die Leitungen der Geschäftsstellen der Promotionszentren nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
In jedem Promotionszentrum wird zur Organisation und Durchführung der Promotionsverfahren ein Promotionsausschuss gebildet. Der Promotionsausschuss wird vom Kollegium für eine Dauer von drei Jahren bestimmt und besteht aus einem Mitglied des Leitungsgremiums als vorsitzende Person sowie mindestens drei weiteren professoralen Mitgliedern sowie jeweils einer Stellvertretung. Der Promotionsausschuss soll mit mindestens einem professoralen Mitglied von jeder der am Promotionszentrum beteiligten Hochschulen besetzt werden und ein angemessenes Fächerspektrum abdecken. Der Promotionsausschuss des jeweiligen Promotionszentrums ist zuständig für die Durchführung des Promotionsverfahrens, insbesondere für die Entscheidung über die Annahme als Promovierende oder Promovierender, die Entscheidung über die Zulassung zum Promotionsverfahren, die Bestellung der Betreuungspersonen und die Einsetzung und Bestellung der Prüfungskommission sowie der Gutachterinnen oder Gutachter.
Eine Promovierendenvertretung wird in jedem Promotionszentrum eingerichtet, welche aus einer Promovierendenvertreterin oder einem Promovierendenvertreter sowie einer Stellvertretung besteht, die aus der Mitte der Promovierenden für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt werden.
Es kann in den Promotionszentren ein Beirat eingerichtet werden, der die Gremien des Promotionszentrums berät und so insbesondere zur Qualitätssicherung beiträgt. Der Beirat besteht aus bis zu drei externen Personen mit einschlägiger Erfahrung, welche vom Lenkungsrat für eine Amtszeit von drei Jahren benannt werden.
Die Sitzhochschulen richten für die Promotionszentren im Rahmen ihrer bestehenden Strukturen eine Geschäftsstelle ein. Diese ist Ansprechpartnerin und koordiniert das Promotionszentrum, des Weiteren ist die Geschäftsstelle für die Organisation des promotionsbegleitende Programm verantwortlich, mehr dazu auch unter promotionsbegleitendes Qualifikationsprogramm. Ebenso unterstützt sie die Leitung des Promotionszentrums, den Promotionsausschuss sowie bei der Außendarstellung.