Ihr Weg zur Promotion

Wie lief die Erstellung des Exposés bei Ihnen ab?

Rahmenpromotionsordnung und fachspezifische Promotionsordnung

Die folgenden Dokumente enthalten alle juristisch verbindlichen Regelungen.

Der Weg, um bei CARRI angenommen zu werden

  • Sozial- und Wirtschaftswissenschaften,
  • Humanwissenschaften,
  • Informatik,
  • Ingenieurwissenschaften,
  • Mathematik oder
  • Naturwissenschaften

  • Erstbetreuerin bzw. Erstbetreuer muss ein professorales CARRI-Mitglied sein.
  • Zweitbetreuerin bzw. Zweitbetreuer können auch andere promovierte Professorinnen bzw. Professoren sein. Es muss aber keine Zweitbetreuerin bzw. kein Zweitbetreuer bestellt werden.
  • Mentorin bzw. Mentor kann jede promovierte Person sein. Diese kann z. B. aus dem wissenschaftlichen oder auch dem beruflichen Umfeld des Promovierenden kommen. Es muss aber keine Mentorin bzw. kein Mentor bestellt werden.

  • Registrieren Sie sich in docDaten
  • Nach dem erfolgreichen Ausfüllen aller notwendigen Angaben,
    • Persönliche Daten, Kontaktdaten
    • Bildungsverlauf
    • vorläufiger Arbeitstitel des Promotionsvorhabens
    • Fachgebiet (BWL, VWL, Tourismusforschung, Wirtschaftsinformatik oder Entrepreneurship)
    • Betreuerinnen bzw. Betreuer (Kontaktdaten, E-Mail), bei mehreren Betreuern ist die jeweilige Zuständigkeit anzugeben
    • Art der Finanzierung des Promotionsvorhabens

  • Folgende persönlichen Dokumente müssen in docDaten hochgeladen werden:
    • Hochschulabschlusszeugnisse und -urkunden
    • Hochschulzugangsberechtigung
    • Lebenslauf
    • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
    • Unterschriebene Betreuungsvereinbarung
    • Unterschriebenes Exposé

Während der Promotion

  • Die Betreuung beinhaltet:

  • Feedbackgespräch mindestens einmal pro Semester:

  • Wenn Sie eine Promotionsstelle an der Hochschule haben, bekommen Sie automatisch Zugang zur Bibliothek und den E-Medien.
  • Wenn Sie extern promovieren, dann können Sie über die Fakultät Ihrer Betreuerin bzw. Ihres Betreuers einen Gastaccount beantragen oder sich immatrikulieren (letzteres nur an der HM).
  • Weitere Information zur Immatrikulation finden Sie unter:

  • Pflichtkurse:
    • Gute wissenschaftliche Praxis (im Umfang von in der Regel 7 Zeitstunden)
    • Wissenschaftliches Arbeiten / Wissenschaftliches Schreiben (im Umfang von in der Regel 14 Zeitstunden)

  • Aus einem Wahlpflichtangebot der kooperierenden Hochschulen müssen zudem Kurse im Umfang von mindestens 14 Zeitstunden gewählt werden.

  • Die Betreuerin bzw. der Betreuer kann weitere fachspezifische Qualifizierungskurse als notwendig vorsehen.
  • Die Promovierenden sind zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme am Forschungskolloquium des Promotionszentrums verpflichtet. Jede bzw. jeder Promovierende muss mindestens dreimal den Stand ihres bzw. seines Promotionsprojektes präsentieren. Hier finden Sie die aktuellen Termine und Orte .

  • Monographie
    Die Monografie darf nicht mit einer früher abgefassten Abschlussarbeit oder einer bereits veröffentlichten Abhandlung identisch sein, kann aber auf einer solchen aufbauen. Die Vorveröffentlichung von Teilen der als Dissertation vorgesehenen Arbeit ist zulässig, sofern sie bei Zulassung des Promotionsverfahrens angezeigt und in der Dissertation vermerkt wird.
  • Publikationsbasierte Dissertation
    Bei einer publikationsbasierten Dissertation sind das wissenschaftliche Problem, die verwendeten Lösungsansätze, die erzielten Ergebnisse und Schlussfolgerungen sowie die in Bezug stehende Literatur so darzustellen, dass die Verortung und Einordnung in einen übergreifenden wissenschaftlichen Kontext und der Mehrwert über die verwendeten Publikationen hinaus zum Ausdruck kommen. Der Gesamtumfang der publikationsbasierten Promotion soll in der Regel 100 Seiten nicht unterschreiten.

    Die publikationsbasierte Dissertation besteht aus einer einleitenden Darstellung des behandelten Themas und der Zusammenstellung von mindestens drei voll ausgearbeiteten publikationswürdigen Papieren, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen müssen:

    a) Liegt mindestens eine akzeptierte (begutachtete/peer reviewed) Veröffentlichung in anerkannten Fachzeitschriften vor, so kann für die restlichen voll ausgearbeiteten Papiere (insgesamt mindestens zwei) die Publikationswürdigkeit in international anerkannten Zeitschriften mit Gutachterprozess durch die vom Promotionsausschuss bestellten Betreuerinnen bzw. Betreuer bescheinigt werden.

    b) Liegt keine akzeptierte (begutachtete/peer reviewed) Veröffentlichung in anerkannten Fachzeitschriften vor, gilt die Publikationswürdigkeit der Papiere als nachgewiesen, wenn
    • sie auf international anerkannten Konferenzen mit Gutachterprozess für einen Vortrag angenommen wurden, oder
    • sie vom Editor einer international anerkannten Fachzeitschrift mit Gutachterprozess zur Begutachtung weitergeleitet wurden, oder
    • deren Publikationswürdigkeit in international anerkannten Fachzeitschriften mit Gutachterprozess durch ein vom Promotionsausschuss bestelltes unabhängiges Gutachten bestätigt wird.

Abschluss der Promotion

  • Die schriftliche Promotionsleistung und die in ihr dokumentierten wissenschaftlichen Leistungen wurden eigenständig und ohne unerlaubte Hilfe angefertigt.
  • Die gedruckte Ausfertigung stimmt mit der elektronischen Fassung überein.
  • Die schriftliche Promotionsleistung lag nicht bereits ganz oder in Teilen einem anderen Prüfungsorgan vor; die Promotionsprüfung in dem angestrebten Doktorgrad wurde nicht anderweitig endgültig nicht bestanden.
  • Eine Promotionsprüfung zum angestrebten Doktorgrad wurde nicht bereits bestanden.
  • Alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel sowie wörtlich oder sinngemäß entnommene Stellen aus anderen Werken sind als solche kenntlich gemacht worden.
  • Die schriftliche Promotionsleistung darf elektronisch gespeichert und zu Zwecken der Zitatkontrolle genutzt und unter Verwendung digitaler Hilfsmittel, insbesondere von Plagiatserkennungssoftware, auf das Vorhandensein eventueller Plagiate geprüft werden.
  • Der oder dem Promovierenden ist bekannt, dass der Doktorgrad erst nach Aushändigung der Urkunde geführt werden darf und die erworbenen Rechte erlöschen, wenn Pflichtexemplare nicht rechtzeitig eingereicht werden.

  • Der Promotionsausschuss bestellt für jede mündliche Prüfung eine Prüfungskommission in der Regel aus aus Erstgutachterin bzw. Erstgutachter, Zweitgutachterin bzw. Zweitgutachter und einer weiteren promotionsberechtigten Person, die den Vorsitz innehat.
  • Die mündliche Prüfung besteht aus:
    • einem 30-minütigen wissenschaftlichen Vortrag in freier Rede und einer Diskussion über die Zielsetzung, Lösungswege und Ergebnisse der schriftlichen Promotionsleistung
    • einer anschließenden Diskussion von mindestens 45 Minuten.

  • Zur mündlichen Prüfung (Vortrag und Diskussion) sind alle Mitglieder der kooperierenden Hochschulen zugelassen. Zum Vortrag kann im Einvernehmen mit der Kandidatin oder dem Kandidaten eine breitere Öffentlichkeit zugelassen werden.

  • sechs gedruckte Exemplare, wenn die vollständige als schriftliche Promotionsleistung gekennzeichnete Arbeit durch einen Verlag als Buch mit ISBN veröffentlicht wird und der Verlag eine Mindestauflage von 150 Exemplaren bestätigt oder sie als dauerhaft online verfügbares E- Book des Verlages bereitstellt, oder
  • sechs ausgedruckte und gebundene Exemplare einer digitalen, auf dem Publikationsserver der Hochschulbibliothek veröffentlichten Fassung der schriftlichen Promotionsleistung; in diesem Fall überträgt die oder der Promovierende der Hochschule das Recht, die Arbeit im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zu vervielfältigen, in Datennetzen zur Verfügung zu stellen und in andere Formate zu konvertieren.

Geschäftsstelle / Kontakt

Dr. Christiane Hamacher Raum: T 4.027

T +49 89 1265-4363
F +49 89 1265-4390

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