Ihr Weg zur Promotion
Am CARRI kann der Dr. rer. pol., der akademische Grad eines Doktors der Politik, Sozial-, Staats- und Wirtschaftswissenschaften erworben werden.
Wie lief die Erstellung des Exposés bei Ihnen ab?
Rahmenpromotionsordnung und fachspezifische Promotionsordnung
Die folgenden Dokumente enthalten alle juristisch verbindlichen Regelungen.
Der Weg, um bei CARRI angenommen zu werden
Absolventinnen und Absolventen eines Masterstudiengangs in
- Sozial- und Wirtschaftswissenschaften,
- Humanwissenschaften,
- Informatik,
- Ingenieurwissenschaften,
- Mathematik oder
- Naturwissenschaften
mit einem überdurchschnittlichen Studienabschluss (mindestens 2,5).
- Erstbetreuerin bzw. Erstbetreuer muss ein professorales CARRI-Mitglied sein.
- Zweitbetreuerin bzw. Zweitbetreuer können auch andere promovierte Professorinnen bzw. Professoren sein. Es muss aber keine Zweitbetreuerin bzw. kein Zweitbetreuer bestellt werden.
- Mentorin bzw. Mentor kann jede promovierte Person sein. Diese kann z. B. aus dem wissenschaftlichen oder auch dem beruflichen Umfeld des Promovierenden kommen. Es muss aber keine Mentorin bzw. kein Mentor bestellt werden.
(1) Finden Sie ein CARRI-Mitglied , das bereit ist, Ihre Erstbetreuung zu übernehmen.
(2) Erstellen Sie ein Exposé in enger Abstimmung mit Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihrem Erstbetreuer.
(3) Wenn Ihr Exposé von Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihrem Erstbetreuer akzeptiert wurde, schließen Sie eine Betreuungsvereinbarung mit Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihrem Erstbetreuer und – falls vorhanden – mit Ihrer Zweitbetreuerin bzw. Ihrem Zweitbetreuer ab und lassen diese unterschreiben.
(4) Danach laden Sie alle notwendigen Dokumente über docDaten hoch.
(5) Nach der Prüfung der Online-Bewerbung durch die Geschäftsstelle legen Sie die hochgeladenen vollständigen Zeugnisse und Urkunden einschließlich der Hochschulzugangsberechtigung sowie den Identitätsnachweis als Original in der Geschäftsstelle vor oder senden beglaubigte Kopien mit der Post.
- Registrieren Sie sich in docDaten
- Nach dem erfolgreichen Ausfüllen aller notwendigen Angaben,
- Persönliche Daten, Kontaktdaten
- Bildungsverlauf
- vorläufiger Arbeitstitel des Promotionsvorhabens
- Fachgebiet (BWL, VWL, Tourismusforschung, Wirtschaftsinformatik oder Entrepreneurship)
- Betreuerinnen bzw. Betreuer (Kontaktdaten, E-Mail), bei mehreren Betreuern ist die jeweilige Zuständigkeit anzugeben
- Art der Finanzierung des Promotionsvorhabens
erstellt docDaten einen Antrag auf Annahme (Onlineformular). Dieser muss von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten und der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer unterzeichnet und in docDaten hochgeladen werden.
- Folgende persönlichen Dokumente müssen in docDaten hochgeladen werden:
- Hochschulabschlusszeugnisse und -urkunden
- Hochschulzugangsberechtigung
- Lebenslauf
- Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
- Unterschriebene Betreuungsvereinbarung
- Unterschriebenes Exposé
Der Promotionsausschuss entscheidet, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind und das Exposé den wissenschaftlichen Ansprüchen genügt.
Während der Promotion
- Die Betreuung beinhaltet:
(1) eingehende Beratung zur Ein- und Abgrenzung des Promotionsthemas, der wissenschaftlichen Relevanz und der Risikoabschätzung
(2) Unterstützung bei der inhaltlichen und zeitlichen Strukturierung der auf einen angemessenen Zeitraum auszulegenden Promotionsphase
(3) Unterstützung der wissenschaftlichen Bearbeitung des Forschungsthemas durch fachliche Beratung und Anregungen
(4) Monitoring des Forschungsprozesses der oder des Promovierenden
(5) Rückmeldungen zum Stand der Forschung der oder des Promovierenden und zu den vorliegenden Ergebnissen
(6) Diskussion der weiteren Forschungsplanung
(7) Vermittlung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
(8) Unterstützung bei der Einführung in die nationale und internationale wissenschaftliche Gemeinschaft
(9) Beratung hinsichtlich sinnvoller Qualifizierungsinhalte und geeigneter beruflicher Karriereschritte
- Feedbackgespräch mindestens einmal pro Semester:
Mindestens einmal pro Semester müssen die Promovierenden und Betreuenden ein gemeinsames Feedbackgespräch führen, in welchem der Fortgang des Promotionsvorhabens und des promotionsbegleitenden Programms erörtert sowie das weitere Vorgehen besprochen werden. Die Promovierenden fassen die Ergebnisse in einem Protokoll zusammen und lassen dies von den Betreuenden gegenzeichnen.
- Wenn Sie eine Promotionsstelle an der Hochschule haben, bekommen Sie automatisch Zugang zur Bibliothek und den E-Medien.
- Wenn Sie extern promovieren, dann können Sie über die Fakultät Ihrer Betreuerin bzw. Ihres Betreuers einen Gastaccount beantragen oder sich immatrikulieren (letzteres nur an der HM).
- Weitere Information zur Immatrikulation finden Sie unter:
- § 18 der Immatrikulationssatzung der HM
- Auf der Webseite der Graduate School
Das allgemeine promotionsbegleitende Programm besteht aus folgenden Pflichtelementen:
- Pflichtkurse:
- Gute wissenschaftliche Praxis (im Umfang von in der Regel 7 Zeitstunden)
- Wissenschaftliches Arbeiten / Wissenschaftliches Schreiben (im Umfang von in der Regel 14 Zeitstunden)
- Aus einem Wahlpflichtangebot der kooperierenden Hochschulen müssen zudem Kurse im Umfang von mindestens 14 Zeitstunden gewählt werden.
Hier finden Sie die aktuellen Kurse und Termine
- Die Betreuerin bzw. der Betreuer kann weitere fachspezifische Qualifizierungskurse als notwendig vorsehen.
- Die Promovierenden sind zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme am Forschungskolloquium des Promotionszentrums verpflichtet. Jede bzw. jeder Promovierende muss mindestens dreimal den Stand ihres bzw. seines Promotionsprojektes präsentieren. Hier finden Sie die aktuellen Termine und Orte .
Die schriftliche Promotionsleistung besteht aus einer eigenständig verfassten, die wissenschaftliche Erkenntnis fördernden Abhandlung, welche die Fähigkeit der oder des Promovierenden belegt, wissenschaftlich beachtenswerte Forschungsfragen methodisch einwandfrei und selbstständig zu lösen und angemessen darzustellen. Die Dissertation besteht aus einer Monografie oder aus in wissenschaftlichen Kontext gesetzten veröffentlichten Aufsätzen (publikationsbasierte Dissertation).
- Monographie
Die Monografie darf nicht mit einer früher abgefassten Abschlussarbeit oder einer bereits veröffentlichten Abhandlung identisch sein, kann aber auf einer solchen aufbauen. Die Vorveröffentlichung von Teilen der als Dissertation vorgesehenen Arbeit ist zulässig, sofern sie bei Zulassung des Promotionsverfahrens angezeigt und in der Dissertation vermerkt wird. - Publikationsbasierte Dissertation
Bei einer publikationsbasierten Dissertation sind das wissenschaftliche Problem, die verwendeten Lösungsansätze, die erzielten Ergebnisse und Schlussfolgerungen sowie die in Bezug stehende Literatur so darzustellen, dass die Verortung und Einordnung in einen übergreifenden wissenschaftlichen Kontext und der Mehrwert über die verwendeten Publikationen hinaus zum Ausdruck kommen. Der Gesamtumfang der publikationsbasierten Promotion soll in der Regel 100 Seiten nicht unterschreiten.
Die publikationsbasierte Dissertation besteht aus einer einleitenden Darstellung des behandelten Themas und der Zusammenstellung von mindestens drei voll ausgearbeiteten publikationswürdigen Papieren, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen müssen:
a) Liegt mindestens eine akzeptierte (begutachtete/peer reviewed) Veröffentlichung in anerkannten Fachzeitschriften vor, so kann für die restlichen voll ausgearbeiteten Papiere (insgesamt mindestens zwei) die Publikationswürdigkeit in international anerkannten Zeitschriften mit Gutachterprozess durch die vom Promotionsausschuss bestellten Betreuerinnen bzw. Betreuer bescheinigt werden.
b) Liegt keine akzeptierte (begutachtete/peer reviewed) Veröffentlichung in anerkannten Fachzeitschriften vor, gilt die Publikationswürdigkeit der Papiere als nachgewiesen, wenn- sie auf international anerkannten Konferenzen mit Gutachterprozess für einen Vortrag angenommen wurden, oder
- sie vom Editor einer international anerkannten Fachzeitschrift mit Gutachterprozess zur Begutachtung weitergeleitet wurden, oder
- deren Publikationswürdigkeit in international anerkannten Fachzeitschriften mit Gutachterprozess durch ein vom Promotionsausschuss bestelltes unabhängiges Gutachten bestätigt wird.
Entsprechende Nachweise bzw. Bescheinigungen müssen mit der Dissertation eingereicht werden.
Abschluss der Promotion
Stimmen Sie die Einreichung Ihrer Monographie oder Ihrer publikationsbasierten Dissertation mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer ab.
Folgende Unterlagen halten Sie vollständig bereit:
a) Aktualisierter Lebenslauf entsprechend § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RPromO
b) Stellungnahme der Erstbetreuerin oder des Erstbetreuers zur Eröffnung des Verfahrens
c) Titel der schriftlichen Promotionsleistung
d) Schriftliche Promotionsleistung (mindestens 4 Exemplare sowie eine elektronische Fassung)
e) Im Falle der vorläufigen Annahme nach § 20 Abs. 4 Satz 4 RPromO ein Nachweis über die Erfüllung der Auflagen
f) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Pflichtelementen des promotionsbegleitenden Programms
g) Erklärung über Vorveröffentlichungen gemäß § 22 Abs. 3 RPromO sowie eine Liste der Vorveröffentlichungen und eine vollständige und aktuelle Liste aller weiteren wissenschaftlichen Publikationen der bzw. des Promovierenden
h)Ein aktuelles amtliches Führungszeugnis
i) Angabe des angestrebten Doktorgrades und die Erklärung, ob der Doktorgrad in männlicher oder weiblicher Form verliehen werden soll
j) Abgabe folgender schriftlicher Erklärungen:
- Die schriftliche Promotionsleistung und die in ihr dokumentierten wissenschaftlichen Leistungen wurden eigenständig und ohne unerlaubte Hilfe angefertigt.
- Die gedruckte Ausfertigung stimmt mit der elektronischen Fassung überein.
- Die schriftliche Promotionsleistung lag nicht bereits ganz oder in Teilen einem anderen Prüfungsorgan vor; die Promotionsprüfung in dem angestrebten Doktorgrad wurde nicht anderweitig endgültig nicht bestanden.
- Eine Promotionsprüfung zum angestrebten Doktorgrad wurde nicht bereits bestanden.
- Alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel sowie wörtlich oder sinngemäß entnommene Stellen aus anderen Werken sind als solche kenntlich gemacht worden.
- Die schriftliche Promotionsleistung darf elektronisch gespeichert und zu Zwecken der Zitatkontrolle genutzt und unter Verwendung digitaler Hilfsmittel, insbesondere von Plagiatserkennungssoftware, auf das Vorhandensein eventueller Plagiate geprüft werden.
- Der oder dem Promovierenden ist bekannt, dass der Doktorgrad erst nach Aushändigung der Urkunde geführt werden darf und die erworbenen Rechte erlöschen, wenn Pflichtexemplare nicht rechtzeitig eingereicht werden.
Der Promotionsausschuss bestellt die Erstgutachterin bzw. den Erstgutachter sowie die Zweitgutachterin bzw. den Zweitgutachter. Als Erstgutachterin oder Erstgutachter werden in der Regel die Erstbetreuerin oder der Erstbetreuer benannt. Als Zweitgutachterin bzw. Zweitgutachter wird in der Regel die Zweitbetreuerin oder der Zweitbetreuer bestellt.
- Der Promotionsausschuss bestellt für jede mündliche Prüfung eine Prüfungskommission in der Regel aus aus Erstgutachterin bzw. Erstgutachter, Zweitgutachterin bzw. Zweitgutachter und einer weiteren promotionsberechtigten Person, die den Vorsitz innehat.
- Die mündliche Prüfung besteht aus:
- einem 30-minütigen wissenschaftlichen Vortrag in freier Rede und einer Diskussion über die Zielsetzung, Lösungswege und Ergebnisse der schriftlichen Promotionsleistung
- einer anschließenden Diskussion von mindestens 45 Minuten.
- Zur mündlichen Prüfung (Vortrag und Diskussion) sind alle Mitglieder der kooperierenden Hochschulen zugelassen. Zum Vortrag kann im Einvernehmen mit der Kandidatin oder dem Kandidaten eine breitere Öffentlichkeit zugelassen werden.
Die schriftliche Promotionsleistung (Dissertation) ist in der von den Betreuerinnen und Betreuern genehmigten Fassung zur öffentlichen Zugänglichmachung bei der Hochschulbibliothek der Sitzhochschule in einer der folgenden Publikationsformen abzugeben:
- sechs gedruckte Exemplare, wenn die vollständige als schriftliche Promotionsleistung gekennzeichnete Arbeit durch einen Verlag als Buch mit ISBN veröffentlicht wird und der Verlag eine Mindestauflage von 150 Exemplaren bestätigt oder sie als dauerhaft online verfügbares E- Book des Verlages bereitstellt, oder
- sechs ausgedruckte und gebundene Exemplare einer digitalen, auf dem Publikationsserver der Hochschulbibliothek veröffentlichten Fassung der schriftlichen Promotionsleistung; in diesem Fall überträgt die oder der Promovierende der Hochschule das Recht, die Arbeit im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zu vervielfältigen, in Datennetzen zur Verfügung zu stellen und in andere Formate zu konvertieren.
In jedem Fall verbleibt ein gedrucktes Exemplar der schriftlichen Promotionsleistung in der Promotionsakte des Promotionszentrums.
Weitere Details sind in §28 RPromO geregelt.
Der Doktorgrad darf erst nach Aushändigung der Urkunde geführt werden. Die erworbenen Rechte erlöschen, wenn Pflichtexemplare nicht rechtzeitig eingereicht werden.
Im Falle eines Sperrvermerks bei Publikationen, die noch nicht veröffentlicht sind, kann beim Promotionsausschuss formlos eine vorläufige Titelführung beantragt werden.