Hochschulvertrag 2023-2027
gemäß Art. 8 Abs. 2 BayHIG
Basierend auf der Rahmenvereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den Bayerischen Hochschulen, wurden am 21. September 2023 33 individuelle Hochschulverträge unterzeichnet. Diese konkretisieren gemäß Art. 8 Abs. 2 BayHIG die Vorgaben der Rahmenvereinbarung und ermöglichen den Hochschulen eigene strategische Schwerpunktsetzungen. Neben Lehre, Forschung und Transfer als Kernaufgaben der Hochschulen werden weitere Themen für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung in insgesamt zehn Feldern festgelegt:
1. Studium und Lehre, Weiterbildung
2. Forschung
3. Wirkung in die Gesellschaft und Transfer
4. Hochschulpersonal, Nachwuchs- und Begabtenförderung
5. Gleichstellung, Chancengerechtigkeit, Inklusion
6. Internationalisierung
7. Kooperationen und Verbünde
8. Digitale Transformation, Digitalisierung in Wissenschaft, Lehre und Verwaltung
9. Nachhaltigkeit, Klimaschutz
10. Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und Verwaltung
Die formulierten strategischen Ziele der HM orientieren sich an den Vorhaben aus dem Hochschulentwicklungsplan 2023
und adressieren insbesondere hochschulübergreifende Querschnittsthemen. Die entsprechenden Ziele können durch die im Hochschulvertrag vereinbarten Strategiefondsmittel in die Tat umgesetzt werden.